Bestandsangaben Kapitalverflechtung mit dem Ausland

Der Ausweis der Daten kann zwei verschiedenen Prinzipien folgen. Beim Forderungen-Verbindlichkeiten-Prinzip (Asset-Liability-Principle: ALP) werden die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Direktinvestitionen brutto ausgewiesen. Dieses Prinzip entspricht den internationalen Vorgaben für die Erstellung der Zahlungsbilanz und der Bestandsstatistik des Auslandsvermögensstatus. Der Auslandsvermögensstatus (AVS) zeigt vierteljährlich unter anderem die Direktinvestitionsbestände; diese basieren im Wesentlichen auf der jährlichen Bestandserhebung über Direktinvestitionen. Da die Ergebnisse der Bestandserhebung aus Bilanzen erstellt werden, stehen Angaben allerdings erst mit einer Verzögerung von 16 Monaten nach Jahresende zur Verfügung. Deshalb werden die Werte für den AVS am aktuellen Rand über die Transaktionsmeldungen aus der Zahlungsbilanz geschätzt und später mit den erhobenen Bestandsdaten revidiert.

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Das deutsche Auslandsvermögen Ende 2024

Anders als bei der klassischen Gegenüberstellung von Forderungen und Verbindlichkeiten werden beim erweiterten Richtungsprinzip (Extended-Directional-Principle: xDP) Kapitalverflechtungen im Direktinvestitionsverbund berücksichtigt. So werden „reverse investments“, also ein Direktinvestitionsobjekt stellt dem Direktinvestor Mittel zur Verfügung, abgezogen und auch die Verflechtung von verbundenen Unternehmen (fellow enterprises) untereinander werden berücksichtigt. Diese Schwesterkredite werden in Abhängigkeit des Sitzlandes der Konzernzentrale zugeordnet. Liegt die Konzernzentrale im Inland, erfolgt die Verbuchung aller Kreditpositionen zwischen in- und ausländischen Schwesterunternehmen bei den deutschen Direktinvestitionen im Ausland (outward direct investment). Bei im Ausland liegenden Konzernzentralen erfolgt die Zurechnung entsprechend bei den ausländischen Direktinvestitionen in Deutschland (inward direct investment).

Das xDP liefert Informationen zu Kapitalflüssen sowohl vom Direktinvestor an das Direktinvestitionsunternehmen als auch umgekehrt. Die Ultimate Konzepte hingegen veranschaulichen die Investitionen in die erste operative Einheit. Das bedeutet, es wird je nach Blickrichtung geschaut, in welchem Land die Investition aus Sicht der obersten kontrollierenden Einheit am Ende der Kontrollkette erfolgt (Ultimate Investing Economy). Beim Konzept der Ultimate Host Economy wird die erste operative Einheit im Ausland identifiziert, die keine Zweckgesellschaft ist (z. B.: Holdinggesellschaft oder Special Purpose Entity).

Ultimate Investing Economy (UIE)

Die oberste kontrollierende Einheit (Ultimate Controlling Parent: UCP) ist definiert als die Einheit, die über die Kontrollkette hinweg mehr als 50 % der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen hält. Den internationalen Empfehlungen folgend wird der Wert der Direktinvestition nach WTA-Prinzip (Winner-takes-all) ermittelt. Das bedeutet, dass alle Beteiligungen an einer Einheit in der UIE dem UCP zugeschlagen werden.

Ultimate Host Economy (UHE)

Bei diesem Konzept geht es darum, den Wert der Beteiligung der ersten operativen Einheit zu ermitteln. Zweckgesellschaften haben bspw. die Aufgabe Kapital zu beschaffen, erfüllen aber keinen produzierenden Zweck. Letzterer ist aber für die Analyse zielführender. Daher wird der Wert der Direktinvestition über die erste operative Einheit gemessen. Auch hier folgt die Veröffentlichung internationalen Standards.