Fachgremium MaRisk

Im Fachgremium MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) berichten Bundesbank und BaFin über aktuelle Entwicklungen in der Aufsicht, erörtern mit der Finanzbranche Grundsatz- und Auslegungsfragen und stellen Überarbeitungen der MaRisk und des Leitfadens zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte (Risikotragfähigkeits­leitfaden) zur Konsultation. Die Mitwirkung der Finanzbranche soll die praxisgerechte Weiterentwicklung aufsichtlicher Anforderungen sicherstellen.

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement sind ein Rundschreiben der BaFin auf Basis des §25a Kreditwesengesetz und stecken einen prinzipienorientierten Rahmen für das Risikomanagement von Kreditinstituten ab. Darauf aufbauend konkretisiert der Risikotragfähigkeitsleitfaden aufsichtliche Anforderungen zur Berechnung des internen Kapitalbedarfs.