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GVZAG - Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Gewinn- und Verlustrechnung – Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) gültig seit 14.12.2018
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ZAGAnzV Beteiligungen von Geschäftsleitern, den für die Geschäftsleitung des Instituts verantwortlichen Personen und soweit es sich um Unternehmen handelt, die neben der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem E-Geld-Geschäft anderen Geschäftsaktivitäten nachgehen, den für die Führung der Zahlungsdienstgeschäfte oder dem E-Geld-Geschäft des Instituts verantwortlichen Personen Anlage 6 (zu § 10 Absatz 2 Satz 5) gültig seit 14.12.2018
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ZAGAnzV Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern, den für die Geschäftsleitung des Instituts verantwortlichen Personen und soweit es sich um Unternehmen handelt, die neben der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem E-Geld-Geschäft anderen Geschäftsaktivitäten nachgehen, den für die Führung der Zahlungsdienstgeschäfte oder dem E-Geld-Geschäft des Instituts verantwortlichen Personen Anlage 5 (zu § 10 Absatz 2 Satz 3) gültig seit 14.12.2018
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QB - Zusammengefasste Finanzinformationen gemäß § 25 Absatz 2 KWG - Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken (QB 1 und QB 2) gültig ab Meldestichtag 30.09.2014
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QA - Zusammengefasste Finanzinformationen gemäß § 25 Absatz 2 KWG - Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Banken (QA 1 und QA 2) gültig ab Meldestichtag 30.09.2014
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ZAGAnzV Formular Erwerb-Erhöhung Anlage 1 (zu § 4 Absatz 2 Satz 1) gültig seit 14.12.2018
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Financial Dominance & Central Bank Independence Markus K. Brunnermeier - Princeton University
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QSA – Finanzinformationen gemäß § 25 Absatz 2 KWG – Sonstige Angaben gültig ab Meldestichtag 31.12.2020
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SON Zahl - Datenübersicht für Zahlungsinstitute Anlage (zu § 23 ZahlPrüfbV)) gültig seit 31.10.2009
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