Meldung statistischer Daten

Werden Banknoten oder Münzen mit Bargeldbearbeitungsmaschinen geprüft und anschließend wieder in Umlauf gebracht, sind diese Systeme aufgrund gesetzlicher Vorgaben meldepflichtig. Neben den Maschinenstammdaten ist auch die Übermittlung der sogenannten „Operationalen Daten“ erforderlich. Diese geben Aufschluss über die mit den Systemen bearbeiteten Banknoten bzw. Münzen.

Da die Meldepflicht im Banknotenbereich nicht vom Maschinentyp an sich, sondern vom tatsächlichen Einsatz der Maschine abhängt, steht unter „Downloads“ eine Übersicht zur Verfügung. Diese erläutert, welche Banknotenbearbeitungssysteme unter welchen Voraussetzungen meldepflichtig sind.

Banknote
gemäß § 3 BargeldPrüfV i. V. m. Beschluss EZB/2010/14 Art. 11
zu meldende DatenStichtagMeldetermin

Änderung von Stammdaten

  • In- und Außerbetriebnahme
  • Softwareänderungen
  • Standortänderungen
Tag der ÄnderungInnerhalb von 10 Geschäftstagen
Stammdaten30.06.
31.12.
31.07.
31.01.
Operationale Daten1. Kalenderhalbjahr
2. Kalenderhalbjahr
31.08.
28.02.
Münze
gemäß Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 Art. 12, Abs. 2
zu meldende DatenStichtagMeldetermin

Änderung von Stammdaten

  • In- und Außerbetriebnahme
  • Standortänderungen
Tag der Änderung„unmittelbar“ – mindestens einmal im Jahr
Operationale DatenKalenderjahr28.02.

Neben der klassischen Übermittlung per Vordruck, können statistische Meldungen zum Banknoten- und Münzrecycling elektronisch per ExtraNet (Filetransfer) eingereicht werden. Der Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, dass die zum Recycling eingesetzten Systeme vollautomatisiert regelmäßige Meldungen abgeben können. Dadurch ist zu jeder Zeit sichergestellt, dass die Meldefristen eingehalten werden. Bei Meldungen zum Banknotenrecycling haben Sie zudem die Möglichkeit die Webanwendung für das Cashrecycling-Meldeverfahren (WebCRCMV) zu nutzen. Hier werden Sie nicht nur an bevorstehende Meldungen erinnert, sondern können auch sehr komfortabel selbstständig Änderungen in den eigenen Daten vornehmen. Den Leistungsumfang der Varianten „Filetransfer“ und „WebCRCMV“ haben wir in der nachfolgenden Übersicht für Sie zusammengefasst. In den jeweiligen Rubriken informieren wir zudem gezielt über die beiden elektronischen Verfahren. 

 FiletransferWebCRCMV (nur für Meldungen zum Banknotenrecycling)
Stammdaten zum Bargeldakteur (z. B. Ansprechpartner, Adressdaten) meldenNicht möglich (Info per E-Mail)Selbstständige Erfassung in Web-Anwendung möglich
Bestandsmeldung von betriebenen Systemen zum Bargeldrecycling abgebenNicht erforderlich, da Bestände jederzeit aktuellSelbstständige Erfassung in Web-Anwendung möglich
Änderungsmeldung zu betriebenen Systemen des Bargeldakteurs bzw. dessen Auslagerungsunternehmens (In-, Außerbetriebnahme, Maschinenupdates, Ortswechsel) abgebenVollautomatisiert möglichSelbstständige Erfassung in Web-Anwendung möglich
Halbjahresmeldungen zum Banknotenrecycling (z. B. Anzahl GAA) abgebenVollautomatisiert möglichSelbstständige Erfassung in Web-Anwendung möglich
Operationale Daten des Bargeldakteurs bzw. dessen Auslagerungsunternehmens meldenVollautomatisiert möglichSelbstständige Erfassung in Web-Anwendung möglich