Teilnahme

Die direkte Teilnahme ist auf Kreditinstitute i. S. d. Artikels 4 Absatz 1 Nr. 1 der Richtlinie 2013/575/EU begrenzt (sog. Einlagenkreditinstitute). Über einen direkten Teilnehmer können ausschließlich weitere Einlagenkreditinstitute als indirekte Teilnehmer angebunden werden. Darüber hinaus kann ein direkter Teilnehmer auch für Kreditinstitute mit Teilbanklizenz (sogenannte erreichbare BIC-Inhaber) Scheckzahlungen einreichen und empfangen. Zahlungen, die von einem indirekten Teilnehmer oder erreichbaren BIC-Inhaber über einen direkten Teilnehmer eingereicht oder empfangen werden, gelten als vom direkten Teilnehmer selbst eingereichte oder empfangene Zahlungen.

Der Austausch der im ISE-Verfahren zugehörigen Scheckbilder (Images) erfolgt über das ExtraNet der Deutschen Bundesbank.

Vor Produktionsaufnahme sind integrative Tests zwischen dem Kreditinstitut bzw. dem von diesem beauftragten IT-Dienstleister mit dem Testzentrum der Deutschen Bundesbank durchzuführen. Zur Anmeldung der Tests ist der Vordruck 4831 oder das Online-Formular des Kundentestzentrums zu verwenden. Darüber hinaus sind ggf. Zulassungstests in TARGET2 sowie Kommunikationstests in EBICS bzw. SWIFTNet FileAct notwendig. Zur Gewährleistung einer termingerechten Anmeldung empfehlen wir die frühzeitige Kontaktaufnahme mit unserem Testzentrum.

Noch vor Testbeginn sollte die Verfahrensteilnahme mit Vordruck 4780 (direkte Teilnahme) bzw. den Vordrucken 4062 und 4063 (indirekte Teilnahme) beantragt werden.

Zusätzlich muss der für den Nachrichtenaustausch genutzte Kommunikationskanal anhand des Vordrucks 4750 (EBICS) bzw. Anlage 1 des Vordrucks 4780 (SWIFTNet FileAct) festgelegt werden. Rechtzeitig vor Betriebsaufnahme ist darüber hinaus ein Verrechnungskonto auf der TARGET2-Plattform zu benennen und ggf. einzurichten.

Weitere Informationen können den Verfahrensregeln, Technischen Spezifikationen, den Schemadateien und den Beispieldateien entnommen werden. Bitte beachten Sie, dass die Beispieldateien keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller möglichen Sachverhalte erheben und in keinem inhaltlichen Zusammenhang stehen. Sie dienen einzig der Veranschaulichung der grundsätzlichen Abwicklungslogik. Eine Auflistung und Verlinkung der genannten Vordrucke finden Sie ebenfalls am Ende dieser Seite.