<?php
#-----------------------------------------------------------------------------
$titel = 'Deutsche Bundesbank - Pressenotizen';
$layout = 'breit';
$bereich = 'presse';
$id = 'presse_pressenotizen';
$add_css = '<link rel="stylesheet" type="text/css" href="/presse/styles/presse.css" media="screen, print">';
include "../../../../inc_global/header.inc.php";
#-----------------------------------------------------------------------------
?>
<!-- Pressenotizen Formatierung -->



<div id="pn_format">
<!-- Start der Pressenotiz -->

<div id="pn_kopf">
  <p class="publikationstyp">Pressenotiz</p>
  <!-- Sperrfrist bei Nichtverwendung l&oeml;schen -->
  <!-- <p class="sperrfrist">Sperrfirst HH:MM Uhr M.E.S.Z.</p> -->
  <!-- Sperrfrist bei Nichtverwendung l&ouml;schen -->  
</div>
<div id="pn_datum_ort">
  <p>Frankfurt am Main<br>
  13. September 2010</p>
</div>

<div class="trennlinie">&nbsp;</div>

<h1>Group of Governors of Centralbanks and Heads of  Supervisions (GHoS) einigen sich auf h&ouml;here  Mindestkapitalanforderungen </h1>
<p>Mit der Einigung der GHoS vom Sonntag, 12. September 2010, ist das Kernst&uuml;ck der neuen bankaufsichtlichen Regeln, die aufsichtlichen Anforderungen an das Eigenkapital, beschlossen. Das Eigenkapital der Kreditinstitute wird k&uuml;nftig h&auml;rter und h&ouml;her sein, um die Stabilit&auml;t des Finanzsystems und seine Krisenresistenz zu verbessern und das internationale Regelwerk st&auml;rker auf Nachhaltigkeit hin auszurichten. Die neuen Regeln werden in einer genau definierten &Uuml;bergangsperiode bis zum 01.01.2019 schrittweise eingef&uuml;hrt, um den Kreditinstituten gen&uuml;gend Zeit zur Anpassung zu geben und negative Auswirkungen auf das Kreditangebot und damit die wirtschaftliche Erholung nach der weltweiten Krise zu vermeiden. </p>
<p>Nach einer &Uuml;bergangsfrist (Details vgl. Anlage) wird das harte Kernkapital mindestens 4,5 % der risikogewichteten Aktiva betragen m&uuml;ssen. Hinzu kommt ein sog. Capital Conservation Buffer i.H.v. 2,5 %, der ebenfalls aus hartem Kernkapital bestehen muss. Die Menge an mindestens vorzuhaltendem Kapital der h&ouml;chsten Qualit&auml;t steigt damit im Ergebnis bis zum Jahr 2019 um den Faktor 3,5 (auf 7,0 %); beginnend mit dem Faktor 1,75 zu Beginn des &Uuml;bergangszeitraums im Jahr 2013.</p>
<p>F&uuml;r deutsche Banken bedeutet die Einigung vom Sonntag einen &uuml;ber die kommenden acht Jahre gestreckten Kapitalmehrbedarf in bedeutender H&ouml;he, der &uuml;ber einbehaltene Gewinne und gegebenenfalls Kapitalaufnahmen gedeckt werden kann. Der Kapitalmehrbedarf entf&auml;llt dabei weitgehend auf gro&szlig;e, international t&auml;tige Banken, die eine enge Verbindung zur Finanzkrise aufweisen. Institute, deren Gesch&auml;ftsschwerpunkt auf der Kreditversorgung des Mittelstandes und der privaten Haushalte ausgerichtet ist, werden dagegen von den neuen Regeln in weit geringerem Umfang belastet. <br>
  Kreditinstitute, die nicht in der Rechtsform der Aktiengesellschaft firmieren, also insbesondere Sparkassen und Genossenschaftsbanken, k&ouml;nnen hartes Kernkapital mit ihren spezifischen Finanzierungsinstrumenten (auch der stillen Beteiligung) bilden, soweit diese volle Verlustabsorption gew&auml;hrleisten. Sollten hierzu Vertragsumstellungen n&ouml;tig sein, ist hierf&uuml;r eine ausreichende &Uuml;bergangszeit vorgesehen.</p>
<p>Die Bundesbank wird weiterhin darauf dringen, die Festlegung des Gipfels von Pittsburgh, wonach alle gro&szlig;en Finanzzentren die Baseler Regeln bis Ende 2011 umzusetzen haben, auch in der Praxis zu gew&auml;hrleisten.<br>
  Die GHoS haben sich zudem auf die Einf&uuml;hrung einer leverage ratio in H&ouml;he von 3 % geeinigt. In der Zeit von 2013 bis 2017 wird die leverage ratio zun&auml;chst als Beobachtungskennziffer eingef&uuml;hrt, die ab dem Jahr 2015 auch ver&ouml;ffentlicht werden soll. Aus Sicht der Deutschen Bundesbank ist vor dem m&ouml;glichen &Uuml;bergang in die aufsichtlichen Mindestanforderungen (S&auml;ule 1) am Ende des Jahres 2017 eine &Uuml;berpr&uuml;fung geboten, ob die leverage ratio ihrer erhofften Funktion als Auffangregel &ndash; Verhinderung eines exzessiven Kreditwachstums im Aufschwung, zugleich keine in allen Phasen des Kreditzyklus bindende Restriktion gegen&uuml;ber den risikoorientierten Kapitalanforderungen nach Basel II &ndash; tats&auml;chlich nachkommt. Zudem ist zu pr&uuml;fen, ob Wettbewerbsunterschiede durch unterschiedliche Gesch&auml;ftsmodelle und Rechnungslegungssysteme durch die Berechnungsregeln vermieden werden.<br>
  &nbsp;<br>
  Der neue Standard f&uuml;r kurzfristige Liquidit&auml;tsvorsorge (liquidity coverage ratio, LCR) ist im Jahr 2015 zur verbindlichen Einf&uuml;hrung vorgesehen; der f&uuml;r die mittelfristige Liquidit&auml;tsvorsorge (net stable funding ratio, NSFR) im Jahr 2018. Details zu diesen beiden Ma&szlig;en werden derzeit in den zust&auml;ndigen Fachgremien er&ouml;rtert. Die Deutsche Bundesbank legt bei der LCR besonderen Wert darauf, dass bankaufsichtliche Vorschriften die gemeinsame Geldpolitik des Eurosystems nicht beeinflussen. Daneben ist aus ordnungspolitischen Erw&auml;gungen und auch faktischen Erfahrungen aus der Krise zu beachten, dass neben Staatsanleihen auch hochwertige private Schuldtitel wie z.B. Pfandbriefe als Liquidit&auml;tsvorsorge anerkannt werden. Die noch im Detail zu bestimmenden Anerkennungsvoraussetzungen m&uuml;ssen diese Aspekte ber&uuml;cksichtigen und d&uuml;rfen insbesondere keinen faktischen Ausschluss hochwertiger privater Schuldtitel bedeuten. Sichergestellt werden sollte zudem, dass durch die NSFR l&auml;ngerfristig orientierte Kreditbeziehungen nicht beeinflusst werden, da eben diese sich als stabilisierendes Korrektiv in der Krise erwiesen haben.</p>
<p>Anlage: <a href="20100913.mindestkapitalanforderungen_anlage.pdf">Phase-in und &Uuml;bergangsregelungen; Mindestquoten</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<div id="pn_fusszeile">
  <p>Deutsche Bundesbank | Kommunikation | Wilhelm-Epstein-Stra&szlig;e 14
    | 60431 Frankfurt am Main<br>
    Internet: http://www.bundesbank.de | E-Mail: presse-information@bundesbank.de<br>
    Telefon +49 (0) 69 9566-3511, -3512 | Fax +49 (0) 69 9566-3077<br>
  <span class="quelle">Bei publizistischer Verwertung wird um Angabe der Quelle gebeten.</span></p>
</div>

<!-- Ende der Pressenotiz -->
</div>
<!-- Ende Pressenotizen Formatierung -->

<?php include "../../../../inc_global/footer.inc.php"; ?>  