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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse) Dezember 2021
178 KB, PDF
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EZB wird Erleichterungen bei den Liquiditätsanforderungen aufheben
140 KB, PDF
Aussetzung der Mindestanforderung für die Liquiditätsdeckungsquote endet am 31. Dezember 2021. Banken verfügen über ausreichende Liquiditätspuffer. EZB kehrt bei der Aufsicht über die Einhaltung der Liquiditätsanforderungen in den Normalmodus zurück.
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EZB bestimmt Anneli Tuominen als neue Vertreterin im Aufsichtsgremium
130 KB, PDF
Der Rat der Europäischen Zentralbank hat Anneli Tuominen zur EZB-Vertreterin im Aufsichtsgremium ernannt. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre und ist nicht verlängerbar. Frau Tuominen tritt die Nachfolge von Pentti Hakkarainen an, dessen fünfjährige Amtszeit am 31. Januar 2022 endet.
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EZB veröffentlicht Aktionsplan zur Umsetzung der Empfehlungen aus den TARGET-Vorfällen im Jahr 2020
146 KB, PDF
Sämtlichen Empfehlungen der unabhängigen Prüfung wird Rechnung getragen. Aktionsplan sieht sechs Workstreams vor. Eurosystem wird Großteil der Maßnahmen bis Ende 2022 umsetzen
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EZB unternimmt nächsten Schritt in Richtung Harmonisierung statistischer Meldungen zur Entlastung der Banken und Verbesserung der Analyse
144 KB, PDF
Die Europäische Zentralbank (EZB) unternimmt heute den nächsten Schritt im Projekt zur Entwicklung des Integrated Reporting Framework (IReF). Dieses harmonisierte statistische Meldewesen soll den Banken die Meldung statistischer Daten an das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) erleichtern und durch einen stärkeren Einsatz digitaler Technik und aktueller Produktionsorganisation ihren Meldeaufwand verringern.
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Geldpolitische Beschlüsse vom 16. Dezember 2021
121 KB, PDF
Der EZB-Rat ist der Auffassung, dass die Fortschritte bei der wirtschaftlichen Erholung und im Hinblick auf sein mittelfristiges Inflationsziel eine schrittweise Verringerung seiner Ankäufe von Vermögenswerten in den kommenden Quartalen zulassen. Damit sich die Inflation auf mittlere Sicht bei dem Zielwert von 2 % stabilisiert, ist jedoch nach wie vor eine geldpolitische Akkommodierung erforderlich.
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Konsultation zur technischen Ausgestaltung des Meldeverfahrens zu Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen Meldungen nach der Verordnung (EU) 2019/2033
15.12.2021 No English translation available
Die Deutsche Bundesbank führt eine Konsultation mit allen Wertpapierinstituten, deren Verbänden sowie Anbietern von Servicedienstleistungen im Bereich aufsichtliches Meldewesen durch. Rückmeldungen sind bis 31. Januar 2022 möglich.
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Pressekonferenz am 16. Dezember 2021 – Erklärung zur Geldpolitik
142 KB, PDF
Die Wirtschaft des Euroraums erholt sich weiter und die Lage am Arbeitsmarkt verbessert sich, wozu umfangreiche Stützungsmaßnahmen beigetragen haben. Zwar schwächt sich das Wachstum derzeit ab, aber wir erwarten, dass es im Laufe des nächsten Jahres deutlich anziehen wird. Die jüngste Pandemiewelle und die Omikron-Variante haben einige Länder dazu veranlasst, wieder schärfere Beschränkungen einzuführen. Die Energiepreise sind deutlich gestiegen.
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The Deutsche Bundesbank, together with 19 national central banks of the European System of Central Banks, the European Central Bank and the European Commission, complete EU-funded programme to support central banks and banking supervisory agencies in EU candidate countries and potential candidates from the Western Balkans
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Supervisory reporting of institutions with regard to the net stable funding ratio
The supervisory reporting requirements for the net stable funding ratio are laid down in Article 17 and Annexes XII and XIII of Commission Implementing Regulation (EU) 2021/451.