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Pressekonferenz am 11. Juni 2026 – Erklärung zur Geldpolitik
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Der EZB-Rat ist fest entschlossen, seine Geldpolitik so auszurichten, dass sich die Inflation auf mittlere Frist bei unserem Zielwert von 2 % stabilisiert.
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Announcement of a multi-ISIN auction – Reopening of two Federal bonds
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Cross-border use of credit claims (ECMS)
Nationalen Verfahren für Kreditforderungen erfordern individuelle, länderspezifische Vorgehensweisen.
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Securities Issues Statistics Issue September 2026
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Neukundeninformationen
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Notwendige Voraussetzung zur Nutzung von ECMS ist das Vorhandensein eines von der Bundesbank in ECMS geführten Counterparty Pools. Sofern dies nicht gegeben ist, ist zunächst eine Kontaktaufnahme mit dem ECMS – National Service Desk und ein grundsätzliches Onboarding in ECMS erforderlich. Ist der Counterparty Pool in ECMS vorhanden, sind es nur noch wenige Handlungsschritte, um Kreditforderungen nach ausländischem Recht über die Anwendung ECMS einreichen zu können.
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Rechtliche Grundlagen
No English translation available
In Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Einreichung und Verwaltung von Kreditforderungen nach ausländischem Recht sind die folgenden Bedingungen und Regelungen für die Teilnahme über ECMS zu beachten.
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Einreichungswege in ECMS
No English translation available
Mit dem Online-Verfahren (U2A) und dem File-Transfer-Verfahren (A2A) stehen zwei Optionen für die Einreichung und Verwaltung von Kreditforderungen in ECMS zur Verfügung. Für beide Einreichungsarten gibt es zudem ein sogenanntes „Act-on-behalf-Verfahren“.
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