Neukundeninformationen
Notwendige Voraussetzung zur Nutzung des CCBM-Verfahrens für Kreditforderungen in ECMS ist das Vorhandensein eines von der Bundesbank in ECMS geführten Counterparty Pools. Zur Einrichtung dieses Pools ist eine Kontaktaufnahme mit dem ECMS – National Service Desk erforderlich.
ECMS – National Service Desk
069 9566-13344
Ist dieser Pool vorhanden, sind es nur noch wenige Handlungsschritte, um Kreditforderungen nach ausländischem Recht mit Hilfe der Anwendung ECMS einreichen zu können:
- Übermittlung des ausgefüllten Kontaktaufnahmeformulars per E-Mail an den Fachsupport Kreditforderungen
- Postalische Übermittlung aller erforderlichen, rechtsverbindlich unterschriebenen Teilnahme-Dokumente
- Antrag auf Teilnahme am elektronischen Verfahren ECMS zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten
- Einmalige Bestätigung vor Beginn der Teilnahme am elektronischen Verfahren ECMS zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten
- Erfolgreiche Teilnahme am obligatorischen Kundentest nach Registrierung auf der ECMS-Testumgebung
- Einmalige Bestätigung ECMS
Nach der Freigabe der Registrierung des Geschäftspartners durch die Bundesbank ist die Nutzung von ECMS für die Einreichung von Kreditforderungen nach österreichischem bzw. französischem Recht möglich.
Nähere Informationen zur ECMS-Registrierung stehen in diesem Bereich / auf unserer Webeseite unter Kundeninformationen sowie Benutzerverwaltung zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Externe Links
in englischer Sprache