Auf einen Blick digitaler Euro
Ein digitaler Euro wäre eine digitale Form von Zentralbankgeld, konkret des Euro. Er würde von den Zentralbanken des Euroraums ausgegeben werden und könnte somit von allen Bürgerinnen und Bürgern in ähnlicher Weise genutzt werden wie Bargeld – nur eben in virtueller Form. Das Eurosystem würde den privaten Haushalten somit neben Bargeld eine zusätzliche Form von Zentralbankgeld zur Verfügung stellen, welches schnell, einfach und sicher verwendet werden könnte. Dabei wäre ein digitaler Euro zu jeder Zeit ein Euro: Das heißt, 10 digitale Euro hätten den gleichen Wert wie eine 10-Euro-Banknote. Der digitale Euro wäre also keine neue oder zusätzliche Währung, sondern „nur“ ein neues, innovatives Zahlungsmittel.
Das Projekt „digitaler Euro“
Das Projekt „digitaler Euro“ startete im Juli 2021. Damals entschied der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB), ab Oktober 2021 eine zweijährige Untersuchungsphase zum digitalen Euro zu starten.
Während dieser Phase des Projekts liegt der Fokus des Eurosystems auf einer möglichen funktionalen Ausgestaltung, die wiederum auf den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer basiert. Dies umfasst die Bildung von Fokusgruppen, die Erstellung von Prototypen und konzeptionelle Arbeiten. Dabei hat der Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger hohe Priorität. Das Eurosystem untersucht auch verschiedene Anwendungsfälle, für die ein digitaler Euro vorrangig geeignet sein sollte, um seinen Zweck zu erfüllen. Denn das Ziel ist, dass er eine risikofreie, universell einsetzbare und effiziente Form von digitalem Zentralbankgeld wird. Dafür soll er für sämtliche Zahlungen einsetzbar sein: an der Ladenkasse, im Onlinehandel, zwischen Privatpersonen und mit staatlichen Stellen. Im Verlauf der Arbeiten wurden bereits richtungsweisende Entscheidungen getroffen, die in vier Fortschrittsberichten nachzulesen sind.
In der Untersuchungsphase analysiert das Eurosystem auch die möglichen Auswirkungen eines digitalen Euro auf den Markt. Ein digitaler Euro muss so ausgestaltet sein, dass keine negativen Folgen für das Finanzsystem entstehen. Beaufsichtigte Intermediäre wie Banken und andere Zahlungsdienstleister sollen bei seiner Ausgabe eine Schlüsselrolle einnehmen. Eine Beteiligung der privaten Intermediäre setzt allerdings voraus, dass für sie hinreichend wirtschaftliche Anreize geschaffen werden müssen. Dafür braucht es ein entsprechendes Geschäftsmodell, an dem ebenfalls im Rahmen der Untersuchungsphase gearbeitet wird.
Darüber hinaus wird das Projekt Aufschluss darüber geben, ob Änderungen am EU-Rechtsrahmen erforderlich sein könnten, um einen digitalen Euro schlussendlich einzuführen. Mögliche Änderungen müssten mit den europäischen Mitgesetzgebern erörtert und von ihnen beschlossen werden. Im Verlauf der gesamten Untersuchungsphase des Projekts wird die EZB auch weiterhin mit dem Europäischen Parlament und anderen politischen Entscheidungsträgern in Europa im Austausch stehen. Zudem sollen die zusammen mit der Europäischen Kommission durchgeführten technischen Arbeiten am digitalen Euro intensiviert werden.
Während der Untersuchungsphase berät die Market Advisory Group, bestehend aus 30 Marktexpertinnen und -experten, das Eurosystem hinsichtlich der Gestaltung und möglichen Einführung eines digitalen Euro. Die Mitglieder der Gruppe sind Fachleute, die im Zahlungsverkehr aktiv sind. Dabei vertreten sie nicht ihre jeweiligen Institutionen, sondern handeln in persönlicher Eigenschaft.
Nächste Schritte
Der EZB-Rat wird nach Abschluss der Untersuchungsphase im Herbst 2023 entscheiden, ob das Eurosystem weitere Vorbereitungen zur möglichen Ausgabe eines digitalen Euro vornehmen soll. Vorausgesetzt der EZB-Rat trifft diese Entscheidung, würden dann die geeigneten technischen Lösungen und geschäftlichen Vereinbarungen entwickelt und getestet. Am Ende kann der EZB-Rat nur gemeinsam mit der Politik entscheiden, ob ein digitaler Euro tatsächlich ausgegeben wird.
Fortschrittsberichte
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Ergebnisse der Fokusgruppen
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Prototyping-Bericht
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