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Glossar

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Was finde ich in dieser Rubrik?

Fachbegriffe lassen sich leider nicht immer vermeiden - insbesondere bei so komplexen Themen wie der Geldpolitik. In unserem Glossar finden Sie daher eine Vielzahl von Begriffen kurz erklärt und alphabetisch sortiert.

44 Beiträge
  • Pandemic emergency longer-term refinancing operation (PELTRO)

    Zur Be­kämp­fung der Auswirkungen der COVID-19-Pan­de­mie (Co­ro­na-Krise) be­schloss der Rat der Europäischen Zentralbank im April 2020, eine Serie zu­sätz­li­cher län­ger­fris­ti­ger Re­fi­nan­zie­rungs­ge­schäf­te (LRG, engl. Lon­ger-Term Re­fi­nan­cing Ope­ra­ti­ons, LTRO) mit güns­ti­gen Kon­di­tio­nen unter dem Namen „pan­de­mic emer­gen­cy lon­ger-term re­fi­nan­cing ope­ra­ti­ons (PELTRO)“ an­zu­bie­ten. Sie sol­len die Li­qui­di­täts­be­din­gun­gen im Eu­ro­raum un­ter­stüt­zen und dazu bei­tra­gen, das reibungslose Funk­tio­nie­ren der Geld­märk­te si­cher­zu­stel­len.

    Siehe auch

    • Längerfristiges Refinanzierungsgeschäft (LRG)
    • Offenmarktgeschäft
    • Gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (GLRG)

    Weiterführende Informationen

    • Pandemic emergency longer-term refinancing operation (PELTRO)
    • EZB kündigt neue längerfristige Pandemie-Notfallrefinanzierungsgeschäfte an

      30.04.2020 | Europäische Zentralbank | 39 KB, PDF

    • OffenMarkt Tender Operations-System (OMTOS)
    • Geldpolitische Tenderoperationen
  • Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP)

    Das Pan­de­mie-Not­fall­an­kauf­pro­gramm (pandemic emergency purchase programme, PEPP) wurde im März 2020 auf­ge­legt, um den durch die Co­ro­na-Pandemie ver­ur­sach­ten Ri­si­ken für den geld­po­li­ti­schen Trans­mis­si­ons­me­cha­nis­mus ent­ge­gen­zu­wir­ken. Es kön­nen unter anderem diejenigen Wertpapiere an­ge­kauft wer­den, die auch im Rahmen des Pro­gramms zum An­kauf von Ver­mö­gens­wer­ten (asset purchase programme, APP) zu­ge­las­sen sind. Der Nettoerwerb von Vermögenswerten im Rahmen des PEPP wurde Ende März 2022 eingestellt. Der EZB-Rat beabsichtigt, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des PEPP erworbenen Wertpapiere mindestens bis Ende 2024 weiterhin bei Fälligkeit wieder anzulegen.

    Siehe auch

    • Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP)
    • Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP)
    • Programm zum Ankauf forderungsbesicherter Wertpapiere (ABSPP)
    • Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP)
    • Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP)
    • Quantitative Lockerung
    • Transmissionsmechanismus

    Weiterführende Informationen

    • Zusammenfassung der geldpolitischen Sitzung des Rates der Europäischen Zentralbank vom 18. März 2020
      09.04.2020 | 99 KB, PDF
    • Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP)
    • Geldpolitische Beschlüsse vom 10. März 2022

      10.03.2022 | Europäische Zentralbank | 119 KB, PDF

  • Parität

    Parität bezeichnet die Festlegung des Wertes einer Währung gegenüber einem Vergleichsmaßstab. Der Kurs, der sich am Markt ergibt, kann davon abweichen. Mögliche Ausprägungen sind das Austauschverhältnis zwischen einer Währung und Gold (Gold-Parität), zwischen zwei Währungen (z. B. Dollar-Parität) oder zwischen einer Währung und einer künstlichen Währungseinheit (z. B. ECU-Parität).

    Siehe auch

    • ECU (European Currency Unit)
    • Währung
    • Wechselkurs
    • Wechselkurssystem
  • Passiva

    Als Passiva wird die Kapital- bzw. Mittelherkunft eines Unternehmens bzw. einer Bank bezeichnet. Sie wird auf der rechten Seite der Bilanz (Passivseite) ausgewiesen.

    Siehe

    • Aktiva
    • Bilanz
  • Payment Account Directive (PAD)

    Siehe

    • Zahlungskontenrichtlinie
  • Payment Initiation Service (PIS)

    Siehe

    • Zahlungsauslösedienst
  • Payment Instrument Issuer (PII)

    Siehe

    • Drittemittent
  • Payment Services Directive (PSD)

    Die Payment Services Directive (PSD) ist eine EU-Richtlinie, die europaweit einheitliche Rechte und Pflichten im Zahlungsverkehr festlegt. Dadurch werden gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und der Verbraucherschutz erhöht. Die seit Dezember 2007 geltende PSD wurde am 13. Januar 2018 durch die überarbeitete Richtlinie PSD2 abgelöst, die vor allem neuen Zahlungsdienstleistern den Markteintritt erleichtern soll. Banken sind seither verpflichtet, Zahlungsdienstleistern den Zugriff auf die Kontodaten ihrer Kunden zu ermöglichen, wenn diese eingewilligt haben. So sollen der Wettbewerb verstärkt und gleichzeitig die Sicherheit der Zahlungen erhöht werden.

    Siehe auch

    • Europäische Union (EU)

    Weiterführende Informationen

    • Die digitale (R)evolution im Bankensektor Rede bei der Deutschen Bundesbank in Nordrhein-Westfalen
      07.09.2017 Düsseldorf Carl-Ludwig Thiele
  • Payment Services Directive 2 (PSD2)

    Die Payment Services Directive 2 ist die vom europäischen Gesetzgeber überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie, die seit Januar 2018 in deutsches Recht umgesetzt ist. Es wurden eine Reihe von Regelungen erlassen, um die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen und weiteren Wettbewerb zwischen Zahlungsinstituten zu ermöglichen. Kernpunkte sind die Einbeziehung „dritter Zahlungsdienstleister“, die Zahlungsauslösedienste, Kontoinformationsdienste und die Ausgabe von Zahlungskarten anbieten sowie die Verpflichtung zur sog. „starken Kundenauthentifizierung“. Des Weiteren wurden Regelungen zum Schutz des Verbrauchers gestärkt.

    Siehe auch

    • Starke Kundenauthentifizierung
    • Zahlungsauslösedienst
    • Kontoinformationsdienst
    • Drittemittent
  • PELTRO (Pandemic emergency longer-term refinancing operation)

    Siehe

    • Pandemic emergency longer-term refinancing operation (PELTRO)
  • Pensionsfonds

    Ein Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung zur Finanzierung einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung von Angestellten. Pensionsfonds zählen wegen der großen und langfristigen Vermögenssammlung zu den bedeutenden institutionellen Anlegern auf den internationalen Kapitalmärkten.

    Siehe auch

    • Institutioneller Investor
  • Pensionsgeschäft

    Unter einem Pensionsgeschäft versteht man den Kauf eines Vermögensgegenstandes mit gleichzeitiger Vereinbarung des Rückkaufs zu einem späteren Termin. Häufig handelt es sich bei dem Vermögensgegenstand um Wertpapiere. In der wirtschaftlichen Betrachtung handelt es sich bei solch einem Geschäft dann um einen Kredit, den der Kreditnehmer mit Wertpapieren besichert. Die Differenz zwischen An- und Verkaufskurs des Vermögensgegenstands entspricht einem Kreditzins bzw. einer Abgabe (lateinisch: pensio), die der Kreditgeber vereinnahmt. Die englische Bezeichnung für ein Pensionsgeschäft lautet "Repurchase Agreement" oder kurz "Repo". Pensionsgeschäfte, die eine Zentralbank mit den Geschäftsbanken im Rahmen ihrer Offenmarktpolitik abschließt, dienen der befristeten Bereitstellung bzw. dem befristeten Entzug von Zentralbankgeld.

    Siehe auch

    • Befristete Transaktion
    • Hauptrefinanzierungsgeschäft (HRG)
    • Offenmarktgeschäft
  • PEPP (Pandemic Emergency Purchase Programme)

    Siehe

    • Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP)
  • Performanceindex

    Ein Performanceindex bildet neben der reinen Kursentwicklung auch sämtliche weitere Wertentwicklung der betrachteten Wertpapiere ab und veranschaulicht dadurch den gesamten Anlageerfolg. Somit berücksichtigt ein Performanceindex – im Gegensatz zum Kursindex – auch die Dividenden- bzw. Zinszahlungen der zugrundeliegenden Wertpapiere.

    Siehe auch

    • DAX (Deutscher Aktienindex)
    • Dividende
    • Kursindex
    • Zins
  • Pfandbrief

    Der Pfandbrief ist eine besicherte Schuldverschreibung, zu deren Emission nur Banken berechtigt sind, die über eine von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgestellte Lizenz verfügen. Diese Pfandbriefbanken können Hypotheken-, Schiffs- und Flugzeugpfandbriefe sowie öffentliche Pfandbriefe emittieren. Hypothekenpfandbriefe dienen zur Refinanzierung der von dem Pfandbriefemittenten herausgereichten, grundpfandrechtlich besicherten Immobiliendarlehen. Öffentliche Pfandbriefe können mit Forderungen (Krediten oder öffentlichen Anleihen) an bestimmte Staaten und deren Gebietskörperschaften gedeckt werden und sind damit ein Refinanzierungsinstrument für das Staatskreditgeschäft.

    Siehe auch

    • Forderungsbesichertes Wertpapier
    • Gedeckte Schuldverschreibung
    • Haushalt
    • Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP)
    • Schuldverschreibung
  • Pfandbriefbank

    Pfandbriefbank ist nach dem Pfandbriefgesetz die Bezeichnung für ein Kreditinstitut, dessen Geschäftsbetrieb das Pfandbriefgeschäft, also die Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen auf Grund erworbener Hypotheken (auch auf Schiffe und Flugzeuge) und Forderungen gegen staatliche Stellen (Öffentliche Pfandbriefe) umfasst. 

  • Physische Risiken

    Unter physischen Risiken werden im Zusammenhang mit Green Finance diejenigen Risiken zusammengefasst, welche direkte Folgen des Klimawandels darstellen. Sie entstehen beispielsweise durch die mit dem Klimawandel verbundene Häufung extremer Wetterereignisse, wie etwa Überflutungen, Dürren oder die Erhöhung des Meeresspiegels. Extreme Wetterereignisse können so Besitztümer beschädigen und entwerten. Weiterhin kann der Klimawandel einen direkten Einfluss auf das Umfeld haben, in dem Unternehmen operieren. So können beispielsweise steigende Rohstoffpreise das Geschäftsmodell von Unternehmen nachhaltig beeinträchtigen. Im Falle versicherter Risiken ist beispielsweise der Versicherungssektor besonders betroffen.

    Siehe auch

    • Green Finance
    • Transitionsrisiken
  • Point of Sale (POS)

    Der Point of Sale (POS) bezeichnet den Ort, an dem Waren oder Dienstleistungen verkauft und bezahlt werden.  Überwiegend handelt es sich um Ladenkassen, es können aber auch andere Orte sein, beispielsweise wenn Handwerkerleistungen in Privathaushalten Zug um Zug beglichen werden oder im Online- und Versandhandel bezahlt wird.

  • Portfolio

    Portfolio ist eine Bezeichnung für den Bestand an Vermögenswerten – im engeren Sinne der Wertpapiere – eines Investors.

    Siehe auch

    • Wertpapier
  • Porträt-Hologramm

    Das Porträt-Hologramm ist eines von mehreren Sicherheitsmerkmalen der Euro-Banknoten und auf dem silbernen Hologramm-Streifen rechts auf deren Vorderseite zu finden. In diesem Hologramm-Streifen erscheinen bei allen Euro-Banknoten der Europa-Serie beim Kippen das Euro-Symbol, das Hauptmotiv und die Wertzahl der Banknote. Das Porträt der Europa im Streifen wird sichtbar, wenn man die Banknote gegen das Licht hält. Bei den 20-, 50-, 100- und 200-Euro-Banknoten wird das Porträt in einem Sichtfenster dargestellt. Bei rückseitiger Betrachtung dieses Fensters sind beim Kippen mehrere regenbogenfarbene Wertzahlen zu erkennen.

    Siehe auch

    • Banknoten
    • Europa-Serie
    • Satelliten-Hologramm
    • Sicherheitsmerkmale der Euro-Banknoten

    Weiterführende Informationen

    • Euro-Banknoten
    • Falschgelderkennung
    • Geld und Geldpolitik Schülerbuch für die Sekundarstufe II
      01.04.2024
  • POS

    Siehe

    • Point of Sale (POS)
  • Preis-Lohn-Spirale

    Eine Preis-Lohn-Spirale ist ein sich aufschaukelnder Prozess von wechselseitigen Preis- und Lohnsteigerungen. Gestiegene Preise, zum Beispiel für importiertes Rohöl und Erdgas, schlagen sich in höheren Löhnen nieder, die ihrerseits wiederum Preiserhöhungen durch die Unternehmen nach sich ziehen. Solch ein Verteilungskampf zwischen den Tarifparteien ist eine mögliche Ursache von Inflation.

    Siehe auch

    • Inflation
    • Lohn-Preis-Spirale
  • Preisindex

    Ein Preisindex ist eine statistische Messgröße zur Bestimmung des Preisniveaus einer Gütergruppe. Seine Veränderung gegenüber einer Vorperiode beschreibt die durchschnittliche Preisentwicklung. Für die Berechnung eines Preisindex werden zum einen die Güter, die in den Preisindex eingehen sollen, ausgewählt und entsprechend ihrer Umsatzbedeutung gewichtet, zum anderen werden die Preise für diese Güter an den jeweiligen Märkten erhoben. Das Ergebnis ist der gewichtete („gewogene“) Mittelwert von Preisen der definierten Gütergruppe. In Deutschland errechnet das Statistische Bundesamt eine Vielzahl unterschiedlicher Preisindizes, etwa für industrielle und landwirtschaftliche Erzeugnisse, für Immobilien und Mieten, für Import- und Exportgüter und für zahlreiche Dienstleistungen. Am bekanntesten ist der Index für die Verbraucherpreise, weil er als Kennziffer für die allgemeine Preisentwicklung dient. Mit Hilfe der verschiedenen Preisindizes können volkswirtschaftliche Daten in Zeitreihen dargestellt werden, aus denen die Wirkung von Preisänderungen heraus gerechnet wurde.

    Siehe auch

    • Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI)
    • Verbraucherpreisindex (VPI)
  • Preisniveau

    Das Preisniveau ist der gewichtete Durchschnitt der Preise von Gütern und Dienstleistungen einer bestimmten Kategorie, etwa von Verbrauchsgütern oder industriellen Erzeugnissen. Steigt das Preisniveau, dann sinkt die Kaufkraft des Geldes und umgekehrt.

    Siehe auch

    • Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI)
    • Preisindex
    • Preisstabilität
    • Verbraucherpreisindex (VPI)
    • Warenkorb

    Weiterführende Informationen

    • Erklärfilme
  • Preisniveaustabilität

    Der Begriff Preisniveaustabilität ist im allgemeinen Sprachgebrauch durch den kürzeren, aber inhaltlich weniger präzisen Begriff Preisstabilität verdrängt worden.

    Siehe auch

    • Preisstabilität
  • Preisniveausteuerung

    Die Preis­ni­veau­steue­rung ist ein geld­po­li­ti­sches Kon­zept, das nicht die jähr­li­che Ent­wick­lung der In­fla­ti­ons­ra­te in den Mit­tel­punkt der Be­trach­tung stellt, son­dern die lang­fris­ti­ge Ent­wick­lung des Preis­ni­veaus. Bei der Preis­ni­veau­steue­rung re­agiert die Geld­po­li­tik auf eine Ab­wei­chung vom an­ge­streb­ten Ent­wick­lungs­pfad des Preis­ni­veaus mit kor­ri­gie­ren­den Maß­nah­men: Soll­te zum Bei­spiel in einem Jahr die In­fla­ti­ons­ra­te stär­ker ge­stie­gen sein als an­ge­strebt, so versucht die Geld­po­li­tik, diese Überschreitung in der Folgezeit durch eine Unterschreitung auszugleichen, so dass der lang­fris­ti­ge Pfad der an­ge­streb­ten Ent­wick­lung des Preis­ni­veaus wie­der er­reicht wird. Dem­ge­gen­über fo­kus­siert das Eu­ro­sys­tem auf eine Vor­ga­be für die mittelfristige In­fla­ti­ons­ra­te. So­lan­ge diese dem Zielwert des Eu­ro­sys­tems von Preis­sta­bi­li­tät ge­nügt, ist das Ziel er­reicht. Ver­feh­lun­gen in Vor­jah­ren wer­den in Fol­ge­jah­ren nicht zu kom­pen­sie­ren ver­sucht, füh­ren also nicht zu einer An­pas­sung der an­ge­strebten In­fla­ti­ons­ra­te. Preis­ni­veau­steue­rung wurde bis­her le­dig­lich in Schwe­den in den 1930er Jah­ren prak­ti­ziert.

    Siehe auch

    • Preisniveaustabilität
    • Zwei-Säulen-Strategie

    Weiterführende Informationen

    • Monatsbericht - Januar 2010
      18.01.2010
  • Preisnotierung

    Wechselkurse als Austauschverhältnis zweier Währungen kann man in Mengen- oder in Preisnotierung angeben. Die Preisnotierung gibt an, wie viele Einheiten der inländischen Währung eine Einheit der ausländischen Währung kostet (z.B. 1 $= 0,73 €), wohingegen die Mengennotierung angibt, wie viele Einheiten ausländische Währung man für eine Einheit der inländischen Währung erhält (z. B. 1 € = 1,37 $). Im Devisenhandel ist es international üblich, den Euro gegenüber allen anderen Währungen in Mengennotierung anzugeben.

    Siehe auch

    • Wechselkurs
    • Mengennotierung
  • Preisstabilität

    Preis­sta­bi­li­tät herrscht, wenn sich das Preis­ni­veau trotz des Auf und Ab einzelner Preise insgesamt nur wenig ver­än­dert. Der EZB-Rat misst Än­de­run­gen des Preis­ni­veaus im Eu­ro­raum mit Hilfe des Har­mo­ni­sier­ten Ver­brau­cher­preis­in­dex (HVPI). Die Veränderung des HVPI wird in Prozent ausgedrückt und als Inflationsrate bezeichnet. Nach Auffassung des EZB-Rats kann Preisstabilität am besten gewährleistet werden, wenn er mittelfristig eine Inflationsrate von 2% anstrebt. Dieses Ziel ist symmetrisch, das heißt negative Abweichungen von diesem Zielwert sind ebenso unerwünscht wie positive.

    Siehe auch

    • Geldpolitisches Instrumentarium
    • Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI)
    • Inflation
    • Inflationserwartungen

    Weiterführende Informationen

    • Erklärfilme
  • Preissteigerungsrate

    Die Preissteigerungsrate gibt an, um wie viel Prozent das Preisniveau in einer bestimmten Zeitspanne von beispielsweise einem Monat oder einem Jahr gestiegen ist. Wird anstelle des Begriffs Preissteigerungsrate das Wort Inflationsrate verwendet, dann soll damit eine Situation gekennzeichnet werden, in der das Ausmaß des Preisanstiegs mit der gängigen Vorstellung von Preisstabilität nicht mehr zu vereinbaren ist und die Kaufkraft des Geldes erheblich schwindet.

    Siehe auch

    • Preisstabilität
    • Warenkorb

    Weiterführende Informationen

    • Erklärfilme
    • Persönlicher Inflationsrechner

      euro-area-statistics.org

  • Primäreinkommen

    Das Primäreinkommen ist ein Bestandteil der Leistungsbilanz. Es umfasst in erster Linie grenzüberschreitend gezahlte Arbeitsentgelte sowie grenzüberschreitend erwirtschaftete Einkommen aus Vermögensanlagen. Hierzu zählen u .a. Zins- und Dividendenzahlungen. Vom Primäreinkommen ist das Sekundäreinkommen abzugrenzen.

    Siehe auch

    • Dividende
    • Leistungsbilanz
    • Sekundäreinkommen
    • Zahlungsbilanz

    Weiterführende Informationen

    • Änderungen in der Methodik und Systematik der Zahlungsbilanz und des Auslandsvermögensstatus Monatsberichtsaufsatz Juni 2014
      16.06.2014 | 127 KB, PDF
  • Primärmarkt

    Als Primärmarkt wird der Teil des Kapitalmarktes bezeichnet, an dem Finanztitel wie Aktien oder Anleihen erstmals ausgegeben ("emittiert") beziehungsweise zum Verkauf angeboten werden. Der Primärmarkt wird auch als Emissionsmarkt bezeichnet.

    Siehe auch

    • Emission
    • Programm zum Ankauf forderungsbesicherter Wertpapiere (ABSPP)
    • Sekundärmarkt
  • Private Equity

    Als Privat Equity (von englisch equity: Eigenkapital) wird Kapital bezeichnet, das private Gesellschaften und Anleger außerbörslich in Unternehmen investieren. Ziel dieser Investitionen ist typischerweise, die erworbenen Unternehmen zu restrukturieren und anschließend zu verkaufen, häufig durch einen Börsengang. Private Equity wird typischerweise von spezialisierten Fonds bereitgestellt, die parallel in mehrere Unternehmen investieren, um ihre Risiken zu streuen.

  • Produktionspotenzial

    Das Produktionspotenzial beschreibt die größtmögliche gesamtwirtschaftliche Produktion, die sich bei gegebenem technischen Fortschritt mit den vorhandenen, normal ausgelasteten Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital erreichen lässt.

  • Programm für die Wertpapiermärkte

    Als Programm für die Wertpapiermärkte (englisch: Securities Markets Programme, SMP) wird ein Programm des Eurosystems zum Ankauf von Anleihen – insbesondere von Staatsanleihen – am Sekundärmarkt bezeichnet. Das vom EZB-Rat im Mai 2010 beschlossene Programm wurde im September 2012 durch die Geldpolitischen Outright-Geschäfte (Outright Monetary Transactions, OMT) abgelöst. Der EZB-Rat hat das SMP mit dem Ziel begründet, Störungen im geldpolitischen Transmissionsmechanismus entgegenzuwirken. Von Ankäufen am Primärmarkt wurde wegen des Verbots der monetären Staatsfinanzierung abgesehen. Der letzte Kauf im Rahmen des SMP fand im Februar 2012 statt; das Gesamtvolumen der Ankäufe betrug zeitweise rund 210 Milliarden Euro. Die Zentralbanken des Eurosystems halten die im Rahmen des Programms angekauften Staatsanleihen bis zur Endfälligkeit. Zunächst sah das Programm vor, das durch die Wertpapierkäufe geschaffene Zentralbankgeld zu „sterilisieren“, das heißt, dieses Geld dem Geldmarkt wieder zu entziehen; dazu bot das Eurosystem den Geschäftsbanken an, Zentralbankgeld als Termineinlage bei ihm anzulegen. Diese Sterilisation wurde Mitte 2014 eingestellt.

    Siehe auch

    • Anleihe
    • Geldpolitische Outright-Geschäfte
    • Transmissionsmechanismus
  • Programm zum Ankauf forderungsbesicherter Wertpapiere (ABSPP)

    Das Pro­gramm zum An­kauf for­de­rungs­be­si­cher­ter Wert­pa­pie­re (asset ba­cked se­cu­ri­ties purcha­se pro­gram­me, ABSPP) wurde im Sep­tem­ber 2014 vom EZB-Rat in Ver­bin­dung mit dem dritten Pro­gramm zum An­kauf ge­deck­ter Schuld­ver­schrei­bun­gen (covered bond purchase programme, CBPP 3) be­schlos­sen und ist wie dieses seit Januar 2015 Bestandteil des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (asset purchase programme, APP). Der Nettoerwerb von Vermögenswerten im Rahmen des APP wurde zum 1. Juli 2022 eingestellt. Der EZB-Rat beabsichtigt, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere bis auf weiteres vollumfänglich wieder anzulegen, um einen angemessenen geldpolitischen Kurs aufrechtzuerhalten.

    Siehe auch

    • Forderungsbesichertes Wertpapier
    • Primärmarkt
    • Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP)
    • Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP)
    • Sekundärmarkt

    Weiterführende Informationen

    • EZB gibt operative Modalitäten der Programme zum Ankauf von Asset-Backed Securities und gedeckten Schuldverschreibungen bekannt

      02.10.2014 | Europäische Zentralbank | 163 KB, PDF

    • Geldpolitische Wertpapierankäufe
    • Geldpolitische Beschlüsse vom 9. Juni 2022

      09.06.2022 | Europäische Zentralbank | 125 KB, PDF

  • Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP)

    Bereits 2009 und 2012 führte das Eurosystem ein „Pro­gramm zum An­kauf ge­deck­ter Schuld­ver­schrei­bun­gen“ (co­ver­ed bond purcha­se pro­gram­me, CBPP und CBPP 2) durch, um den Markt für diese Papiere zu stabilisieren und so Refinanzierungsproblemen der Banken entgegenzuwirken. Das drit­te Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP 3) wurde im Sep­tem­ber 2014 vom EZB-Rat in Ver­bin­dung mit dem Programm zum Ankauf forderungsbesicherter Wertpapiere (asset backed securities purchase programme, ABSPP) eingeführt und ist wie dieses seit Januar 2015 Bestandteil des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (asset purchase programme, APP). Der Nettoerwerb von Vermögenswerten im Rahmen des APP wurde zum 1. Juli 2022 eingestellt. Der EZB-Rat beabsichtigt, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere bis auf weiteres vollumfänglich wieder anzulegen, um einen angemessenen geldpolitischen Kurs aufrechtzuerhalten.

    Siehe auch

    • Forderungsbesichertes Wertpapier
    • Gedeckte Schuldverschreibung
    • Pfandbrief
    • Programm zum Ankauf forderungsbesicherter Wertpapiere (ABSPP)
    • Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP)
    • Transmissionsmechanismus

    Weiterführende Informationen

    • EZB gibt operative Modalitäten der Programme zum Ankauf von Asset-Backed Securities und gedeckten Schuldverschreibungen bekannt

      02.10.2014 | Europäische Zentralbank | 163 KB, PDF

    • Geldpolitische Wertpapierankäufe
    • Geldpolitische Beschlüsse vom 9. Juni 2022

      09.06.2022 | Europäische Zentralbank | 125 KB, PDF

  • Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP)

    Das Pro­gramm zum An­kauf von Ver­mö­gens­wer­ten (asset purcha­se pro­gram­me, APP) wurde im Januar 2015 be­schlos­sen und kann der „quan­ti­ta­ti­ven Lo­cke­rung“ zugeordnet werden. Dar­un­ter ver­steht man den geld­po­li­tisch mo­ti­vier­ten An­kauf von Schuld­ti­teln durch die Zen­tral­bank mit dem Ziel, das Ni­veau der Markt­zin­sen zu senken und somit die geldpolitische Ausrichtung zu lockern. Es umfasste zu­nächst drei Kom­po­nen­ten: das dritte Pro­gramm zum An­kauf ge­deck­ter Schuld­ver­schrei­bun­gen (CBPP3), das Pro­gramm zum An­kauf for­de­rungs­be­si­cher­ter Wert­pa­pie­re (ABSPP) und das Pro­gramm zum An­kauf von Wert­pa­pie­ren des öf­fent­li­chen Sek­tors (PSPP). Im Juni 2016 kam als wei­te­re Kom­po­nen­te das Pro­gramm zum An­kauf von Wert­pa­pie­ren des Un­ter­neh­mens­sek­tors (CSPP) hinzu. Der Nettoerwerb von Vermögenswerten im Rahmen des APP wurde zum 1. Juli 2022 eingestellt. Seither reduzierten sich die Wertpapierbestände, da das Eurosystem die Tilgungsbeträge der Wertpapiere bei Fälligkeit nicht mehr vollumfänglich und schließlich gar nicht mehr anlegte. 

    Siehe auch

    • Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP)
    • Programm zum Ankauf forderungsbesicherter Wertpapiere (ABSPP)
    • Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP)
    • Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP)
    • Quantitative Lockerung

    Weiterführende Informationen

    • Geldpolitische Wertpapierankäufe
    • Geldpolitische Beschlüsse vom 12. September 2019 EZB-Pressemitteilung
    • Geldpolitische Beschlüsse vom 9. Juni 2022

      09.06.2022 | Europäische Zentralbank | 125 KB, PDF

    • Geldpolitische Beschlüsse vom 15. Dezember 2022

      15.12.2022 | Europäische Zentralbank | 118 KB, PDF

    • EZB beschließt konkretere Modalitäten für die Verringerung der Wertpapierbestände aus dem Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP)

      02.02.2023 | Europäische Zentralbank | 140 KB, PDF

  • Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP)

    Im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (Corporate Sector Purchase Programme, CSPP) kauft das Eurosystem seit Juni 2016 auch Anleihen von Unternehmen im Euro-Währungsgebiet. Anleihen von Kreditinstituten sind von dem Programm ausgeschlossen. Angekauft werden nur Unternehmensanleihen, die eine ausreichende Bonitätsbewertung aufweisen ("investment grade"). Die Anleihen müssen Laufzeiten zwischen sechs Monaten und 30 Jahren haben. Die Ankäufe werden von sechs nationalen Zentralbanken des Eurosystems durchgeführt, darunter der Deutschen Bundesbank. Die Zentralbanken können sowohl am Primärmarkt – also bei einer Neuemission – als auch am Sekundärmarkt kaufen. Das CSPP ist eine Komponente des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme, APP). Der Nettoerwerb von Vermögenswerten im Rahmen des APP wurde zum 1. Juli 2022 eingestellt. Der EZB-Rat beabsichtigt, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere bis auf weiteres vollumfänglich wieder anzulegen, um einen angemessenen geldpolitischen Kurs aufrechtzuerhalten.

    Siehe auch

    • Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP)

    Weiterführende Informationen

    • Geldpolitische Wertpapierankäufe
    • Geldpolitische Beschlüsse vom 9. Juni 2022

      09.06.2022 | Europäische Zentralbank | 125 KB, PDF

  • Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP)

    Im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (Public Sector Purchase Programme, PSPP) kaufen die Zentralbanken des Eurosystems seit März 2015 Wertpapiere des öffentlichen Sektors wie Staatsanleihen sowie Schuldtitel europäischer Institutionen und Agenturen. Für die Ankäufe im Rahmen des PSPP gibt es detaillierte Regeln. So dürfen die Zentralbanken Staatsanleihen wegen des Verbots der monetären Staatsfinanzierung nur am Sekundärmarkt erwerben. Zu den Besonderheiten des PSPP zählt, dass für die Verteilung möglicher Verluste aus angekauften Wertpapieren andere Regeln gelten als für die übrigen geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems. Insgesamt unterliegen bei diesem Programm auf Ebene des Eurosystems nur 20 Prozent der angekauften Wertpapiere der gemeinschaftlichen Haftung. Die übrigen von den nationalen Zentralbanken angekauften Wertpapiere öffentlicher Emittenten unterliegen nicht der Risikoteilung. Das PSPP ist die – mit Abstand – größte Komponente des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme, APP). Das APP wird auch als "Quantitative Lockerung" bezeichnet. Darunter versteht man den geldpolitisch motivierten Ankauf von Schuldtiteln durch die Zentralbank mit dem Ziel, das Niveau der Marktzinsen nach unten zu drücken. Der Nettoerwerb von Vermögenswerten im Rahmen des APP wurde zum 1. Juli 2022 eingestellt. Der EZB-Rat beabsichtigt, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere bis auf weiteres vollumfänglich wieder anzulegen, um einen angemessenen geldpolitischen Kurs aufrechtzuerhalten.

    Siehe auch

    • Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP)
    • Quantitative Lockerung

    Weiterführende Informationen

    • Geldpolitische Wertpapierankäufe
    • Geldpolitische Beschlüsse vom 9. Juni 2022

      09.06.2022 | Europäische Zentralbank | 125 KB, PDF

  • Protektionismus

    Protektionismus bezeichnet eine Handelspolitik, die mithilfe von Zöllen, mengenmäßigen Beschränkungen oder sonstigen Vorgaben (sog. nicht-tarifäre Hemmnisse) versucht, einzelne Wirtschaftszweige einer Volkswirtschaft vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. Die gegensätzliche Ausrichtung zum Protektionismus ist der Freihandel.

    Siehe auch

    • Freihandel
  • PSD

    Siehe

    • Payment Services Directive (PSD)
  • PSD2

    Siehe

    • Payment Services Directive 2 (PSD2)
  • PSPP (Public sector purchase programme)

    Siehe

    • Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP)
  • Public Sector Purchase Programme (PSPP)

    Siehe

    • Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP)
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