Glossar
Was finde ich in dieser Rubrik?
Fachbegriffe lassen sich leider nicht immer vermeiden - insbesondere bei so komplexen Themen wie der Geldpolitik. In unserem Glossar finden Sie daher eine Vielzahl von Begriffen kurz erklärt und alphabetisch sortiert.
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Das magische Dreieck der Geldanlage stellt den Zielkonflikt zwischen den Zielen der Geldanlage dar. Diese lassen sich nicht gleichzeitig maximal erfüllen, da sie miteinander konkurrieren. Bei diesen Zielen handelt es sich um den Ertrag (Rendite), die Sicherheit (Risiko) und die Verfügbarkeit (Liquidität) der Anlage. So erwirtschaftet eine besonders sichere Geldanlage oftmals weniger Ertrag als eine risikoreichere Geldanlage. Ebenso erwirtschaften Geldanlagen, bei welchen das investierte Geld für lange Zeit gebunden ist (geringe Liquidität) oftmals höhere Erträge als solche, die täglich verfügbar sind (hohe Liquidität). Aufgrund dieser Problematik gibt es keine Geldanlage die gleichzeitig sicher und jederzeit verfügbar ist, sowie hohe Erträge erzielt.
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Die makroprudenzielle Aufsicht verfolgt im Rahmen der makroprudenziellen Politik das Ziel, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu stärken und systemische Risiken zu mindern. Dabei stützt sie sich auf die Analysen der makroprudenziellen Überwachung. Zur makroprudenziellen Aufsicht zählen die für die makroprudenzielle Politik zuständigen Behörden auf nationaler und supranationaler Ebene. Die makroprudenzielle Aufsicht liegt primär in nationaler Verantwortung und wird auf europäischer und internationaler Ebene eng koordiniert. In Deutschland arbeiten die Deutsche Bundesbank, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), und das Bundesministerium der Finanzen im Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) zusammen, um Risiken für die Finanzstabilität vorzubeugen. Auf europäischer Ebene nimmt die Europäische Zentralbank (EZB) Aufgaben der makroprudenziellen Überwachung wahr, ferner auch der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board: ESRB).
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Die makroprudenzielle Politik umfasst verwaltungsrechtliche und kommunikative Maßnahmen, die zur Wahrung der Finanzstabilität notwendig sind. Makroprudenzielle Politik dient dazu, systemische Risiken zu identifizieren und zu bewerten sowie die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems durch geeignete Maßnahmen zu stärken. Sie ist präventiv ausgerichtet und in allen Bereichen des Finanzsystems tätig, von denen mögliche Gefahren für die Finanzstabilität ausgehen können. Auf nationaler Ebene gibt der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) zu diesem Zweck Warnungen und Empfehlungen für Deutschland heraus. Die zuständigen nationalen öffentlichen Stellen müssen diese entweder umsetzen oder begründen, warum sie dies nicht tun. Neben Warnungen und Empfehlungen stehen unter anderem makroprudenzielle Eigenkapitalanforderungen für systemrelevante Banken und der antizyklische Kapitalpuffer als weitere makroprudenzielle Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zur Verfügung. Maßnahmen, die systemische Risiken senken, greifen stärker in die operative Geschäftstätigkeit der betroffenen Institute ein, beispielsweise durch Anforderungen an die Kreditvergabestandards. Makroprudenzielle Politik ergänzt mit ihrem Auftrag, auf das gesamte Finanzsystem und seine Stabilität einzuwirken, die mikroprudenzielle Aufsicht, welche die einzelnen Banken, Versicherer und weiteren Akteure des Finanzsystems in den Blick nimmt.
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Als makroprudenzielle Überwachung werden die Tätigkeiten der Aufsichtsbehörden bezeichnet, die das Ziel verfolgen, Gefahren für die Finanzstabilität zu identifizieren und zu bewerten. Die makroprudenzielle Überwachung ist somit Teil der makroprudenziellen Politik. In Deutschland weist das Finanzstabilitätsgesetz insbesondere der Bundesbank eine wichtige Rolle bei der makroprudenziellen Überwachung zu. Die Bundesbank identifiziert und bewertet bestehende oder sich aufbauende makroökonomische Ungleichgewichte. Solche Ungleichgewichte können sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit als auch die Auswirkungen von Schocks erhöhen. Beispiele für Ungleichgewichte können ein hohes Leistungsbilanzdefizit oder eine übermäßige Kreditvergabe sein. Darüber hinaus versucht die Bundesbank Verwundbarkeiten im Finanzsystem möglichst frühzeitig festzustellen. Anhand der Analysen soll eingeschätzt werden, wie sich ein Aufeinandertreffen von Schocks und Verwundbarkeiten auf das Finanzsystem auswirkt und welche Widerstandsfähigkeit das Finanzsystem demgegenüber aufweist. Darauf aufbauend wird bewertet, ob und in welchem Ausmaß sich mögliche Gefahren für die Finanzstabilität ergeben.
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Der makroprudenzielle Politikzyklus beschreibt drei Phasen der makroprudenziellen Politik: (i) die Identifikation und Bewertung von Gefahren für die Finanzstabilität (makroprudenzielle Überwachung), (ii) die Kommunikation von Finanzstabilitätsrisiken sowie (iii) Maßnahmen zur Wahrung der Finanzstabilität und deren Evaluierung. Zunächst werden im Rahmen der makroprudenziellen Überwachung sich aufbauende oder bestehende makroökonomische Ungleichgewichte sowie strukturelle und zyklische Verwundbarkeiten identifiziert und analysiert. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse zu Finanzstabilitätsrisiken werden in Form des jährlichen Finanzstabilitätsberichts durch die Bundesbank und des Berichts an den Deutschen Bundestag durch den Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) veröffentlicht. Darüber hinaus kann der AFS Warnungen und Empfehlungen an öffentliche Stellen aussprechen, um dazu beizutragen, die Finanzstabilität zu wahren. Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen und möglichen Zweitrundeneffekte der umgesetzten Maßnahmen werden im Anschluss analysiert und bewertet. Diese Evaluierung bildet auch die Grundlage für eine potenzielle Anpassung bestehender makroprudenzieller Politikmaßnahmen.
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Beim Makroökonomischen Ungleichgewichtsverfahren (Macroeconomic Imbalance Procedure - MIP) handelt es sich um ein Verfahren der EU zur Vermeidung und Korrektur von makroökonomischen Ungleichgewichten. Dazu zählen beispielsweise hohe Leistungsbilanzdefizite oder eine übermäßig wachsende Kreditvergabe. Um Ungleichgewichte frühzeitig erkennen zu können, werden anhand eines sogenannten Scoreboards zehn Indikatoren für sämtliche EU-Mitgliedstaaten ausgewertet. Überschreiten die Indikatoren bestimmte Schwellenwerte, wird der betroffene Mitgliedstaat einer tiefergehenden Länderanalyse unterzogen. Bestehen problematische Ungleichgewichte, gibt der Europäische Rat – auf Basis von Empfehlungen der EU-Kommission – dem betroffenen Mitgliedsland eine Empfehlung oder Verpflichtung zu entsprechenden Gegenmaßnahmen. In letzter Konsequenz können Staaten mit finanziellen Strafen belegt werden. Das makroökonomische Ungleichgewichtsverfahren ist in das Europäische Semester eingegliedert.
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Eine Mandatsreferenz ist im Rahmen des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Lastschriftmandats. Sie darf bis zu 35 alphanumerische Stellen lang sein und sollte immer nur einmal vergeben werden. Gemeinsam mit der Gläubiger-ID wird die Mandatsreferenznummer dem Zahlungspflichtigen bekannt gegeben, so dass dieser bei einer Abbuchung das zugrunde liegende Mandat eindeutig identifizieren und somit die Berechtigung dazu überprüfen kann.
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Die Marge (französisch: Spielraum) bezeichnet allgemein eine Spanne zwischen Preisen oder Zinssätzen. Insbesondere kann sich dies auf den Unterschiede zwischen dem Ankaufs- und dem Verkaufspreis eines Wertpapiers beziehen oder die unterschiedlichen Zinssätze im Einlage- und Kreditgeschäft einer Bank.
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An den Terminmärkten versteht man unter dem Begriff Margin eine Sicherheitsleistung oder Hinterlegungssumme, welche die beiden Partner eines Termingeschäfts an eine Zentrale Gegenpartei (englisch Central Counterparty, CCP) übertragen müssen, um die CCP gegen Verluste abzusichern. Die erstmalige Absicherung der Terminkontrakte durch die Überweisung einer Hinterlegungssumme wird als Initial Margin bezeichnet. Entwickelt sich der Marktpreis des unterliegenden Terminkontrakts zu Ungunsten eines der beiden Geschäftspartner, muss dieser einen Nachschuss leisten (Variation Margin), um eine ausreichende Absicherung seiner Zahlungsverpflichtung zu gewährleisten. Die Aufforderung zur Leistung der Variation Margin wird als Margin Call bezeichnet. Wird dem Margin Call nicht Folge geleistet und der Nachschuss nicht innerhalb der gesetzten Frist an die Zentrale Gegenpartei gezahlt, stellt diese das unterliegende Geschäft glatt, das heißt sie löst die Position durch ein Gegengeschäft zu den zu diesem Zeitpunkt herrschenden Marktkonditionen auf.
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Der marginale Zinssatz ist in der Fachsprache des Eurosystems der geringste Zinssatz, zu dem bei einem Zinstender noch eine Zuteilung von Zentralbankgeld erfolgt. Gebote mit geringeren Zinssätzen werden nicht bedient. Übersteigt beim marginalen Zinssatz die Nachfrage nach Zentralbankgeld das noch vorhandene Angebot, erfolgt die Zuteilung auf die Nachfrager durch eine Repartierung.
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Unter Marktkapitalisierung (auch Börsenkapitalisierung) wird der Börsenwert einer Aktiengesellschaft verstanden. Dieser ergibt sich aus der Multiplikation des aktuellen Aktienkurses (Preis der Aktie an der Börse) mit der Anzahl der ausgegebenen Aktien.
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Das Marktrisiko (auch Marktpreisrisiko) beschreibt die Gefahr, bei der Vermögensanlage Geld zu verlieren, wenn sich die relevanten Marktwerte zum eigenen Nachteil verändern. Bei verzinslichen Wertpapieren könnte dies eine Änderung der Marktzinsen und bei Wertpapieren im Allgemeinen Änderungen der Börsenkurse sowie bei Fremdwährungen Änderungen der Wechselkurse hervorrufen. Die Entwicklung von Marktwerten ist nicht zuverlässig vorhersehbar und unterliegt ständigen Schwankungen. Diese Unsicherheit kann sich in Gewinnen (Chance) und Verlusten (Risiko) für die Marktteilnehmer niederschlagen. Banken und Versicherungen müssen deshalb über ein angemessenes Risikomanagement zur Steuerung und Kontrolle der von ihnen eingegangenen Marktrisiken verfügen. Zur Abdeckung der Marktrisiken müssen Banken Eigenkapitalanforderungen erfüllen, um für den Verlustfall Puffer in Form von Eigenkapital vorhalten zu können.
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Im Massenzahlungsverkehr werden hauptsächlich unbare Zahlungsvorgänge von Privatpersonen abgewickelt. Kriterium ist zum einen die Höhe des Betrages und zum anderen die Dringlichkeit. Im Massenzahlungsverkehr werden kleinere Beträge, die nicht zeitkritisch sind, übertragen. Großbeträge oder eilige Zahlungen zwischen Banken werden nicht im Massenzahlungsverkehr abgewickelt. Beispiele für Transaktionen im Massenzahlungsverkehr sind unter anderem Gehaltszahlungen, Mietzahlungen oder andere Überweisungen zwischen Privatpersonen sowie unbare Bezahlvorgänge am Point of Sale.
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Wechselkurse als Austauschverhältnis zweier Währungen kann man in Mengen- oder in Preisnotierung angeben. Die Mengennotierung gibt an, wie viele Einheiten ausländische Währung man für eine Einheit der inländischen Währung erhält (z.B. 1€ = 1,37$), wohingegen die Preisnotierung angibt, wie viele Einheiten der inländischen Währung eine Einheit der ausländischen Währung kostet (z.B. 1 $= 0,73€). Im Devisenhandel ist es international üblich, den Euro gegenüber allen anderen Währungen in Mengennotierung anzugeben.
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Mittels Tenderverfahren versorgt eine Zentralbank das Bankensystem mit Zentralbankgeld, wobei zwischen Zinstender und Mengentender unterschieden wird. Führt das Eurosystem einen Mengentender durch, dann legt es vorab den Zinssatz für das Tenderverfahren fest. Die teilnehmenden Banken geben dann Gebote darüber ab, wie viel Zentralbankgeld („Liquidität“) sie zu diesem Zinssatz erhalten möchten. Falls das Eurosystem beschließt, den Zuteilungsbetrag zu begrenzen, während gleichzeitig die Gesamtnachfrage der Banken diesen Betrag übertrifft, erhält jede Bank nur einen Anteil des gewünschten Betrages. Man sagt dann, der Zuteilungsbetrag wird „repartiert“. Alternativ möglich ist die sogenannte Vollzuteilung. Bei diesem Verfahren erhält jede Bank den gesamten gewünschten Betrag an Zentralbankgeld zu dem vorab festgelegten Zinssatz. Seit Herbst 2008 setzt das Eurosystem in seinen Refinanzierungsoperationen den Mengentender mit Vollzuteilung ein.
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Die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und die sie begleitende Finanzmarktverordnung (MiFIR), die die generellen Regelungen der MiFID im Detail ergänzt, sollen zur Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt beitragen, die Transparenz der Finanzmärkte erhöhen und gleichzeitig den Anlegerschutz verbessern. So sollen Anlageempfehlungen noch mehr auf die Markterwartungen und das Risikoprofil des Anlegers ausgerichtet sein sowie dessen Erfahrungs- und Verständnishorizont entsprechen. Ebenso werden Wertpapierfirmen dazu verpflichtet, Kundenaufträge zu – für die Kunden – bestmöglichen Bedingungen auszuführen. Zur Erhöhung der Transparenz müssen beispielsweise Provisionszahlungen offengelegt und sämtliche Dokumentationen der Finanzgeschäfte archiviert werden. Ferner sind die Kosten eines Finanzprodukts transparent auszuweisen, um im Ergebnis dadurch die Handelskosten für die Anleger zu senken. Des Weiteren wurde der Verbraucherschutz gestärkt, indem die Europäische Aufsichtsbehörde für Wertpapiere und Märkte (ESMA) aber auch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) Finanzprodukte verbieten kann.
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Als mikroprudenzielle Aufsicht wird die Aufsicht über einzelne Institute bezeichnet. Dies ist die traditionelle Form der Aufsicht, die in erster Linie die Einhaltung qualitativer (z.B. Risikomanagement) und quantitativer (z.B. Eigenkapitalquote) Vorgaben überwacht. Im Rahmen des Europäischen Systems für Finanzaufsicht (ESFS) sind auf Ebene der EU die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) an der mikroprudenziellen Aufsicht beteiligt. In Deutschland wird die mikroprudenzielle Bankenaufsicht im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus von der Europäischen Zentralbank, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank ausgeübt. Das neuere und im Zuge der Finanzkrise entwickelte Gegenstück zur mikroprudenziellen Aufsicht bildet die makroprudenzielle Überwachung des gesamten Finanzsystems.
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Bei einem Zinstender stellt der Mindestbietungssatz den geringsten Zinssatz dar, der von den Geschäftspartnern geboten werden kann, vergleichbar einem Mindestgebot bei Versteigerungen.
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Die Mindestreserve gehört zu den geldpolitischen Instrumenten des Eurosystems. Sie verpflichtet die Banken, ein bestimmtes Mindestguthaben auf einem Konto bei der Zentralbank zu halten - also in Zentralbankgeld, das nur die Zentralbank schöpfen kann. Die Höhe der Mindestreserve ergibt sich aus der Anwendung des Mindestreservesatzes (im Eurosystem derzeit 1 Prozent) auf bestimmte Kundeneinlagen der Banken. Die Mindestreserve muss nicht täglich, sondern im Durchschnitt der so genannten Mindestreserveperiode gehalten werden. Diese Mindestreserveperiode dauert sechs bis sieben Wochen; ihr Beginn orientiert sich an den geldpolitischen Sitzungen des EZB-Rats. Da die Banken die Mindestreserve nicht ständig vorhalten müssen, können sie die Mindestreserveguthaben auch als Arbeitsguthaben für den laufenden Zahlungsverkehr nutzen. Die Mindestreserve wirkt somit als Puffer am Geldmarkt, der starke Liquiditätsschwankungen ausgleicht und die Zinsentwicklung stabilisiert. Aufgrund der Mindestreservepflicht besteht im Bankensystem ein ständiger Bedarf an Zentralbankgeld. Diesen Bedarf deckt die Zentralbank vor allem über Refinanzierungsgeschäfte. Über den Zinssatz für diese Geschäfte, den die Zentralbank nach geldpolitischen Kriterien festlegt, kann sie das Zinsniveau am Geld- und Kapitalmarkt und damit die Kreditnachfrage und die Buchgeldschöpfung der Banken beeinflussen. Die Mindestreserve wird mit 0% verzinst.
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Als Mobile Payment werden Kleinstbetragszahlungen unter Zuhilfenahme mindestens eines mobilen Endgerätes bezeichnet. Dies können beispielsweise Mobiltelefone oder Tablets sein.
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Die monetäre und finanzielle Analyse bildet mit der wirtschaftlichen Analyse den integrierten Analyserahmen für geldpolitische Beschlüsse des Eurosystems. Ein zentraler Bestandteil der monetären und finanziellen Analyse ist die Beobachtung der Transmission geldpolitischer Impulse durch den Finanzsektor. Außerdem liefert dieser Analysestrang über die Beobachtung der Geldmengenentwicklung trotz des stark abgeschwächten empirischen Geldmengen-Preis-Zusammenhangs weiterhin wertvolle Informationen über Preisrisiken. Auch Aspekte der Finanzstabilität fließen explizit in die monetäre und finanzielle Analyse ein, weil Finanzstabilität eine Voraussetzung für Preisstabilität ist.
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Als Monetäres Finanzinstitut (MFI) wird in der Fachsprache ein Institut bezeichnet, dessen Geschäftstätigkeit darin besteht, Einlagen von anderen Rechtssubjekten, die keine MFIs sind, entgegenzunehmen, Kredite auf eigene Rechnung zu gewähren oder Investitionen in Wertpapieren vorzunehmen. Der MFI-Sektor umfasst im Euroraum vor allem Kreditinstitute, E-Geld-Institute, Geldmarktfonds und Zentralbanken.
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Als Moral Hazard (deutsch etwa: „moralische Gefahr“ oder „Gefahr für moralisches Verhalten“) wird eine Situation bezeichnet, in der ein Handelnder einen Anreiz hat, sich unmoralisch – z.B. verantwortungslos - zu verhalten. Der Begriff stammt ursprünglich aus dem Versicherungswesen, wird inzwischen aber ganz allgemein zur Beschreibung unzweckmäßig konstruierter Anreizsysteme genutzt. Ein Standardbeispiel für „moral hazard“ ist, dass ein Versicherter leichtfertig größere Risiken eingeht, weil die Versicherung gegebenenfalls für einen von ihm verursachten Schaden aufkommen muss. Bankmitarbeiter können „moral hazard“ ausgesetzt sein, wenn es für sie einen Anreiz in Form von Bonuszahlungen gibt, möglichst viele Kredite zu gewähren – und sie selbst nicht dafür haften müssen, wenn der Bank und ihren Eigentümern nach einiger Zeit durch Kreditausfälle hohe Verluste entstehen.
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Als Mortgage-Backed Security (MBS) wird ein handelbares Wertpapier bezeichnet, das durch einen Pool an Hypothekendarlehen gedeckt ist. Unterschieden werden Commercial Mortgage-Backed Securities (CMBS), die durch Gewerbe- und Mehrfamilienimmobilien besichert sind, und Residential Mortgage Backed Securities (RMBS), die durch private Wohnimmobilien besichert sind. Im Anschluss an Verbriefung und Verkauf der MBS werden die Zahlungen der Hypothekenschuldner den Wertpapierkäufern zugeleitet. Einerseits wird so das Risiko auf viele Schultern verteilt, was Stabilität sichern und Kapital für Immobilienfinanzierungen mobilisieren kann, andererseits wird die stabilisierende direkte Beziehung zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber aufgelöst. MBS von geringer Güte spielten auch eine bedeutende Rolle in der Finanzkrise ab 2007.
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Münzen sind geprägte Metallstücke, die auf einen bestimmten Betrag in einer bestimmten Währung lauten und Geldfunktionen erfüllen. Sind sie vollwertig ausgeprägt (d. h. stimmen Stoffwert und Nennwert der Münzen überein), so spricht man von Kurantmünzen. Im Falle unterwertiger Ausprägung heißen sie Scheidemünzen. Die Bundesregierung hat in Deutschland das alleinige Recht, Münzen auszugeben (Münzregal). Dafür steht ihr der Münzgewinn (Differenz zwischen Nennwert der Münzen und ihrem Stoffwert) zu, der in den Bundeshaushalt eingeht. In Umlauf gebracht werden die Münzen – ebenso wie die Banknoten – in Deutschland von der Deutschen Bundesbank. Ähnlich ist es in den anderen Euro-Ländern. Das Eurosystem hat Münzen im Wert von 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cent in Umlauf gebracht, ferner im Wert von 1 und 2 Euro. Die Euro-Münzen sind – im Gegensatz zu den Banknoten – nicht einheitlich gestaltet. Sie haben jeweils eine national gestalte Seite und eine einheitlich gestaltete Seite.
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Das Münzregal ist das hoheitliche Recht, Münzen zu prägen und zu gestalten. In der Vergangenheit lag dieses Recht bei dem jeweiligen Landesherrn (z. B. König), in der heutigen Zeit bei der Regierung oder der Zentralbank. Das Münzregal für den Euro liegt bei den jeweiligen Finanzministern der Euro-Staaten, wobei die Ausgabe von der EZB zu genehmigen ist. Wenn die Herstellungskosten der Münzen geringer sind als ihr Nennwert, entsteht ein Münzgewinn.
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