Geldpolitische Tenderoperationen
Zur Erreichung seiner geldpolitischen Ziele stehen dem Eurosystem eine Reihe geldpolitischer Instrumente zur Verfügung. Hierunter fallen unter anderem die liquiditätszu- und -abführenden Offenmarktgeschäfte, welche die Deutsche Bundesbank im Rahmen ihrer Zuständigkeit mit den in Deutschland niedergelassenen oder ansässigen Geschäftspartnern abwickelt.
Tenderverfahren
Haupt-, Basistender und Feinsteuerungsoperationen
Fremdwährungsgeschäfte
Zusätzliche längerfristige Refinanzierungsgeschäfte
Der EZB-Rat hat beschlossen, vorübergehend zusätzliche längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (additional longer-term refinancing operations - LTROs) zur Unterstützung der Bankenliquidität und Geldmarktaktivität durchzuführen.
Pandemic emergency longer-term refinancing operation
Der EZB-Rat hat beschlossen, weitere LTRO, genannt PELTRO (Pandemic emergency longer-term refinancing operation) durchzuführen, um die Liquiditätsbedingungen im Euroraum zu unterstützen und einen Beitrag zu leisten, das Funktionieren der Geldmärkte sicher zu stellen.
Reverse Auctions
Gemäß Regularien des Eurosystems ist die Nutzung von Auktionen als ergänzendes Verfahren neben bilateralen Geschäften für spezifische Marktsegmente im Rahmen des Public Sector Purchase Programme (PSPP) zugelassen. Auf Basis der entsprechenden Vorgaben bietet die Deutsche Bundesbank jeweils am 2.Donnerstag eines jeden Kalendermonats eine Multi-ISIN-Auktion mit bis zu 10 Wertpapieren an. Die Vorankündigung der Auktionen erfolgt am Freitag der jeweiligen Vorwoche.
Gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte
Zur Verbesserung der geldpolitischen Transmission und um weitere Anreize für die Kreditvergabe der Banken zu setzen hat das Eurosystem insgesamt 3 Serien gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte durchgeführt. Details zu den GLRG wie z.B. Zinskonditionen und freiwilligen Rückzahlungsmöglichkeiten haben wir unter dem folgenden Link zusammengestellt.
Tenderkalender und -system
Die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte werden nach einem vom Eurosystem veröffentlichten, unverbindlichen Kalender durchgeführt. Der Kalender wird mindestens drei Monate vor Beginn des Jahres veröffentlicht, für das er gültig ist.