Konsultation zur technischen Ausgestaltung des Meldeverfahrens zu Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen Meldungen nach der Verordnung (EU) 2019/2033

Mit Anwendungsbeginn der Verordnung (EU) 2019/2033 über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen (Investment Firms Regulation – IFR) zur Mitte dieses Jahres bestehen für Wertpapierinstitute nach dem Wertpapierinstitutsgesetz neue einheitliche europäische Meldeanforderungen, die erstmals zum Meldestichtag 31. Dezember 2021 zur Anwendung kommen. Zur künftigen technischen Ausgestaltung des Meldeverfahrens für diese Meldungen führt die Deutsche Bundesbank eine Konsultation mit allen Wertpapierinstituten nach dem Wertpapierinstitutsgesetz, deren Verbänden sowie Anbietern von Servicedienstleistungen im Bereich aufsichtliches Meldewesen durch. Rückmeldungen zu dieser Konsultation sind bis 31. Januar 2022 möglich.