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Über das BSI
Das BSI als die nationale Cyber-Sicherheitsbehörde gestaltet Informationssicherheit in der Digitalisierung durch Prävention, Detektion und Reaktion für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Als unabhängiges Kompetenzzentrum für IT-Sicherheit in Deutschland, als Multiplikator und zentrale koordinierende Stelle verfolgt das BSI die ganzheitliche und konsistente Implementierung seiner vielfältigen Aufgaben, beispielsweise im Bereich der Cyber-Sicherheitsstrategie. Wissen aus der operativen Cyber-Abwehr sowie erzielt durch permanente Hard- und Softwareanalysen bzw. im Bereich der Verschlüsselungstechnologien kann für Standardisierung und Zertifizierungen eingesetzt werden. Mit dieser Strategie gestaltet das BSI IT-Sicherheit aus einer verantwortlichen Position. Das BSI agiert in einem kooperativen Ansatz mit zahlreichen Partnern und Experten zu unterschiedlichen Aspekten der IT-Sicherheit. Wissen und Informationen aus der Lagebeobachtung, zu Bedrohungen, Schwachstellen und Angriffen auf die Informationstechnik sowie resultierend aus der Auswertung von IT-Störungen, die im Nationalen IT Lagezentrum als Meldungen eintreffen, kann u.a. in der Erstellung und gezielten Weiterleitung von Cyber-Sicherheits-Warnungen und Hilfsempfehlungen an vielfältige Adressatenkreise in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft münden. Ein prominentes Beispiel hierfür sind die jüngsten BSI-Warnmeldungen im Zusammenhang mit Cyber-Angriffen auf deutsche Energieversorger[2] und andere Kritische Infrastrukturen, die ein deutliches Signal an die Unternehmen senden, ihre Computersysteme noch besser zu schützen.
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Hinweis
Für die Anmeldung kontaktieren Sie bitte Herrn Peter Borowitz, Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in der Oberpfalz, E-Mail: Peter.Borowitz@jvfg-cham.de.
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RTF-Meldewesen
Auf der Grundlage des § 25 KWG und konkretisiert durch die FinaRisikoV erhebt die Bundesbank jährlich zum Stichtag 31. Dezember Informationen zum ICAAP und ILAAP der Institute für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP). Hierbei stellen LSIs der Aufsicht die relevanten Informationen über ein XBRL-basiertes Meldesystem zur Verfügung. Das RTF-Meldewesen soll die aufsichtsrechtliche Bewertung der Institute erleichtern, ohne die in der Säule II niedergelegte Methodenfreiheit zu beeinträchtigen. Die regelmäßige und strukturierte Erhebung der Informationen zum ICAAP und ILAAP liefert eine wichtige Informationsquelle für die Bewertung des einzelnen Institutes und ermöglicht der Aufsicht einen Überblick über die in der Kreditwirtschaft verwendeten Verfahren.
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Realtime Data
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Special Statistical Publication 6 - Archive
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Kurz erklärt
Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) ist das zentrale Gremium der makroprudenziellen Überwachung in Deutschland; er wurde Anfang 2013 durch das Gesetz zur Überwachung der Finanzstabilität eingerichtet. Dem Ausschuss gehören jeweils drei Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), der Deutschen Bundesbank, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an.
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Special Statistical Publication 4 - Archive
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Special Statistical Publication 7