Die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main ©Robert Metsch / ECB

EZB passt Kapitalschlüssel zum 1. Januar an

Zum Jahresbeginn 2024 verändert sich der Anteil der nationalen Zentralbanken der EU-Staaten am Grundkapital der Europäischen Zentralbank (EZB). Dies ist das Ergebnis einer turnusmäßigen Neuberechnung des sogenannten Kapitalschlüssels. Dieser Schlüssel legt fest, mit welchem prozentualen Anteil sich eine nationale Notenbank am Grundkapital der EZB von insgesamt rund 10,8 Milliarden Euro beteiligt.

EZB-Kapitalanteile ab 1. Januar 2024
EZB-Kapitalanteile ab 1. Januar 2024

Mit der Neuberechnung erhöht sich der Kapitalschlüssel für 17 nationale Zentralbanken, darunter auch die Bundesbank. Bei neun Notenbanken – unter anderem denen von Frankreich, Italien und Spanien – wird der Anteil kleiner, bei einer bleibt er unverändert. 

Regulär wird der Kapitalschlüssel alle fünf Jahre an aktuelle Daten zur Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung angepasst. Darüber hinaus wird er beim Beitritt eines Landes zur EU neu berechnet, wie im Falle Kroatiens im Jahr 2013. Zuletzt war der Kapitalschlüssel am 1. Februar 2020 wegen des Brexits und des damit einhergehenden Ausscheidens der Bank of England aus dem Europäischen System der Zentralbanken angepasst worden.

Bevölkerungsanteil und Wirtschaftskraft entscheiden

Berechnet wird der Kapitalschlüssel je zur Hälfte anhand des Anteils eines Landes an der Gesamtbevölkerung und dem Bruttoinlandsprodukt der EU. Gehörten beispielsweise 10 Prozent der EU-Bevölkerung zu einem Land und erbrächte es 20 Prozent der gesamten EU-Wirtschaftsleistung, läge der Kapitalschlüssel seiner Zentralbank bei 15 Prozent (siehe Grafik).

Berechnung des EZB-Kapitalschlüssels
Berechnung des EZB-Kapitalschlüssels

Die Bundesbank als Zentralbank des bevölkerungsreichsten und wirtschaftsstärksten Landes Europas kommt mit der Neuberechnung zum 1. Januar 2024 auf einen Schlüssel von 21,7749 Prozent. Vor der Neuberechnung lag er bei 21,4394 Prozent.

Nur Euro-Mitglieder müssen voll einzahlen

Alleinige Anteilseigner der EZB sind die nationalen Zentralbanken aller EU-Staaten. Damit leisten sie einen Beitrag zur Unabhängigkeit der Notenbank. Jedoch müssen lediglich Zentralbanken aus dem Euroraum ihren Kapitalanteil in voller Höhe einzahlen. Die übrigen nationalen Zentralbanken zahlen lediglich 3,75 Prozent ihres Kapitalschlüssels ein und beteiligen sich so an den Betriebskosten der EZB.