General Search
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Rechtliche Rahmenbedingungen des Münzwesens
Das Bundesministerium der Finanzen hat in Deutschland, auch nach der Einführung des Euro, das alleinige Recht, Münzen auszugeben (Münzregal). Dafür steht ihr der Münzgewinn zu, der in den Bundeshaushalt eingeht. Die Münzen und Banknoten in Deutschland werden von der Deutschen Bundesbank in Umlauf gebracht.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Bargeld
Bevor Sie eine Anfrage an die Bundesbank stellen, möchten wir Sie darum bitten, sich zunächst hier zu informieren. Anfragen zu Themen, die bereits in den vorliegenden Standardantworten behandelt werden, können wir leider weder beantworten noch aufbewahren. Wir danken Ihnen sehr für Ihr Verständnis.
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Rechtliche Rahmenbedingungen
Mit der Änderung des Rechtsrahmens für die Bargeldbearbeitung außerhalb der Zentralbanken haben die Europäische Union und die EZB einen verbindlichen und einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen.
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Dienstleistungsangebot
Die Bundesbank ist an zentraler Stelle in den Bargeldkreislauf eingebunden. Sie gibt neue Banknoten und Münzen aus und zieht nicht mehr für den Umlauf geeignete Banknoten und Münzen aus dem Verkehr.
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Sammlermünzen
Ausgaben der Sammlermünzen in der Prägequalität „Stempelglanz“ sind bei allen Filialen der Deutschen Bundesbank ab dem Ausgabetag und nur solange der Vorrat reicht zum Nennwert erhältlich.
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MÜNZE DEUTSCHLAND
Die Münze Deutschland ist die offizielle Verkaufsstelle für Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland.
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Umtausch von DM in Euro
Der Umtausch von DM-Banknoten und -Münzen ist grundsätzlich bei allen Filialen der Deutschen Bundesbank sowie auf dem Postweg über die Filiale Mainz gebührenfrei und ohne betragliche oder zeitliche Begrenzung möglich.