Emissionsbedingungen

Der Bund gibt Unverzinsliche Schatzanweisungen, Bundesschatzanweisungen, Bundesobligationen, Bundesanleihen, Inflationsindexierte Bundesobligationen und Inflationsindexierte Bundesanleihen zu den nachfolgenden Emissionsbedingungen aus. Die Emissionsbedingungen und ihre Änderungen werden vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Die aktuellen Ausstattungsmerkmale der im Tenderverfahren angebotenen Unverzinslichen Schatzanweisungen, Bundesschatzanweisungen, Bundesobligationen, Bundesanleihen, Inflationsindexierten Bundesobligationen und Inflationsindexierten Bundesanleihen sowie Abweichungen von den Emissionsbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Tenderankündigung, die von der Deutschen Bundesbank durch Pressemitteilung und über Wirtschaftsinformationsdienste bekannt gegeben wird.