Sanierung und Abwicklung

Die Erfahrungen aus der letzten Finanzmarktkrise haben gezeigt, dass die Schaffung eines spezifischen Regimes für Banken von essentieller Bedeutung ist. Ein funktionierendes System für den Umgang mit möglichen Schieflagen im Bankensektor ist notwendig, um sicherzustellen, dass jedes Institut den Markt verlassen kann ohne das Finanzsystem zu destabilisieren und ohne den Einsatz von Steuergelder zu erfordern. Ein glaubhaftes Abwicklungsregime entfaltet seine Wirkung präventiv, indem es die Erwartung impliziter Staatsgarantien senkt, wodurch die Marktdisziplin gestärkt wird und bei den Banken Anreize geschaffen werden, keine übermäßigen Risiken einzugehen.

Deshalb sehen die von dem Financial Stability Board (FSB) entwickelten „Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions“ (sogenannte Key Attributes) ein Abwicklungsregime für Banken vor. Auf dieser Grundlage wurde das europäische Bankenabwicklungsregime, bestehend aus der EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten (Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD) sowie der Verordnung zum Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM-Verordnung), geschaffen.

In Deutschland erfolgte die Umsetzung der BRRD durch das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG), welches im Jahre 2015 in Kraft trat.

Die Regelungen des europäischen Bankenabwicklungsregimes wurden durch das im Juni 2019 im EU-Amtsblatt veröffentlichte „EU-Bankenpaket“ überarbeitet, welches bis Ende 2020 in nationales Recht umgesetzt wurde.