Meldung statistischer Daten
Werden Banknoten oder Münzen mit Bargeldbearbeitungsmaschinen geprüft und anschließend wieder in Umlauf gebracht, sind diese Systeme aufgrund gesetzlicher Vorgaben meldepflichtig. Neben den Maschinenstammdaten ist auch die Übermittlung der sogenannten „Operationalen Daten“ erforderlich. Diese geben Aufschluss über die mit den Systemen bearbeiteten Banknoten bzw. Münzen.
Da die Meldepflicht im Banknotenbereich nicht vom Maschinentyp an sich, sondern vom tatsächlichen Einsatz der Maschine abhängt, steht unter „Downloads“ eine Übersicht zur Verfügung. Diese erläutert, welche Banknotenbearbeitungssysteme unter welchen Voraussetzungen meldepflichtig sind.
Banknote gemäß § 3 BargeldPrüfV i. V. m. Beschluss EZB/2010/14 Art. 11 | ||
zu meldende Daten | Stichtag | Meldetermin |
Änderung von Stammdaten
| Tag der Änderung | Innerhalb von 10 Geschäftstagen |
Stammdaten | 30.06. 31.12. | 31.07. 31.01. |
Operationale Daten | 1. Kalenderhalbjahr 2. Kalenderhalbjahr | 31.08. 28.02. |
Münze gemäß Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 Art. 12, Abs. 2 | ||
zu meldende Daten | Stichtag | Meldetermin |
Änderung von Stammdaten
| Tag der Änderung | „unmittelbar“ – mindestens einmal im Jahr |
Operationale Daten | Kalenderjahr | 28.02. |
Neben der klassischen Übermittlung per Vordruck, können statistische Meldungen zum Banknoten- und Münzrecycling elektronisch per ExtraNet (Filetransfer) eingereicht werden. Der Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, dass die zum Recycling eingesetzten Systeme vollautomatisiert regelmäßige Meldungen abgeben können. Dadurch ist zu jeder Zeit sichergestellt, dass die Meldefristen eingehalten werden. Bei Meldungen zum Banknotenrecycling haben Sie zudem die Möglichkeit die Webanwendung für das Cashrecycling-Meldeverfahren (WebCRCMV) zu nutzen. Hier werden Sie nicht nur an bevorstehende Meldungen erinnert, sondern können auch sehr komfortabel selbstständig Änderungen in den eigenen Daten vornehmen. Den Leistungsumfang der Varianten „Filetransfer“ und „WebCRCMV“ haben wir in der nachfolgenden Übersicht für Sie zusammengefasst. In den jeweiligen Rubriken informieren wir zudem gezielt über die beiden elektronischen Verfahren.
Filetransfer | WebCRCMV (nur für Meldungen zum Banknotenrecycling) | |
Stammdaten zum Bargeldakteur (z. B. Ansprechpartner, Adressdaten) melden | Nicht möglich (Info per E-Mail) | Selbstständige Erfassung in Web-Anwendung möglich |
Bestandsmeldung von betriebenen Systemen zum Bargeldrecycling abgeben | Nicht erforderlich, da Bestände jederzeit aktuell | Selbstständige Erfassung in Web-Anwendung möglich |
Änderungsmeldung zu betriebenen Systemen des Bargeldakteurs bzw. dessen Auslagerungsunternehmens (In-, Außerbetriebnahme, Maschinenupdates, Ortswechsel) abgeben | Vollautomatisiert möglich | Selbstständige Erfassung in Web-Anwendung möglich |
Halbjahresmeldungen zum Banknotenrecycling (z. B. Anzahl GAA) abgeben | Vollautomatisiert möglich | Selbstständige Erfassung in Web-Anwendung möglich |
Operationale Daten des Bargeldakteurs bzw. dessen Auslagerungsunternehmens melden | Vollautomatisiert möglich | Selbstständige Erfassung in Web-Anwendung möglich |