Einzug von Auslandsschecks
Die Deutsche Bundesbank zieht für öffentliche Verwaltungen Auslandsschecks ein. Zusätzlich zu den Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank (AGB/BBk) gelten für Dienstleistungen weitere Anforderungen.
Prüfzifferberechnung für Kontonummern
Vordrucke für den elektronischen Zahlungsverkehr