Formulare zur Kreditdatenstatistik (AnaCredit)

Fehlanzeige AnaCredit

Institute, die zwar berichtspflichtig nach AnaCredit sind, jedoch kein zu meldendes Geschäft besitzen, sind zur Einreichung von Leermeldungen bzw. Fehlanzeigen an die Bundesbank verpflichtet.

Aus Vereinfachungsgründen genügt es, wenn meldepflichtige Institute mit permanenter Fehlanzeige diese nur einmal jährlich (am Jahresende) anzeigen.

Bei erstmaligem Vorliegen von dauerhaft nicht berichtspflichtigen Instrumenten muss unverzüglich eine Fehlanzeige eingereicht werden.

Umgekehrt hat ein meldepflichtiges Institut mit permanenter Fehlanzeige sicherzustellen, dass beim Wegfall der Fehlanzeige im Laufe des Jahres sofort (d.h. am nächstfolgenden Monatsende) eine Meldung abgegeben wird.

Das ausgefüllte Formular „Fehlanzeige AnaCredit“ kann der Bundesbank bevorzugt als PDF-Datei per E-Mail an anacredit-kreditdaten1@bundesbank.de oder per Brief zugesandt werden.

Zurechnungserklärung AnaCredit-BBk und RIAD-BBk

Die Einreichung der AnaCredit-Dateien über das ExtraNet kann durch das Institut selbst oder durch einen Dritten erfolgen, z.B. ein Rechenzentrum oder das aufnehmende Institut nach einer Fusion.

Damit eine eindeutige Feststellung des berechtigten Einreichers und damit auch die korrekte Zustellung der AnaCredit-Rückmeldungen gewährleistet werden kann, bitten wir zu beachten, dass durch den Berichtspflichtigen eine Zurechnungserklärung an die Bundesbank übermittelt werden muss, wenn sich der Einreicher der Meldungen vom Berichtspflichtigen unterscheidet. 

Für neu hinzukommende „Dritt“-Einreicher muss eine Zurechnungserklärung des Berichtspflichtigen der Bundesbank rechtzeitig, d.h. mindestens zwei Wochen vor dem ersten Einreichungsstichtag (z.B. für den Meldestichtag 31.03.2021 damit spätestens am 17.03.2021) vorliegen.  

Das entsprechende Formular „Zurechnungserklärung AnaCredit“ kann der Bundesbank bevorzugt als PDF-Datei per E-Mail an anacredit-kreditdaten1@bundesbank.de oder per Brief zugesandt werden.

Verlängerung der Einreichungsfrist für international tätige Institute

Berichtspflichtige, die AnaCredit-Meldungen an die Deutsche Bundesbank abgeben, können nach Nr. 5 der Anordnung eine Verlängerung der Einreichungsfrist für den Inlandsteil bzw. für die in Deutschland gelegene Niederlassung bis zum Geschäftsschluss des 9. Geschäftstages nach Ablauf des jeweiligen Meldemonats beantragen, soweit sie durch institutsinterne, grenzüberschreitende Abstimmungsprozesse eine Abgabe der monatlichen Meldungen bis zum Geschäftsschluss des 6. Geschäftstages regelmäßig nicht sicherstellen können.

Auf Antrag kann demnach Berichtspflichtigen,

  1. deren AnaCredit-Meldung beobachtete Einheiten ein- und desselben Rechtsträgers in unterschiedlichen Ländern umfasst,
  2. die selbst die rechtlich unselbständige Niederlassung einer ausländischen Bank in Deutschland sind, oder
  3. die nach Maßgabe des Abschnitts 5. der Anlage 1 zur Anordnung für die monatliche Bilanzstatistik (Mitteilung Nr. 8002/2014) berichtspflichtig sind,

für die AnaCredit Meldung eine Verlängerung der Einreichungsfrist bis zum Geschäftsschluss des 9. Geschäftstages nach Ablauf des jeweiligen Monats gewährt werden.

Um die Verlängerung zu beantragen, soll das Formular „Antrag auf Verlängerung der Einreichungsfrist 9. GT“ genutzt werden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist hierfür eingescannt per E-Mail an anacredit-kreditdaten1@bundesbank.de zu senden.

(Die Einreichungsfrist monatlicher Meldungen für nicht in Deutschland gebietsansässige beobachtete Einheiten bis zum Ende des 15. Geschäftstages nach Ablauf des jeweiligen Meldemonats bleibt unberührt.)

Verlängerung der Einreichungsfrist für Institute mit mehr als 1 Million Instrumente

Gemäß Ergänzung zu Nr. 5 der statistischen Anordnung vom 19. Dezember 2023 können bestimmte Berichtspflichtige eine Verlängerung der Einreichungsfrist bis zum Geschäftsschluss des 12. Geschäftstages nach Ablauf des jeweiligen Meldemonats beantragen. Als Voraussetzung dafür gilt, dass in den vergangenen 6 aufeinanderfolgenden monatlichen Meldeterminen die Zahl von einer Million berücksichtigungsfähiger Instrumente überschritten wurde. 

Um diese Verlängerung zu beantragen, soll das Formular „Antrag auf Verlängerung der Einreichungsfrist 12. GT“ genutzt werden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist hierfür eingescannt per E-Mail an anacredit-kreditdaten1@bundesbank.de zu senden.