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Weidmann über Bargeld: Kein anderes Zahlungsmittel kann all seine Eigenschaften nachbilden
11.11.2021 EN FR
Bundesbankpräsident Jens Weidmann und Vorstandsmitglied Johannes Beermann verdeutlichten beim fünften Bargeldsymposium in Berlin, dass Banknoten und Münzen weiterhin eine wichtige Rolle im Zahlungsverkehr spielen werden. „Mit Bargeld zu bezahlen, ist vor allem einfach, sicher und schnell“, sagte Weidmann.
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Der DM-Bargeldumlauf - von der Währungsreform zur Europäischen Währungsunion Monatsberichtsaufsatz März 2002
304 KB, PDF
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Geld braucht Vertrauen Gastbeitrag in WiSt - Wirtschaftswissenschaftliches Studium
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Wie entsteht Geld? – Teil III: Zentralbankgeld
27.07.2021 EN
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Münzgeld: ein teures Sorgenkind? Stefan Hardt, Leiter des Zentralbereichs Bargeld der Deutschen Bundesbank
58 KB, PDF
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Neue Bundesbank-Filiale übernimmt Bargeldversorgung der Rhein-Ruhr Region
02.07.2021 EN
Die neue Filiale der Deutschen Bundesbank in Dortmund übernimmt die Bargeldversorgung der gesamten Rhein-Ruhr-Region. Es handelt sich um die größte und modernste Filiale. Von dieser aus versorgen künftig rund 200 Beschäftigte zwölf Millionen Bürgerinnen und Bürger mit Banknoten und Münzen. Die neue Bundesbank-Filiale wird die fünf bisherigen Filialen in der Region ersetzen.
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Mehr als nur ein Zahlungsmittel Gastbeitrag in "Die Welt"
Viele Deutsche verfügen über größere Bargeldvorräte. Das hat einen guten Grund.
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Die Bedeutung des Bargelds als Wertaufbewahrungsmittel Tagung des Deutschen Historischen Museums
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Münzgeldstudie Folgenabschätzung einer Rundungsregel im Einzelhandel
684 KB, PDF
Diese Studie untersucht die Folgen einer Rundung von Kassenbons bzw. von Einzelpreisen im Einzelhandel auf die Konsumentenpreise. Die empirische Analyse auf Basis von etwa 70.000 Kassenbons zeigt, dass im Falle einer kaufmännischen Rundungsregel auf volle 5-Euro-Cent-Beträge für Bonsummen nahezu keine Auswirkungen auf das Preisniveau zu erwarten sind.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank (AGB) ab 16. Juni 2025 Gültig bis 04.10.2025
1 MB, PDF
Generelle bankrechtliche Regelungen zur Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank.