Terminkalender gemäß EZB-Verhaltenskodex
Gemäß Artikel 8 des Verhaltenskodex für hochrangige Funktionsträger der Europäischen Zentralbank hat die EZB Grundprinzipien für die externe Kommunikation festgelegt, die eine Veröffentlichung von Informationen über Treffen mit externen Parteien vorsehen.
Die Sitzungskalender werden jeweils mit einer Verzögerung von drei Monaten zum 15. eines Monats veröffentlicht.