General Search
Multiple search words are automatically linked with "AND". Text enclosed in quotation marks (") returns only the pages in which this text occurs exactly. With the search filters next to the results you have the possibility to further limit your search.
-
Unverzinsliche Schatzanweisungen der Bundesrepublik Deutschland ("Bubills") - Tenderergebnis
18 KB, PDF
-
Treasury discount paper of the Federal Republic of Germany (Unverzinsliche Schatzanweisungen ("Bubills") - Auction result
18 KB, PDF
-
Erklärung von Bundesbankpräsident Dr. Jens Weidmann zu den Ergebnissen des Europäischen Rats
Für die Geldpolitik ist in der Staatsschuldenkrise entscheidend, dass keine zusätzlichen Risiken auf das Eurosystem übertragen werden und die Trennlinie zwischen Geld- und Finanzpolitik nicht weiter aufgeweicht wird. Solvente Geschäftspartner und ausreichende Sicherheiten sind für die Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems unabdingbar.
-
Statement by Bundesbank President Dr Jens Weidmann on the outcome of the European Council meeting
-
Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse) - Juli 2011
86 KB, PDF
EZB-Pressemitteilung
-
Invitation to bid for Treasury discount paper of the Federal Republic of Germany (Unverzinsliche Schatzanweisungen – "Bubills")
19 KB, PDF
-
Ausschreibung von Unverzinslichen Schatzanweisungen der Bundesrepublik Deutschland ("Bubills")
18 KB, PDF
-
Bericht über die internationale Rolle des Euro
38 KB, PDF
Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlicht heute ihren Bericht über die internationale Rolle des Euro („The international role of the euro“), in dem untersucht wird, wie sich die Verwendung des Euro durch Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2010 entwickelt hat.
-
EZB setzt Frist für die Fertigstellung des T2S-Rahmenvertrags mit Zentralverwahrern
41 KB, PDF
Der EZB-Rat hat beschlossen, den an T2S interessierten Zentralverwahrern bis Ende Oktober 2011 ein
endgültiges Angebot über einen Rahmenvertrag vorzulegen. In dem Rahmenvertrag werden die Rechte
und Pflichten der Zentralverwahrer und des Eurosystems bezüglich T2S dargelegt. Für die
Zentralverwahrer wird damit eine solide rechtliche Grundlage für die Anpassung an T2S geschaffen;
gleichzeitig stellt der Vertrag eine Absicherung für die vom Eurosystem getätigten Investitionen in T2S
dar.