Ausgewählte Stichworte der Statistik
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Die deutsche Rechtsprechung hat früher bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit von Kreditverträgen den „Marktzins“ für marktübliche Kredite (Ratenkredite) als Schwerpunktzins zum Vergleich herangezogen, wie er sich aus den statistischen Ergebnissen der "Erhebung über Soll- und Habenzinsen" der Deutschen Bundesbank (Bundesbank-Zinsstatistik) dargestellt hat.
Die Deutsche Bundesbank hat diese Erhebung, die als Preisstatistik konzipiert war, letztmals zum Berichtsmonat Juni 2003 erhoben. Sie wurde durch die seit Januar 2003 im Euro-Währungsgebiet auf harmonisierter Basis erhobene "MFI-Zinsstatistik" ersetzt. Aufgrund konzeptioneller Unterschiede sind die Ergebnisse beider Statistiken nur beschränkt miteinander vergleichbar.
Es entzieht sich unserer Kenntnis, in welchem Umfang und in welcher Art deutsche Gerichte bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit von Kreditverträgen von den statistischen Ergebnissen des deutschen Beitrags zur MFI-Zinsstatistik Gebrauch machen.
Bei Anfragen, welche Zinssatzkategorien aus der neuen Erhebung sich am ehesten mit korrespondierenden Sätzen aus der früheren Erhebung über Soll- und Habenzinsen vergleichen lassen, verweisen wir auf unsere Gegenüberstellung der Erhebungspositionen der früheren Bundesbank-Zinsstatistik zu den entsprechenden Instrumentenkategorien der MFI-Zinsstatistik sowie auf unsere Erläuterungen über die Methodik zur Erhebung des deutschen Beitrags der EWU-Zinsstatistik, die wir im Monatsbericht Januar 2004 veröffentlicht haben.Weiterführende Informationen
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Die Sekundäreinkommen in der Zahlungsbilanz bestehen im Wesentlichen aus laufenden Übertragungen - beispielsweise staatliche Übertragungen in der internationaler Zusammenarbeit oder Heimatüberweisungen von Gastarbeitern – sowie Sozialleistungen oder –beiträgen.
Sie bilden zusammen mit dem Waren- und Dienstleistungshandel sowie den Primäreinkommen die Leistungsbilanz, die eine Teilbilanz der Zahlungsbilanz ist. Die Zahlungsbilanz ihrerseits zeigt alle wirtschaftlichen Transaktionen zwischen Inländern und Ausländern in einer bestimmten Periode.
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Die deutsche Rechtsprechung hat früher bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit von Kreditverträgen den "Marktzins" für marktübliche Kredite (Ratenkredite) als "Schwerpunktzins" zum Vergleich herangezogen, wie er sich aus den statistischen Ergebnissen der "Erhebung über Soll- und Habenzinsen" der Deutschen Bundesbank dargestellt hat.
Die Deutsche Bundesbank hat diese Erhebung, die als Preisstatistik konzipiert war, letztmals zum Berichtsmonat Juni 2003 erhoben. Sie wurde durch die seit Januar 2003 im Euro-Währungsgebiet auf harmonisierter Basis erhobene "MFI-Zinsstatistik" ersetzt. Aufgrund konzeptioneller Unterschiede sind die Ergebnisse beider Statistiken nur beschränkt miteinander vergleichbar.
Es entzieht sich unserer Kenntnis, in welchem Umfang und in welcher Art deutsche Gerichte bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit von Kreditverträgen von den statistischen Ergebnissen des deutschen Beitrags zur MFI-Zinsstatistik Gebrauch machen.Weiterführende Informationen
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Sonderziehungsrechte (SZR) sind vom Internationalen Währungsfonds (IWF) geschaffenes Buchgeld, das zu den internationalen Währungsreserven zählt.
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Der Begriff „Spareckzins“ bezog sich ursprünglich auf den einschlägigen Zinssatz für „Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist“, der in der – 1967 aufgehobenen – Habenzinsverordnung geregelt worden war. Im allgemeinen Sprachgebrauch wurde dann dieser Begriff für den im Rahmen der früheren Bundesbank-Zinsstatistik ermittelten durchschnittlichen Zinssatz für Spareinlagen mit gesetzlicher, ab Juli 1993 mit dreimonatiger Kündigungsfrist verwendet. Die für den „Spareckzins“ verwendeten Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist wurden ab November 1996 als Spareinlagen mit Mindest-/ Grundverzinsung bezeichnet.
Die frühere Bundesbank-Zinsstatistik wurde von Juni 1967 bis Juni 2003 erhoben. An ihre Stelle trat die nach einheitlicher Methode in den Ländern des Euroraums ab Januar 2003 erhobene MFI-Zinsstatistik. Auf Grund konzeptioneller Unterschiede sind die Ergebnisse beider Statistiken nur beschränkt miteinander vergleichbar.
Die frühere Bundesbank-Zinsstatistik erfragte die am häufigsten in einem zweiwöchigen Berichtszeitraum (d.h. in den beiden mittleren Wochen eines Monats) im Neugeschäft mit inländischen Nichtbanken vereinbarten Zinssätze sowie Prolongationen und Änderungen früherer Zinsvereinbarungen. Die Zinssätze für Spareinlagen wurden als ungewichtetes arithmetisches Mittel aus den innerhalb der Streubreite liegenden Zinsmeldungen errechnet. Die Streubreite wurde ermittelt, indem jeweils 5 % der höchsten und niedrigsten Sätze ausgeschaltet wurden
In der MFI-Zinsstatistik sind die „Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist mit Mindest-/Grundverzinsung“ (SU0022) in den „Einlagen von privaten Haushalten mit vereinbarter Kündigungsfrist bis 3 Monate“ (SUD105) enthalten. Diese Kategorie enthält jedoch auch weitere zugehörige Produkte, u.a. auch Spareinlagen, für die Treue- und/ oder Wachstumsprämien gewährt werden.
Der Zinssatz wird als volumengewichtete Durchschnittsverzinsung des gesamten Spareinlagenbestandes zum Monatsende berechnet, d.h. nicht für das Neugeschäft allein wie in der früheren Bundesbank-Zinsstatistik. Die Einbeziehung der Spareinlagenvarianten sowie die Erfassung von „Altkontrakten“ aus früheren Hochzinsphasen führte dabei in der Periode der Doppelerhebung von Januar bis Juni 2003 zu einem um rund 1 ½ Prozentpunkte höheren Durchschnittszinsniveau in der MFI-Zinsstatistik im Vergleich zum früheren Standard-Spareinlagenprodukt in der Bundesbank-Zinsstatistik.Weiterführende Informationen
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Die in der Bundesbank-Zinsstatistik ab Juni 1967 ermittelten Durchschnittssätze und die dazugehörigen Streubreiten für Spareinlagen – darunter Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist (bis Juni 1993 mit gesetzlicher Kündigungsfrist, ab November 1996 mit Mindest-/Grundverzinsung) – sind unter
Im Rahmen der Umgestaltung der Bundesbank-Zinsstatistik zum Berichtsmonat November 1996 wurde vor allem die Erhebung der Spareinlagenverzinsung modifiziert; nunmehr wurde größeres Gewicht auf neuere Sparformen wie bonifizierte Spareinlagen und Sondersparformen gelegt.
In der ab Januar 2003 erhobenen MFI-Zinsstatistik sind die Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist mit Mindest-/Grundverzinsung sowie höherer Verzinsung in den Einlagen privater Haushalte mit vereinbarter Kündigungsfrist bis 3 Monate (SUD105) und die Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von über 3 Monaten in den Einlagen privater Haushalte mit vereinbarter Kündigungsfrist von über 3 Monaten (SUD106) enthalten.
Aufgrund konzeptioneller Unterschiede sind die Ergebnisse beider Statistiken nur beschränkt miteinander vergleichbar.Weiterführende Informationen
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Geldpolitisches Instrument des Eurosystems, über das sich die Banken auf eigene Initiative gegen refinanzierungsfähige Sicherheiten Liquidität für einen Geschäftstag (Übernachtkredit) zu einem vorgegebenen Zinssatz von der Zentralbank beschaffen können. Diese ständige Fazilität ist zur Deckung eines vorübergehenden, sehr kurzfristigen Liquiditätsbedarfs bestimmt. Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität wird so hoch festgesetzt, dass er im Allgemeinen die Obergrenze für den Tagesgeldsatz am Geldmarkt (Zinskanal) bildet. Er übernimmt somit die Funktion eines geldpolitischen Leitzinses.
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Hochgerechnete Angaben aus Jahresabschlüssen deutscher Unternehmen.
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Verhältniszahlen aus Jahresabschlüssen deutscher Unternehmen.
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