2-Euro-Gedenkmünzen
Bei den 2-Euro-Münzen mit Gedenkcharakter handelt es sich um Umlaufmünzen, mit denen man in allen Teilnehmerstaaten bezahlen kann. Die Bezeichnung der 2-Euro-Umlaufmünzen mit Gedenkcharakter als Gedenkmünzen entspricht dem Sprachgebrauch. Obwohl es sich formal um „normale“ Umlaufmünzen handelt, die wie alle anderen Umlaufmünzen in hoher Stückzahl in den Umlauf gebracht werden, lehnen sich die Veröffentlichungen zu diesen Münzen auf den einschlägigen Seiten des Bundesministeriums der Finanzen, der Münze Deutschland und der Europäischen Zentralbank der Einfachheit halber an den gängigen Sprachgebrauch an. Die 2-Euro-Umlaufmünzen mit Gedenkcharakter werden von der Deutschen Bundesbank, wie alle anderen Umlaufmünzen, in Verkehr gegeben.
Die Bundesregierung hat beschlossen, im Rahmen der europäischen Vereinbarungen pro Jahr eine zusätzliche, für den Umlauf bestimmte 2-Euro-Umlaufmünze mit Gedenkcharakter mit einer abweichenden nationalen Rückseite prägen zu lassen. Die erste Serie „Bundesländer“, die aus insgesamt 17 Münzen mit Abbildungen eines prägnanten Wahrzeichens oder eines Bauwerks (16 Länder sowie eine Münze zur Würdigung des Bundesrates als Verfassungsorgan) besteht, wurde in 2006 mit dem Thema Schleswig-Holstein und dem Motiv „Holstentor“ begonnen und ist inzwischen abgeschlossen.
Im Jahr 2023 wurde die Serie „Bundesländer II“ gestartet, die thematisch an die erfolgreiche Vorläuferserie anschließt. Die Reihenfolge der Motive ist weiterhin an die Präsidentschaft der Länder im Bundesrat angelehnt.
Bei den 2-Euro-Münzen handelt es sich trotz des besonderen Motivs um Umlaufmünzen. Als Umlaufmünze sind alle 2-Euro-Münzen im gesamten Euroraum gesetzliches Zahlungsmittel, im Gegensatz zu den nur im jeweiligen Ausgabeland gültigen Sammlermünzen (in Deutschland: 5 €, 10 €, 20 €, 25 €, 100 €, 200 €).
Auf den Internetseiten der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank finden Sie alle von den einzelnen Ländern ausgegebenen 2-Euro-Umlaufmünzen mit Gedenkcharakter.