Die Streubreite wird ermittelt, indem jeweils 5% der Meldungen mit den höchsten und den niedrigsten Zinssätzen ausgesondert werden. Zinssätze in % p.M. vom ursprünglich in Anspruch genommenen Kreditbetrag. Neben der Verzinsung wird von den meisten Instituten eine einmalige Bearbeitungsgebühr (im Allgemeinen 2% der Darlehenssumme, zum Teil auch 3%) berechnet. Ab Juni 1982 Erhebung nur noch für Ratenkredite von 5 000 DM bis unter 10 000 DM - siehe Reihenkennung SU0039.