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Devisenkurse für den Euro im Iran / Wechselstubenkurse *) / 1 EUR = ... IRR (Mittel)

Pfad :
Zeitreihenschlüssel BBEX3.M.IRR.EUR.CA.AC.B01
Einheit IRR
Dimension Eins
Zeitraum von 2011-11 bis 2024-03
Stand 05.04.2024 13:04:16
   
Allgemein * Differenziertes Kurssystem. Wechselstubenkurse wurden uns erstmals für November 2011 bekannt; weitere Kurse siehe BBEX3.M.IRR.EUR.CA.AC.A01. Mit Wirkung vom 3. Juli 2013 wurde ein neuer offizieller Kurs eingeführt, der für den Export von Mineralölprodukten und für den Import vorrangiger Waren genutzt wurde. Der Anwendungsbereich des Wechselstubenkurses erstreckte sich bis 9. April 2018 auf den Export sonstiger Waren sowie auf den Import nicht vorrangiger Waren und Dienstleistungen. Am 10. April 2018 wurde das differenzierte Kurssystem vereinheitlicht und ein für alle Transaktionen verbindlicher Zentralbankkurs geschaffen. Kurz darauf kam es jedoch erneut zu verschiedenen Änderungen im Wechselkurssystem. Zu den umfangreichen Änderungen und Reglementierungen liegen uns nur unvollständige Informationen vor, daher können die folgenden Angaben zur Kursanwendung lediglich als Anhaltspunkte dienen. 1. Kursanwendung von Mitte Juni bis Anfang August 2018: 1.1. Kurs für strategische Produkte: Für Waren hoher Priorität, die ausschließlich im Auftrag der Regierung importiert wurden, galt ein Wechselkurs von 38 000 Rial für den US-Dollar; darunter zählten unter anderem wichtige Lebensmittel, industrielle Vorerzeugnisse, Komponenten und Maschinen. 1.2. Zentralbankkurs: Für den Import von Waren mittlerer Priorität (zum Beispiel Reis). 1.3. Marktkurs (erst ab Anfang Juli 2018): Für den Import von Waren niedriger Priorität. Es handelte sich um einen zwischen Importeuren und Exporteuren frei auszuhandelnden Wechselkurs; die Abwicklung erfolgte über Wechselstuben. Am 8. Juli 2018 lag dieser Kurs bei 94 000 Rial für den Euro. 2. Kursanwendung ab 6. August 2018: 2.1. Zentralbankkurs: Für den Import weniger Waren bzw. Warengruppen hoher Priorität (Reis, Weizen, Fleisch, Eier, Sojamehl und -kerne, Mais, Gerste, Speiseöle, Rohzucker, Ölsaaten, Bohnen, getrockneter Tee, Kunstdünger, Pestizide, Saatgut, Pharmazeutika, Medizintechnik, veterinärmedizinische Produkte, Papier, Zellstoffe und Reifen für schwere LKW sowie Maschinen für die Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln). Der Kurs lautet 42 000 Rial für den US-Dollar. 2.2. NIMA-Kurs (siehe https://www.sanarate.ir/Default.aspx): Für andere nicht konkret genannte Wareneinfuhren und nahezu alle Dienstleistungsimporte. Ende August 2018 lag der Kurs zwischen 80 000 und 90 000 Rial für den US-Dollar. Der Wechselkurs soll zwischen Im- und Exporteuren frei ausgehandelt werden können. Der Zugang zur elektronischen Plattform NIMA ist jedoch nur bestimmten Importeuren sowie Wechselstuben möglich. 2.3. Wechselstubenkurs: Wird über die reglementierten Zentralbank- und NIMA-Kurse hinaus genutzt; unter anderem für den Reiseverkehr, Studiengebühren an ausländische Universitäten, medizinische Behandlungen oder Anwaltskosten im Ausland. Der Kurs wird von lizensierten Wechselstuben ermittelt, die ihre Devisen vor allem über die NIMA-Plattform beziehen. Der Verkauf von Fremdwährungen über Wechselstuben ist ebenfalls stark reglementiert. Für 10 Rial ist auch die Bezeichnung "Toman" (= alte persische Währung) gebräuchlich.
Quelle Deutsche Botschaft, Teheran (Wechselstubenkurse und Kursanwendung), Internationaler Währungsfonds, Washington (Kursanwendung bis 9. April 2018) sowie Presseinformationsdienste (Kursanwendung). Von November 2011 bis Januar 2013 Amtsblatt der Wiener Zeitung (Wechselstubenkurse).
   
Bemerkung zu 2019-03 Kurs vom 19. März 2019.
Bemerkung zu 2017-03 Kurs vom 16. März 2017.
Bemerkung zu 2016-03 Kurs vom 17. März 2016.
Bemerkung zu 2015-03 Kurs vom 19. März 2015.