General Search
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Rechtliche Grundlagen
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In Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Einreichung und Verwaltung von Kreditforderungen nach ausländischem Recht sind die folgenden Bedingungen und Regelungen für die Teilnahme über ECMS zu beachten.
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Vordrucke
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Vordrucke, die zur Nutzung von ECMS bereitgestellt werden.
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Dokumentation
No English translation available
Daa ECMS User Handbook Counterparties enthält wichtige Informationen für die Registrierung der Schuldner- und Ratingdaten sowie für die Einreichung und Verwaltung von Kreditforderungen.
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Nutzung von Kreditforderungen nach ausländischem Recht als ECONS-Sicherheiten in ECMS
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Im Falle einer längerfristigen TARGET-Störung kann die Deutsche Bundesbank Kredite im Rahmen der Notfallabwicklung (ECONS-Kredite) gewähren, die durch ausschließlich für diesen Zweck hinterlegte Sicherheiten (ECONS-Sicherheiten) gedeckt sein müssen. Neben (nicht-)marktfähigen Sicherheiten nach deutschem Recht, sind auch nicht marktfähige Sicherheiten nach ausländischem Recht in ECMS dafür nutzbar. Details zum ECONS-Kredit finden Sie in den aktuell geltenden AGB/BBk Abschnitt V Nr. 25.
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Einreichungswege in ECMS
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Mit dem Online-Verfahren (U2A) und dem File-Transfer-Verfahren (A2A) stehen zwei Optionen für die Einreichung und Verwaltung von Kreditforderungen in ECMS zur Verfügung. Für beide Einreichungsarten gibt es zudem ein sogenanntes „Act-on-behalf-Verfahren“.
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Benutzerverwaltung
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Jeder Geschäftspartner, der ECMS zur Einreichung und Verwaltung von Kreditforderungen nutzen möchte, muss zuvor einen zweiteiligen Registrierungsprozess durchlaufen. Die erstmalige Registrierung erfolgt über den ECMS – National Service Desk und dient als Grundlage für die weitere Registrierung zur Einreichung und Verwaltung von nicht marktfähigen Sicherheiten in ECMS durch den Fachsupport Kreditforderungen.
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Neukundeninformationen
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Notwendige Voraussetzung zur Nutzung von ECMS ist das Vorhandensein eines von der Bundesbank in ECMS geführten Counterparty Pools. Sofern dies nicht gegeben ist, ist zunächst eine Kontaktaufnahme mit dem ECMS – National Service Desk und ein grundsätzliches Onboarding in ECMS erforderlich. Ist der Counterparty Pool in ECMS vorhanden, sind es nur noch wenige Handlungsschritte, um Kreditforderungen nach ausländischem Recht über die Anwendung ECMS einreichen zu können.
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Introduction to cash management
The course is designed for those relatively new to cash management and for professionals who wants to expand their knowledge in this field. It is recommended especially for representatives of developing countries and emerging economies. Participants should have at least some background in cash management.
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Payment behaviour in Germany
The Bundesbank regularly investigates the payment behaviour of the population in Germany.
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Tägliche Rendite der börsennotierten Bundeswertpapiere
102 KB, PDF