Meldung statistischer Daten
Werden Banknoten oder Münzen mit Bargeldbearbeitungsmaschinen geprüft und anschließend wieder in Umlauf gegeben, sind diese Systeme aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu melden. Neben den Maschinenstammdaten ist zudem die Übermittlung der sog. „Operationalen Daten“ notwendig. Diese geben Aufschluss über die mit den Systemen bearbeiteten Banknoten bzw. Münzen.
Da die Meldepflicht im Banknotenbereich nicht vom Maschinentyp an sich, sondern vom tatsächlichen Einsatz der Maschine abhängt, steht unter den „Downloads“ eine Übersicht bereit. Diese erklärt, welche Banknotenbearbeitungssysteme unter welchen Bedingungen meldepflichtig sind.
Banknote - gemäß § 3 BargeldPrüfV i. V. m. Beschluss EZB/2010/14 Art. 11 | ||
Zu meldende Daten | Stichtag | Meldetermin |
Änderung von Stammdaten
| Tag der Änderung | Innerhalb von 10 Geschäftstagen |
Stammdaten | 30.06. | 31.07. |
Operationale Daten | 1.Kalenderhalbjahr | 31.08. |
Siehe auch Merkblatt „Erläuterungen zu den Anlagen 1 und 2 für Meldepflichtige mit bzw. ohne Auslagerungsunternehmen“ unter Downloads |
Münze - gemäß Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 Art. 12, Abs. 2 | ||
Zu meldende Daten | Stichtag | Meldetermin |
Änderung von Stammdaten
| Tag der Änderung | „unmittelbar“ – keine Fristen festgesetzt |
Operationale Daten | Kalenderjahr | 28.02. |
Statistische Meldungen zum Münzrecycling sind per Vordruck einzureichen. Beim Banknotenrecycling kann zwischen der Meldung per Mail (mit Vordruck) oder per ExtraNet (WebCRCMV) gewählt werden.