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Geldpolitische Beschlüsse der EZB
16.12.2021 No English translation available
Der EZB-Rat ist der Auffassung, dass die Fortschritte bei der wirtschaftlichen Erholung und im Hinblick auf sein mittelfristiges Inflationsziel eine schrittweise Verringerung seiner Ankäufe von Vermögenswerten in den kommenden Quartalen zulassen. Er wird die Nettoankäufe im Rahmen des PEPP Ende März 2022 einstellen.
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MFI-Zinsstatistik Berichtszeitraum November 2024
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TARGET Instant Payment Settlement URD – Version R2025.JUN (mit Änderungsmarkierungen / with revisions)
4 MB, PDF
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MFI interest rate statistics Reporting period November 2024
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International Reserves Reporting period December 2024
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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse) Dezember 2021
178 KB, PDF
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EZB wird Erleichterungen bei den Liquiditätsanforderungen aufheben
140 KB, PDF
Aussetzung der Mindestanforderung für die Liquiditätsdeckungsquote endet am 31. Dezember 2021. Banken verfügen über ausreichende Liquiditätspuffer. EZB kehrt bei der Aufsicht über die Einhaltung der Liquiditätsanforderungen in den Normalmodus zurück.
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EZB bestimmt Anneli Tuominen als neue Vertreterin im Aufsichtsgremium
130 KB, PDF
Der Rat der Europäischen Zentralbank hat Anneli Tuominen zur EZB-Vertreterin im Aufsichtsgremium ernannt. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre und ist nicht verlängerbar. Frau Tuominen tritt die Nachfolge von Pentti Hakkarainen an, dessen fünfjährige Amtszeit am 31. Januar 2022 endet.
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EZB veröffentlicht Aktionsplan zur Umsetzung der Empfehlungen aus den TARGET-Vorfällen im Jahr 2020
146 KB, PDF
Sämtlichen Empfehlungen der unabhängigen Prüfung wird Rechnung getragen. Aktionsplan sieht sechs Workstreams vor. Eurosystem wird Großteil der Maßnahmen bis Ende 2022 umsetzen
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EZB unternimmt nächsten Schritt in Richtung Harmonisierung statistischer Meldungen zur Entlastung der Banken und Verbesserung der Analyse
144 KB, PDF
Die Europäische Zentralbank (EZB) unternimmt heute den nächsten Schritt im Projekt zur Entwicklung des Integrated Reporting Framework (IReF). Dieses harmonisierte statistische Meldewesen soll den Banken die Meldung statistischer Daten an das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) erleichtern und durch einen stärkeren Einsatz digitaler Technik und aktueller Produktionsorganisation ihren Meldeaufwand verringern.