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Tägliche Rendite der börsennotierten Bundeswertpapiere
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Dänemark plant Beitritt zu TARGET-Services des Eurosystems
30 KB, PDF
Die Danmarks Nationalbank, die Zentralbank Dänemarks, hat bei der Europäischen Zentralbank (EZB) einen Antrag auf Nutzung des Zahlungssystems T2 – des neuen Echtzeit-Bruttosystems (RTGS-System) des Eurosystems – gestellt
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Invitation to bid by auction - Reopening of Federal Treasury notes
34 KB, PDF
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Konsolidierter Text: Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 der Kommission vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates auf die aufsichtlichen Meldungen der Institute und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)Text von Bedeutung für den EWR 01.09.2024 | Amtsblatt der Europäischen Union
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Informationen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zu EBA-Meldeanforderungen
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in englischer Sprache
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EBA-Leitlinien über die erneute Vorlage historischer Daten 18.09.2024 | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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Mit den „Leitlinien über die erneute Vorlage historischer Daten im Rahmen der EBA-Melderegelungen“ (EBA/GL/2024/04) regelt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) die Voraussetzungen für die Korrektureinreichung historischer Daten durch Finanzinstitute und reduziert dadurch die Notwendigkeit von Korrekturmeldungen. Diese Leitlinien betreffen Daten, die im Rahmen der EBA-Melderegelungen für Aufsichts- und Abwicklungsmeldungen übermittelt werden. Statt wie bisher zeitlich unbeschränkt sind Korrekturen nun abhängig von der Meldefrequenz sowie unter Berücksichtigung von Ausnahmen einzureichen. Neben fehlerhaften Daten für den aktuellen Meldestichtag müssen Finanzinstitute beispielsweise bei quartalsweisen Meldungen mindestens vier vorangegangene Quartale korrigieren. Die korrigierten Daten werden analog neu eingereichter Daten weiterhin validiert. Zusätzlich wird die Genauigkeitsanforderung in den EBA-Meldevorschriften für monetäre Daten von 1 000 auf 10 000 EUR gesenkt.
Die Finanzaufsicht BaFin und die Deutsche Bundesbank wenden die Leitlinien seit dem 17. Oktober 2024 an. -
Reopening Treasury discount paper of the Federal Republic of Germany (“Bubills”) - Auction result
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Geld braucht Vertrauen Gastbeitrag in WiSt - Wirtschaftswissenschaftliches Studium
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Invitation to bid - Reopening Treasury discount paper of the Federal Republic of Germany (Unverzinsliche Schatzanweisungen – “Bubills”)
34 KB, PDF