General Search
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Cross-border use of credit claims (ECMS)
Nationalen Verfahren für Kreditforderungen erfordern individuelle, länderspezifische Vorgehensweisen.
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Exchange rate statistics Statistical Series - Issue November 2026
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Pressekonferenz am 11. Juni 2026 – Erklärung zur Geldpolitik
178 KB, PDF
Der EZB-Rat ist fest entschlossen, seine Geldpolitik so auszurichten, dass sich die Inflation auf mittlere Frist bei unserem Zielwert von 2 % stabilisiert.
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Announcement of a multi-ISIN auction – Reopening of two Federal bonds
156 KB, PDF
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XML and CSV files
Reporting parties can use XML files to submit external transaction and stock reports electronically and securely to the Bundesbank via NExt (until the beginning of 2026).
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Hamas
No English translation available
Die Finanzsanktionen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen, dienen der Durchführung von Maßnahmen der Europäischen Union.
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Rechtliche Grundlagen
No English translation available
In Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Einreichung und Verwaltung von Kreditforderungen nach ausländischem Recht sind die folgenden Bedingungen und Regelungen für die Teilnahme über ECMS zu beachten.
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Neukundeninformationen
No English translation available
Notwendige Voraussetzung zur Nutzung von ECMS ist das Vorhandensein eines von der Bundesbank in ECMS geführten Counterparty Pools. Sofern dies nicht gegeben ist, ist zunächst eine Kontaktaufnahme mit dem ECMS – National Service Desk und ein grundsätzliches Onboarding in ECMS erforderlich. Ist der Counterparty Pool in ECMS vorhanden, sind es nur noch wenige Handlungsschritte, um Kreditforderungen nach ausländischem Recht über die Anwendung ECMS einreichen zu können.