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Bundesbank without profit in 2020
03.03.2021 DE
The emergency monetary policy measures taken in response to the coronavirus pandemic have impacted noticeably on the Deutsche Bundesbank’s balance sheet.
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Weidmann zu den Konjunkturaussichten in 2021
03.03.2021 No English translation available
Die wirtschaftlichen Aussichten hängen auch in diesem Jahr stark von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie ab. Was das für die deutsche Wirtschaft bedeutet erklärt Bundesbankpräsident Jens Weidmann in der Pressekonferenz.
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Bundesbank increases risk provisioning
03.03.2021 DE
The Bundesbank is not distributing a profit for 2020 – for the first time since 1979. The main reason was the greater level of risk provisioning, Bundesbank President Jens Weidmann explained at the press conference to present the annual accounts in Frankfurt am Main. The emergency monetary policy measures taken in response to the coronavirus pandemic are consequently having a noticeable impact on the Bundesbank’s balance sheet. In the previous year, the Bundesbank had distributed a profit of €5.9 billion.
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Fragen an Bundesbankvorstand Johannes Beermann zur Bilanz
03.03.2021 No English translation available
Die Corona-Pandemie hatte im vergangenen Jahr auch Auswirkungen auf die Bundesbank-Bilanz. Obwohl die Bilanzsumme so hoch war wir noch nie, hat die Bundesbank erstmals seit 1979 keinen Gewinn mehr erzielt. Wie es dazu kommt, erklärt Bundesbankvorstand Johannes Beermann.
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20 Jahre Euro-Bargeld
03.03.2021 No English translation available
Viele Menschen freuten sich über die neuen Scheine und Münzen, doch es gab auch kritische Stimmen.
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Hinweise zur Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs bei der Deutschen Bundesbank im Zusammenhang mit bundesweiten und regionalen Feiertagen
249 KB, PDF
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank (AGB) ab 1. Dezember 2024 Gültig bis 15.06.2025
1 MB, PDF
Generelle bankrechtliche Regelungen zur Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank.
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Nachreichung von Unterlagen
138 KB, PDF
Falls Ihnen Beihilfe nicht gewährt wurde, weil Unterlagen zu Ihrem Beihilfeantrag fehlten (z. B. eine ärztliche Verordnung, die Rückseite einer Rechnung oder der Einkommensteuerbescheid) können Sie diese nachreichen, am besten unter Verwendung des Vordrucks 2405. Sie brauchen auf diesem lediglich die Nummer des Bescheids (die letzten 4 Ziffern sind ausreichend) sowie das Bescheiddatum ergänzen. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich sechs Monate nach Bescheiderstellung die elektronischen Abbildungen der eingereichten Belege gelöscht werden. Reichen Sie daher die fehlenden Unterlagen zeitnah ein. Verwenden Sie den Vordruck 2405 nicht, wenn Sie einen Beleg vergessen haben und Ihr Antrag sich noch in Bearbeitung befindet. Warten Sie zuerst den Beihilfebescheid ab und prüfen, ob und mit welcher Begründung die Rechnung ggf. abgelehnt wurde.