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Live am 14. November 2018 ab 11:00 Uhr
12.11.2018 EN
Pressekonferenz zum Finanzstabilitätsbericht 2018 der Deutschen Bundesbank
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ETFs für Anleger und Finanzsystem zunehmend von Bedeutung
22.10.2018 No English translation available
Börsengehandelte Investmentfonds (ETFs) gewinnen als kostengünstige Anlageform zunehmend an Gewicht, sind laut Bundesbank jedoch auch mit spezifischen Risiken verbunden. Wie aus dem jüngsten Monatsbericht hervorgeht, sind die von ihnen ausgehenden Risiken für das Finanzsystem insgesamt derzeit aber begrenzt.
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Bundesbank präsentiert sich auf der Frankfurter Buchmesse
16.10.2018 DE
Wie erkenne ich Falschgeld? Wie entstanden die deutschen Goldreserven? Interessante Fachvorträge, Gewinnspiele mit tollen Preisen und Aktionen für Kinder: Auf der Frankfurter Buchmesse war für die Besucherinnen und Besucher am Stand der Bundesbank viel geboten.
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Cover note – Publication of the UDFS R2024.JUN and UHB R2024.JUN for the T2S Service
338 KB, PDF
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Antrag auf Anerkennung einer stationären oder ambulanten Rehabilitationsmaßnahme nach § 35 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
149 KB, PDF
Maßnahmen der stationären Rehabilitation sowie einer ambulanten Rehabilitation in einem anerkannten Heilbad/Kurort müssen vor Beginn durch die Zentrale Beihilfestelle anerkannt werden. Zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme ist der Antrag zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung auf Vordruck 2407 II im Original (Papierform) einzureichen. Bei einer Mutter/Vater-Kind-Rehabilitation verwenden Sie bitte den Vordruck 2408 mit der zugehörigen ärztlichen Bescheinigung auf Vordruck 2408 II. Bei Rehabilitationsmaßnahmen am Wohnort (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 BBhV), bei Rehabilitationssport (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BBhV) sowie bei einer Anschlussheilbehandlung (§ 34 Abs. 1 BBhV) ist eine vorherige Anerkennung nicht erforderlich. Eine ärztliche Verordnung ist ausreichend.
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Antrag auf Festsetzung einer Belastungsgrenze
182 KB, PDF
Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 50 BBhV ist auf Antrag eine Befreiung vom Abzug der Eigenbehalte und eine Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach Über-schreiten der Belastungsgrenze möglich. Für die Beantragung steht Ihnen dieser Vordruck zur Verfügung.
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Benchmarking short term forecasts of regional banknote lodgements and withdrawals Benedikt Sonnleitner, Jelena Stapf, Kai Wulff
695 KB, PDF
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