In der Renditenstatistik sind grundsätzlich nur tarifbesteuerte Inhaberschuldverschreibungen mit einer längsten Laufzeit gem. Emissionsbedingungen von über 4 Jahren enthalten. Solche Rentwerte werden ab Jan. 1971 nur noch dann in die Berechung der Durchschnittsrenditen einbezogen, wenn ihre (längste) Restlaufzeit mehr als 4 Jahre, ab Januar 1977 ihre mittlere Restlaufzeit mehr als 3 Jahre beträgt. Ausser Betracht bleiben Wandelschuldverschreibungen u.ä., Bankschuldverschreibungen mit unplanmäßiger Tilgung, Null-Kupon-Anleihen, variabel verzinsl. Anleihen und Fremdwährungsanleihen inländischer Emittenten. Den Renditen liegt bei Tilgungsanleihen die mittlere Restlauf- zeit, ab Januar 1973 die rechnerische Restlaufzeit zu Grunde. Die Einzelrenditen werden mit dem Umlaufsbetrag der jeweiligen Emission zur Gruppenrendite zusammengewogen. Die Monatszahlen werden aus den Renditen an den vier Bankwochenstichtagen (einschl. der Ultimorendite des Vormonats) eines Monats errechnet, ab Januar 1986 aus den Renditen an allenGeschäftstagen eines Monats. Die Jahreszahlen (siehe Reihe WJ0017) sind ungewogene Mittel der Monatszahlen.