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Arbeitslosigkeit registriert nach § 16 SGB III / Deutschland / SGB III / absolute Angabe / Ursprungswerte
Pfad :Zeitreihenschlüssel | BBDL1.A.DE.N.UNE.UBA000.A0000.A02.D00.0.ABA.A |
Einheit | Anzahl |
Dimension | Eins |
Zeitraum | von 2005 bis 2023 |
Stand | 28.03.2024 11:33:44 |
Methodik | Basiert auf den rechtlichen Grundlagen des SGB III, das insbesondere den Anspruch auf das Arbeitslosengeld I regelt. Dieses ist als Leistung der Arbeitslosenversicherung eine Lohnersatzleistung. Sie soll jedem, der eine Arbeit verloren hat und vorübergehend keine neue Arbeitsstelle finden kann, einen Teil des Lohnausfalls ersetzen. Die Anzahl der Arbeitslosen nach SGB III ist nicht identisch mit den ausgewiesenen Leistungsempfängern von Arbeitslosengeld I. Ab Januar 2017 werden Aufstocker (Personen, die gleichzeitig Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II beziehen) dem Rechtskreis SGB III zugeordnet. |
Quelle | Bundesagentur für Arbeit. |