1) Ohne Inhaberschuldverschreibungen im Umlauf und - ab Dezember1993 - ohne Verbindlichkeiten in Form von Geldmarktpapieren 2) einschl. Verbindlichkeiten aus unechten Pensionsgeschäften 3) Ab Dezember 1993 ohne die Meldungen mehrerer Tochterinstit., die in ihren Sitzländern als Nichtbanken gelten