Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP)

Bei dem Pandemie-Notfallankaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme, PEPP) handelte es sich um ein zeitlich befristetes Ankaufprogramm für Anleihen öffentlicher und privater Schuldner, wie sie bereits im Rahmen des APP angekauft wurden. Zusätzlich zum APP waren bei dem PEPP Commercial Paper nicht-finanzieller Schuldner bereits ab einer Restlaufzeit von 28 Tagen zugelassen, sowie öffentliche Schuldtitel mit einer Restlaufzeit von mindestens 70 Tagen.

Im Gegensatz zum APP orientierten sich die Nettoankäufe beim PEPP an einem maximal zulässigen Gesamtumfang, der nicht ausgeschöpft werden musste. Der Umfang betrug ursprünglich 750 Mrd €. Am 4. Juni 2020 erhöhte der EZB-Rat das Maximalvolumen um 600 Mrd €, am 10. Dezember 2020 erneut um 500 Mrd € auf insgesamt 1 850 Mrd €. Die Nettoankäufe im Rahmen des PEPP erfolgten zusätzlich zu den Nettoankäufen des APP.

PEPP-Ankäufe starteten am 26. März 2020. Sie wurden durchgeführt, soweit sie für notwendig und verhältnismäßig gehalten wurden, um der Gefahr zu begegnen, dass die Fähigkeit des Eurosystems zur Erfüllung seines Mandats aufgrund der außergewöhnlichen Wirtschafts- und Marktverhältnisse beeinträchtigt wurde. Bei den Ankäufen von Wertpapieren des öffentlichen Sektors orientierte sich die Verteilung auf die einzelnen Länder nach dem jeweiligen Kapitalschlüssel der nationalen Zentralbanken. Darüber hinaus sollten die PEPP-Ankäufe auch dazu beitragen, die geldpolitische Transmission im gesamten Euroraum zu gewährleisten, wenn durch die Pandemiefolgen bedingte Marktverwerfungen wie im Frühjahr 2020 auftreten und insbesondere eine Marktfragmentierung verhindern. Für diesen Zweck wurden die Käufe im Rahmen des PEPP flexibel durchgeführt. Dadurch waren Schwankungen bei der Verteilung der Ankäufe im Zeitverlauf hinsichtlich der Anlageklassen und der Länder möglich. Gemeinsam mit anderen Maßnahmen diente das PEPP dazu, die günstigen Finanzierungsbedingungen während der Pandemie aufrechtzuerhalten. Die temporäre Maßnahme war vorgesehen, bis der EZB-Rat die kritische Phase der COVID-19-Pandemie als abgeschlossen eingeschätzte. Mit dem Beschluss des EZB-Rats vom 16. Dezember 2021 wurden die Nettoankäufe des PEPP Ende März 2022 eingestellt. Am 14. Dezember 2023 kündigte der EZB-Rat an, das PEPP ab Juli 2024 im Durchschnitt um monatlich 7,5 Mrd € zu reduzieren und die Wiederanlage der Tilgungsbeträge aus dem PEPP zum Jahresende 2024 einzustellen. Der geldpolitische Beschluss vom 12. Dezember 2024 bestätigte das Ende der PEPP-Ankäufe.

Wie bereits im APP, führten auch im PEPP nationale Zentralbanken des Eurosystems den Großteil der Ankäufe durch, ein kleiner Teil wurde durch die EZB selbst angekauft. Auch die Risikoteilung erfolgt in gleichem Maße wie im APP.