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Bitcoin und Co.: Wie Kryptowerte reguliert werden

Im Jahr 2009 wurde der erste Bitcoin geschaffen. Seitdem sind tausende unterschiedliche Kryptowerte entstanden, und das Kryptosystem sowie die Technologien, auf denen es aufbaut, entwickeln sich noch immer rasch weiter. Im Vergleich zum traditionellen Finanzsystem ist das System zwar eine kleine, weitgehend abgekapselte Nische. Trotzdem haben eine Reihe von Skandalen und Krisen das System als Quelle potenzieller Risiken offenbart – so zum Beispiel der Zusammenbruch der Handelsplattform FTX im Herbst 2022. Europäische und internationale Regulierungsbehörden beobachten Kryptowerte und ihre Entwicklungen deshalb fortwährend. Entscheidend für die Risiken, die vom Kryptosystem ausgehen könnten, sind dabei die Größe des Systems und auch seine Vernetzung mit dem traditionellen Finanzsystem. Der Monatsbericht der Bundesbank informiert über aktuelle Aspekte der Regulierung und Herausforderungen.

Was sind Kryptowerte?

Im November 2008 wurde unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto das Konzept für den Bitcoin veröffentlicht, was eine zentrale Wegmarke auf dem Weg hin zu einer neuen, digitalen Form von Geld bedeutete. Denn spätestens seit den 1980er Jahren hatten Computer- Fachleute und Idealistinnen und Idealisten versucht, das Internet, Kryptografie und Geld miteinander zu verbinden. Ihr Ziel war es, digitales Geld zu entwickeln, das jeder Mensch frei von staatlicher Kontrolle jederzeit und an jedem Ort nutzen konnte. Heute gibt es tausende von Kryptowerten. Die beiden größten, Bitcoin und Ether, vereinen knapp 70 Prozent der Marktkapitalisierung auf sich. 

Kryptowerte sind eine digitale Darstellung eines Wertes oder Rechts, der beziehungsweise das unter Verwendung der sogenannten Distributed-Ledger-Technologie (DLT) oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen oder gespeichert werden kann. Die DLT bezeichnet dabei die der Blockchain zugrundeliegende Technik, welche sich durch eine dezentrale Datenspeicherung auszeichnet. 

Bei der Regulierung von Kryptowerten gehen die Behörden nach dem sogenannten „regulate and contain“ Prinzip vor. Demnach soll das System an sich reguliert werden, zudem sollen mögliche Ansteckungsrisiken zwischen dem Krypto- und dem traditionellen Finanzsystem eingedämmt werden. Eine Regulierung sollte außerdem auf den wirtschaftlichen Charakter des jeweiligen Geschäfts abzielen und von der genutzten Technik abstrahieren – regulatorisch sollte ein Kredit immer als Kredit behandelt werden, unabhängig davon, über welche Kanäle er vergeben wird. Weil die dem Kryptosystem zugrundeliegende Technologie durchaus die Chance bietet, das Finanzsystem effizienter zu machen, soll Regulierung überdies Innovationen nicht behindern.

Initiativen zur Krypto-Regulierung

Zu den im Bericht vorgestellten Initiativen zur Regulierung von Kryptowerten gehört die europäische Verordnung zur Regulierung von Märkten (MiCAR). MiCAR wurde am 9. Juni veröffentlicht und ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten; angewendet werden muss sie in Etappen von Mitte 2024 an. Mit der Verabschiedung dieses umfassenden Regelbuchs habe die EU bei der Regulierung von Kryptowerten einen großen Schritt nach vorne gemacht, heißt es hierzu im Monatsbericht. Die Verordnung hat zum Ziel, einen harmonisierten europäischen Rechtsrahmen für all jene Kryptowerte zu schaffen, die nicht bereits unter andere bestehende EU- Regulierungen fallen. Sie wendet sich dabei direkt an die Akteure des Kryptosystems, darunter Emittenten von Kryptowerten und Anbieter von Dienstleistungen rund um Kryptowerte. Diese Akteure müssen künftig eine Reihe von Regeln einhalten, die dazu beitragen sollen, Anleger zu schützen und eventuelle Risiken einzugrenzen. Dazu gehören zum Beispiel Vorgaben für die Unternehmensführung (Governance) und für die Eigenmittelausstattung.

Auf Basis von MiCAR erarbeiten die europäischen Aufsichtsbehörden derzeit unter anderem technische Regulierungsstandards und Leitlinien. Diese sollen die Regelungen weiter konkretisieren und anwendbar machen. 

Wer ist für die Regulierung von Kryptowerten zuständig?

In Deutschland beaufsichtigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Zusammenarbeit mit der Bundesbank die Emittenten von vermögenswertreferenzierten Token, die umgangssprachlich auch Stablecoins genannt werden, sowie von E-Geld-Token und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen. MiCAR sieht jedoch vor, dass die Aufsicht bei signifikanten vermögenswertreferenzierten Token vollständig und bei signifikanten E-Geld-Token teilweise auf die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) übergeht. 

Während MiCAR sich direkt an die Akteure des Kryptosystems richtet, blickt der sogenannte Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) auf das Engagement von Banken im Kryptosystem. Der Ausschuss hat einen international harmonisierten Standard entwickelt, dessen Vorgaben Banken einhalten sollen, wenn sie Risikopositionen gegenüber Kryptowerten aufbauen. So definiert der Standard zum Beispiel Anforderungen an die Höhe des Eigenkapitals, das Banken für diese Risikopositionen vorhalten müssen. Die Anforderungen orientieren sich dabei am Risikoprofil unterschiedlicher Arten von Kryptowerten. Die Mitglieder des BCBS haben sich darauf verständigt, den neuen Standard bis zum 1. Januar 2025 zu implementieren. Vor diesem Hintergrund haben auch in der EU entsprechende Diskussionen begonnen. So soll die aktuell laufende Überarbeitung der Capital Requirements Regulation (CRR) und Capital Requirements Directive (CRD) genutzt werden, um zunächst ein Übergangsregime zur Behandlung von Kryptowerten einzuführen.

Der Aufsatz im Monatsbericht stellt darüber hinaus weitere Regulierungsinitiativen vor, etwa die Verordnung über eine Pilotregelung für auf Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen, die seit dem 23. März 2023 in der EU gilt.

Regulierung umzusetzen ist entscheidend

Die vorgestellten Regulierungsinitiativen leisteten einen wichtigen Beitrag zur Regulierung des Kryptosystems, schreiben die Autorinnen und Autoren des Berichts. Sie helfen dabei, die Ver­braucherinnen und Verbraucher zu schützen und die Finanzstabilität sowie das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu wahren, ohne dabei Innovationen zu behindern. Nun sei es wichtig, die bisher beschlossene Regulierung konsequent und zügig umzusetzen. Mit Blick auf Europa bedeute das, den Baseler Standard in europäisches Recht umzusetzen. In Deutschland sollten die für MiCAR notwendigen nationalen Gesetzesänderungen beschlossen und die Vorgaben der Verordnung im aufsichtlichen Handeln aufgegriffen werden.