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Hinweis auf Veröffentlichung eines Rundschreibens
Meldewesen - Bankenstatistik

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[=user.salutation?switch('M', 'Sehr geehrter Herr [= user.name],', 'F', 'Sehr geehrte Frau [= user.name],', 'Sehr geehrte Abonnentin, sehr geehrter Abonnent, ')]

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Sehr geehrte Abonnentin, sehr geehrter Abonnent,

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über folgenden Link gelangen Sie zu dem Rundschreiben Nr. 16/2020 mit Informationen zur aktualisierten Liste der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Statistischen Bundesamtes, Stand Januar 2019 einschließlich der Zu- und Abgänge gegenüber dem Vorjahr 2018:
https://www.bundesbank.de/resource/blob/826738/8bc31faf4644698ba06bbd69c9595294/mL/2020-02-26-rs-16-data.pdf

Bitte beachten Sie, dass beim postalischen Versand des Rundschreibens am 26.02.2020 in einzelnen Ausnahmefällen aus technischen Gründen fehlerhafte Anschriften zugespielt wurden. Bitte betrachten Sie ein Rundschreiben mit fehlerhafter Anschrift als gegenstandslos.  
Um gleichwohl sicherzustellen, dass alle Banken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften auch auf dem Postweg ein korrekt adressiertes und gültiges Rundschreiben erhalten, wurde das Rundschreiben Nr. 16/2020 am 27.02.2020 erneut versendet und sollte Ihnen ab 28.02.2020 zugehen.

Deutsche Bundesbank

Wilhelm-Epstein-Straße 14 | 60431 Frankfurt am Main
E-Mail: info@bundesbank.de | Telefon: +49 69 9566-0

Bei publizistischer Verwertung wird um die Angabe der Quelle gebeten.

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