Am 10. Mai 1993 wurde der Kirgisistan-Som (KGS) als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt. Die Umstellung von (sowjetischen) Rubel (RUR) in Kirgisistan-Som erfolgte vom 10. bis 14. Mai 1993 im Verhältnis 200 RUR = 1 KGS. Seit 15. Mai 1993 ist der Kirgisistan-Som alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Ab 1999 Notierung für den Euro, siehe BBEX3:A:KGS:EUR:CA:AC:A04.