FAQ – Digitaler Euro
Zweck und Vorteile des digitalen Euro
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Der digitale Euro kann unser Leben einfacher und sicherer machen. Die meisten Deutschen besitzen mehrere Girokonten und Girocards, nutzen Kreditkarten und oftmals auch Dienste wie PayPal oder Klarna. Und obwohl man heute schon elektronisch bezahlen kann, muss dafür großer Aufwand betrieben werden: Verschiedene Konten, Karten und Sicherheitsverfahren, das kann leicht unübersichtlich werden.
Mit dem digitalen Euro hätten Sie eine einzige "digitale Geldbörse", die Sie überall in Europa nutzen können – egal, ob Sie im Laden einkaufen, online bestellen oder einem Freund Geld schicken. Sie müssten nicht mehr zwischen verschiedenen Karten, Konten oder Zahlungsdiensten hin- und herwechseln. Alles wäre übersichtlich und leicht zu bedienen.
Der digitale Euro wäre wie Bargeld, nur eben digital. Das bedeutet, er wäre sicher, gebührenfrei in der Nutzung und immer verfügbar – auch wenn mal etwas mit dem Internet oder den Banken nicht funktioniert. Außerdem würde er dafür sorgen, dass Europa unabhängiger wird, weil wir nicht mehr so stark auf andere Zahlungsdienste aus anderen Ländern angewiesen wären, wie zum Beispiel PayPal oder Kreditkartenfirmen aus den USA.
Der digitale Euro würde die strategische Autonomie und die Währungshoheit des Euroraums stärken: Er würde das europäische Zahlungsverkehrssystem insgesamt effizienter machen, Innovationen fördern und das System widerstandsfähiger gegenüber potenziellen Cyberangriffen oder technischen Störungen wie Stromausfällen machen.
Kurz gesagt: Der digitale Euro könnte unser Bezahlen einfacher, sicherer und moderner machen, während er gleichzeitig Europa stärkt und uns besser auf die digitale Zukunft vorbereitet.
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Der digitale Euro wäre eine einheitliche Zahlungslösung für den gesamten Euroraum.
Derzeit hat jedes Land in Europa seine eigenen Zahlungsmethoden. Die verfügbaren digitalen Zahlungslösungen sind vor allem auf nationale Märkte und spezifische Einsatzmöglichkeiten ausgerichtet. Zum Beispiel funktioniert die deutsche Girocard nicht in anderen Ländern und in Deutschland nur an der Ladenkasse. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher in einem anderen Land bezahlen wollen, müssen sie oft Karten von US-Firmen wie Visa oder Mastercard benutzen.
Der digitale Euro soll das ändern. Er würde Europa unabhängiger von nichteuropäischen privaten Zahlungsdienstleistern machen. Mit einer eigenen Infrastruktur kann Europa mehr Selbstständigkeit wagen. Die Offline-Funktion des digitalen Euro schafft zusätzliche Resilienz, indem der digitale Euro in Notfällen auch ohne Internet benutzt werden kann.
Mit dem digitalen Euro würde der europäische Zahlungsverkehr also wettbewerbsfähiger und innovativer werden. Der digitale Euro würde eine Plattform bieten, über die Zahlungsdienstleister ihre eigenen Lösungen europaweit anbieten könnten.
Ferner könnte Europa mit einem erfolgreichen digitalen Euro auf internationaler Ebene eine Vorreiterrolle im digitalen Finanzwesen und bei digitalen Zentralbankwährungen übernehmen.
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Statistisch machen die Deutschen gerne in Europa Urlaub. Spanien, Italien, Griechenland, Frankreich oder Österreich sind die Top-Reiseziele. Und wie zahlen Sie im Urlaub?
Doch die in Deutschland so beliebte Girocard ist eine nationale Lösung. Wenn Sie mit Ihrer Girocard außerhalb Deutschlands zahlen, läuft die Zahlung im Hintergrund über US-Anbieter wie Visa oder Mastercard. Das bedeutet: Für Zahlungen im Euroraum sind wir von internationalen, außereuropäischen Anbietern abhängig. Tatsächlich wird ein Großteil unserer Kartenzahlungen im Euroraum über die Netzwerke dieser internationalen Unternehmen abgewickelt – in 13 von 20 Euro-Ländern sogar nahezu ausschließlich, da dort nationale Lösungen wie etwa die Girocard fehlen.
Das soll der digitale Euro ändern: Mit dem digitalen Euro hätten wir ein gemeinsames, europäisches Zahlungsmittel, das überall im Euroraum funktioniert – egal, ob im Supermarkt in Deutschland, im Café in Frankreich oder beim Online-Shopping in Italien; ohne dass wir auf ein außereuropäisches Unternehmen angewiesen sind. Der digitale Euro wäre wie das Euro-Bargeld – nur eben digital.
Kurz gesagt: Der digitale Euro ist eine einheitliche Zahlungslösung für alle Anwendungsfälle im Euroraum, seine Basisdienste sind gebührenfrei und er schützt die Privatsphäre per Gesetz.
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Für den Handel würde der digitale Euro voraussichtlich niedrigere Gebühren und ein einheitliches Zahlungsverfahren in allen Euro-Ländern bieten. Das erhöht die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Handelsunternehmen und die europäische Souveränität.
Aktuell zahlen Händler hohe Gebühren für internationale Kartensysteme wie Visa oder Mastercard, was ihre Gewinnmargen belastet. Mit dem digitalen Euro könnten Transaktionskosten deutlich günstiger werden, was besonders für kleinere Händler eine große Entlastung wäre.
Ein weiterer Vorteil ist die europaweite Infrastruktur, die länderspezifische Barrieren beseitigt und ein einheitliches System für alle Euroländer schafft. Der digitale Euro würde die Verhandlungsposition des Handels gegenüber nichteuropäischen Anbietern von Zahlungslösungen stärken und ihn dadurch finanziell entlasten.
Darüber hinaus könnte der digitale Euro ein Innovationstreiber sein. Denn damit werden auch einheitliche technische Akzeptanzstandards und verbesserte Integrationsmöglichkeiten in die Kassensysteme des Handels eingeführt.
Weiter in die Zukunft gedacht, könnte ein vielversprechender Anwendungsbereich des digitalen Euro in der Einführung von bedingten Zahlungen liegen. Dies sind automatisierte Zahlungen, die nur unter bestimmten, vorher definierten Bedingungen ausgeführt werden. Durch bedingte Zahlungen könnte zum Beispiel beim Onlineshopping erst dann die Überweisung ausgeführt werden, wenn der Käufer den Wareneingang bestätigt hat und so der Verbraucherschutz gestärkt werden.
Kurz gesagt: Der digitale Euro bietet dem Handel die Möglichkeit, Kosten zu sparen, unabhängiger von US-Unternehmen zu werden und gleichzeitig Innovationen voranzutreiben.
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Beaufsichtigte Anbieter von Zahlungsdienstleistungen, zum Beispiel Banken, hätten bei der Bereitstellung des digitalen Euro eine zentrale Funktion. Bei Themen rund um den digitalen Euro wären sie die wichtigste Anlaufstelle für Privatpersonen, den Handel und Unternehmen, und würden sämtliche Services rund um den digitalen Euro erbringen. Das wären in jedem Fall die gebührenfreien Basisdienste, könnten aber auch Mehrwertdienste sein (zum Beispiel bedingte Zahlungen oder Treueprogramme).
Darüber hinaus könnte der digitale Euro Zahlungsdienstleistern zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten eröffnen. Ihr Aktionsradius würde unmittelbar auf den gesamten Euroraum ausgeweitet werden.
Die Innovationsplattform der EZB hat gezeigt, dass der digitale Euro das Potenzial hat, den europäischen Zahlungsverkehr zu vereinheitlichen, durch harmonisierte Standards den Weg für neue Geschäftsmodelle zu ebnen und künftige technologische Entwicklungen zu unterstützen. Die EZB nutzt die Ergebnisse der Innovationsplattform, um den digitalen Euro weiterzuentwickeln.
Der digitale Euro würde sich für Zahlungsdienstleister über Gebühren des Handels finanzieren, deren Höhe vom Gesetzgeber überwacht würde. Damit bestehen ähnliche wirtschaftliche Anreize für Zahlungsdienstleister wie bei der Herausgabe anderer digitaler Zahlungsmittel.
Weitere Informationen darüber, wie wir mit Zahlungsdienstleistern beim digitalen Euro zusammenarbeiten, finden Sie im Bericht über den digitalen Euro im Zahlungsökosystem.
Weiterführende Informationen
teilweise in englischer Sprache
Einführung und Funktionalität
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Mit dem digitalen Euro könnten wir sichere Sofortzahlungen tätigen – im Geschäft, online oder mit anderen Privatpersonen. Dabei wäre es egal, in welchem Land des Euroraums wir uns befinden oder welchen Zahlungsdienstleister wir nutzen.
Als Erstes müssten wir bei einer Bank, einer Poststelle oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister eine elektronische Geldbörse (Wallet) für unsere digitalen Euro einrichten.
Anschließend würden wir ein Guthaben auf die Wallet laden – über ein verknüpftes Referenzkonto oder durch Einzahlung von Bargeld. Danach wären wir startklar und könnten – zum Beispiel per Handy oder Karte – mit den digitalen Euro in unserer Wallet bezahlen.
Zahlungen in digitalen Euro wären immer sicher und würden sofort durchgeführt werden – im Geschäft, online und zwischen Privatpersonen.
Der digitale Euro würde sowohl Online- als auch Offline-Funktionen bieten. Man könnte ihn also auch dann nutzen, wenn die Internetverbindung schlecht ist oder überhaupt nicht funktioniert. Persönliche Transaktionsdetails von Offline-Zahlungen in digitalen Euro wären zudem nur den Personen bekannt, die an der jeweiligen Transaktion beteiligt sind. Diese Informationen wären also in etwa so gut geschützt wie beim Bargeld.
Weiterführende Informationen
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Dem Verordnungsvorschlag zur Einführung des digitalen Euro der Europäischen Kommission zufolge würde der digitale Euro Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Stellen zur Verfügung stehen, die vorübergehend oder dauerhaft in einem Mitgliedstaat des Euroraums ansässig bzw. niedergelassen sind.
Auch Personen, die sich privat oder beruflich im Euroraum aufhalten, könnten Zugang zum digitalen Euro erhalten.
Der Zugang könnte auch für außerhalb des Euroraums ansässige oder niedergelassene Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Stellen möglich sein. Voraussetzung hierfür wäre, dass sie ein Konto für digitale Euro bei einem Zahlungsdienstleister eröffnen, der in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder einem Drittland niedergelassen bzw. tätig ist. Zuvor müssen die EU und das jeweilige Drittland entsprechende Verträge abgeschlossen haben und/oder die Europäische Zentralbank und die nationale Zentralbank des nicht dem Euroraum angehörenden Mitgliedstaats oder des Drittlandes entsprechende Vereinbarungen getroffen haben.
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Das Eurosystem hat sich vor über zwei Jahren zunächst für die Priorisierung des digitalen Euro für die Bürgerinnen und Bürger des Euroraums entschieden. Das zielt auf die klassische Retail-Anwendungsfälle am Kassenterminal (POS), den E-Commerce und Zahlungen zwischen Personen (P2P). Damit einher ging die Annahme, dass Unternehmen keine digitalen Euro halten würden. Dies wurde vor dem Hintergrund überlegt, dass gerade bei Händlern im Massenzahlungsverkehr schnell hohe Mengen an D€-Beständen auflaufen könnten.
Weitergehende Anwendungsfälle für Zahlungen zwischen Unternehmen (B2B) wurden im Rahmen einer Innovationsplattform untersucht. Dabei wurden verschiedene Anwendungsfälle von Unternehmen vorgeschlagen und in einer Testumgebung umgesetzt.
Weiterführende Informationen
in englischer Sprache
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Die Sorge um den Schutz Ihrer Privatsphäre nehmen wir sehr ernst. Zum einen besteht die Sorge vor einem Zugriff des Eurosystems auf die Zahlungsdaten, zum anderen sollen die Zahlungsdaten gegenüber gewinnorientierten Unternehmen geschützt werden.
Die Bundesbank wird mit anderen Zentralbanken des Eurosystems die Infrastruktur für den digitalen Euro betreiben. Der digitale Euro wird dabei nur mit pseudonymisierten Daten verwendet. Das bedeutet, dass wir als Zentralbank weder Kontoguthaben noch Zahlungen sehen, nachvollziehen oder mit Personen oder deren Einkäufen in Verbindung bringen können.
Die Geschäftsbanken sehen im Gegensatz zu Zentralbanken die Kontobewegungen. Das ist heute auf dem Girokonto so und das wäre auch beim digitalen Euro so. Das muss auch so sein, um Betrug, Geldwäsche und anderen kriminellen Energien entgegenzuwirken. Gegenüber Privatunternehmen werden Daten geschützt, da Geschäftsbanken beim digitalen Euro nur auf wenige, gesetzlich erforderliche Daten Zugriff haben. Eine Nutzung dieser Daten für andere, kommerzielle Zwecke ist nur gestattet, wenn die Kundinnen und Kunden dem ausdrücklich zustimmen.
Der digitale Euro wird auch eine Offline-Funktion haben. Diese funktioniert ähnlich wie Bargeld. Die Zahlung findet direkt zwischen Zahlendem und dem Empfänger statt, ohne dass Banken oder andere Dritte die Details dieser Zahlung sehen können. Offline-Zahlungen mit dem digitalen Euro würden ein noch höheres Maß an Privatsphäre gewährleisten als Online-Zahlungen und persönliche Transaktionsdetails wären nur dem Zahlenden und dem Zahlungsempfänger bekannt. Zur Verhinderung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung wird es aber bei Offline-Zahlungen ein Transaktionslimit geben.
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Der Schutz der Privatsphäre ist eines der wichtigsten Gestaltungsmerkmale des digitalen Euro.
Auch Offline-Zahlungen wären beim digitalen Euro möglich. Die Privatsphäre wäre dabei ähnlich gut geschützt wie beim Bargeld, sowohl bei Überweisungen an andere Personen als auch beim Bezahlen in Geschäften. Bei Offline-Zahlungen wären nämlich die persönlichen Transaktionsdaten nur zwei Parteien bekannt: Der Partei, die bezahlt, und der, die das Geld erhält.
Auch bei Online-Zahlungen in digitalen Euro wäre die Privatsphäre geschützt, da das Eurosystem, das den digitalen Euro und die für ihn nötige Zahlungsinfrastruktur bereitstellt, von den Zahlungsvorgängen nicht direkt auf einzelne Personen schließen könnte.
Das Eurosystem würde dafür sorgen, dass unsere Dienstleister hohe Standards einhalten. Für den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz würden wir dieselben Vorschriften durchsetzen, die auch für das Eurosystem gelten. Die Dienstleister müssten zudem unsere strengen IT- und Cybersicherheitsvorschriften einhalten.
Für den digitalen Euro würden EU-Verordnungen gelten. Diese zielen darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen Privatsphäre und Sicherheit herzustellen. Dieser Ansatz bietet einen starken Schutz vor illegalen Aktivitäten. Gleichzeitig wahrt er die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer.
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Der digitale Euro wäre ein öffentliches Gut, wie heute unsere Banknoten und Münzen – bloß eben in digitaler Form. Bei der Entwicklung des digitalen Euro und der App für den digitalen Euro legt die EZB besonderes Augenmerk auf Inklusion: Alle Nutzerinnen und Nutzer sollen damit Zahlungen tätigen können. Die App für den digitalen Euro würde mit den Anforderungen der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit im Einklang stehen, damit alle schnell lernen, die App zu bedienen.
Das Design des digitalen Euro soll den Bedürfnissen schutzbedürftiger Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht werden. Das Eurosystem stützt sich hierzu auf Erkenntnisse aus der Marktforschung und auf die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Verbraucherverbänden. Letztere betonten die Bedeutung einer allgemein zugänglichen Lösung, eines intuitiven Designs und der persönlichen Unterstützung. Auch Menschen ohne Bankkonto hätten kostenlosen Zugang zu den grundlegenden Zahlungsdiensten im Zusammenhang mit dem digitalen Euro. Damit würde eine Lücke bei der digitalen Ausgrenzung geschlossen, mit der Personen ohne festen Wohnsitz oder Personen, die internationalen Schutz genießen, konfrontiert sind.
Der Verordnungsvorschlag zur Einführung des digitalen Euro der Europäischen Kommission würde Banken, die den digitalen Euro bereitstellen, dazu verpflichten, ihren Kundinnen und Kunden auf Wunsch grundlegende Zahlungsdienste kostenlos anzubieten.
Der digitale Euro würde so gestaltet werden, dass den Bedürfnissen aller Rechnung getragen und niemand von seiner Nutzung ausgeschlossen wird.
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Für die Bereitstellung des digitalen Euro wären beaufsichtigte Zahlungsdienstleister wie Banken im Euroraum zuständig. Um sicherzustellen, dass das System für den digitalen Euro überall im Euroraum einheitlich umgesetzt wird, arbeitet das Eurosystem derzeit ein Regelwerk für den digitalen Euro aus. Dies geschieht schrittweise und in Kooperation mit Marktteilnehmern. Das Regelwerk soll einheitliche Regeln, Standards und Verfahren festlegen und damit in allen Euro-Ländern ein gleichwertiges Angebot von grundlegenden Diensten rund um den digitalen Euro gewährleisten. Unabhängig von ihrem Aufenthaltsort und vom Zahlungsdienstleister wäre allen Nutzerinnen und Nutzern ein vergleichbares Kundenerlebnis gewiss. So wie das heute beim Bargeld der Fall ist.
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Nein. Ebenso wie Banknoten und Münzen keine alternativen Währungen, sondern unterschiedliche Ausprägungen derselben Währung sind, wäre der digitale Euro nur eine weitere Möglichkeit, in Euro zu bezahlen. Der digitale Euro wäre die europäische Antwort auf die wachsende Vorliebe der Menschen und Unternehmen für digitale Zahlungsmittel.
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Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher heute in Geschäften bargeldlos bezahlen, erhalten die Händler das Geld nicht sofort. Mit dem digitalen Euro würde sich das ändern, denn alle Zahlungen in digitalen Euro wären Echtzeitzahlungen.
Basierend auf den einheitlichen Regeln, Standards und Verfahren, die für den digitalen Euro ausgearbeitet werden, könnten Lösungen für Echtzeitzahlungen weiterentwickelt werden, die in allen Euro-Ländern genutzt werden könnten. Dann wäre Europa weniger abhängig von einer Handvoll nichteuropäischer privater Unternehmen, die derzeit den Zahlungsverkehr dominieren.
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Der digitale Euro würde auf einer zentralen Abwicklungsplattform betrieben. Dabei würde das Eurosystem alle abgewickelten Transaktionen und Guthaben erfassen und überprüfen. Die digitalen Euro in den Wallets der Menschen müssen sicher sein – schließlich handelt es sich dabei um direkte Verbindlichkeiten des Eurosystems. Daher gilt es, das Vertrauen sowohl in den Euro als auch in das Eurosystem zu bewahren.
Der digitale Euro stützt sich nicht auf Distributed-Ledger-Technologien. Allerdings werden zentrale Gestaltungsprinzipien dieser Technologien genutzt. Dadurch soll das System sowohl widerstandsfähiger und effizienter als auch insgesamt leistungsfähiger und zuverlässiger werden.
Die technische Architektur des digitalen Euro würde auf etablierten Standards aufbauen. Eine multiregionale Architektur wird unter allen Umständen für einen ununterbrochenen Betrieb sorgen. Jede Region wird mit mehreren Servern ausgestattet sein, was weit über die Standard-Redundanzmodelle hinausgeht.
Auch wenn die genaue technische Grundlage für den digitalen Euro noch nicht finalisiert ist, steht bereits fest: Im Gegensatz zu einer öffentlichen Blockchain wie beim Bitcoin würde der digitale Euro auf der Infrastruktur des Eurosystems mit mehreren Betriebsstandorten laufen. Damit wäre eine effiziente Verarbeitung und ein sicherer Umgang mit Daten durch Verschlüsselung und Pseudonymisierung möglich.
Fortschritte und Interessenträger
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Das Projekt digitaler Euro macht Fortschritte. In der Vorbereitungsphase, die von November 2023 bis Oktober 2025 dauerte, wurde die technische Entwicklung vorangetrieben, und Tests und Experimente lieferten Erkenntnisse. Dabei baute die Arbeit auf den in der Untersuchungsphase festgelegten Gestaltungsoptionen und technischen Anforderungen auf.
Untersuchungs- und Vorbereitungsphase sind nun abgeschlossen, und das Eurosystem schreitet mit der technischen Arbeit voran. Marktteilnehmer werden noch stärker einbezogen, und der Gesetzgebungsprozess wird weiterhin unterstützt. Unser Ziel ist es, für eine potenzielle Erstausgabe des digitalen Euro im Jahr 2029 bereit zu sein. Wir gehen davon aus, dass die für die Einführung des digitalen Euro erforderlichen Rechtsvorschriften 2026 verabschiedet werden.
Weiterführende Informationen
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Das Eurosystem, das die EZB und die nationalen Zentralbanken des Euroraums – darunter auch die Deutsche Bundesbank – umfasst, will dafür sorgen, dass der digitale Euro den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer gerecht wird. Aus diesem Grund tauscht sich das Eurosystem regelmäßig mit verschiedenen Gruppen aus, die den digitalen Euro letztlich nutzen würden. Dazu zählen politische Entscheidungsträger, Gesetzgeber, Marktakteure, zivilgesellschaftliche Organisationen und Privatpersonen.
Dieser Austausch findet in unterschiedlichen Gremien statt. Eines davon ist das Euro Retail Payments Board, dem Interessenträger aus allen Bereichen des europäischen Marktes für Massenzahlungen angehören. Ein anderes ist die Rulebook Development Group. Sie setzt sich aus hochrangigen Fachleuten aus dem öffentlichen und privaten Sektor mit Erfahrung im Finanzwesen und im Zahlungsverkehr zusammen. Die Deutsche Bundesbank ist im EPRB vertreten.
Das Eurosystem steht zudem im regelmäßigen Austausch mit
- privaten Unternehmen, die ihr auf Basis ihrer Markt- und Fachkenntnisse und technischen Tests auf der Innovationsplattform für den digitalen Euro Feedback zu den technischen Aspekten des digitalen Euro geben;
- europäischen Organisationen der Zivilgesellschaft, deren Meinungen sie im Rahmen von Seminaren einholt, um einen offenen Dialog zu fördern;
- potenziellen Endnutzerinnen und Endnutzern, deren Bedürfnisse und Präferenzen sie mittels Umfragen, Interviews und Fokusgruppen in Erfahrung bringt.
Die EZB nimmt regelmäßig an den Sitzungen der Euro-Gruppe teil, also den Treffen der Finanzministerinnen und Finanzminister der Euro-Länder. Zudem informiert sie den Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments regelmäßig über den aktuellen Stand des Projekts zum digitalen Euro.
Weiterführende Informationen
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Am 28. Juni 2023 hat die Europäische Kommission das Paket zur einheitlichen Währung vorgelegt. Es enthält Vorschläge zur Gewährleistung der Möglichkeit, Bargeld zu verwenden, und zur Schaffung eines Rahmens für die potenzielle Einführung eines digitalen Euro. Die EZB begrüßt, dass der Vorschlag für einen digitalen Euro mit einem Vorschlag zur Stärkung der Rolle von Bargeld einhergeht. Beide wären gesetzliche Zahlungsmittel und Formen von Zentralbankgeld. Mit dem Gesetzesentwurf soll sichergestellt werden, dass Privatpersonen und Unternehmen durch einen etwaigen künftigen digitalen Euro die Möglichkeit hätten, überall im Euroraum digital zu bezahlen: mit einer allgemein akzeptierten, kostengünstigen, sicheren und resilienten Form von Zentralbankgeld.
Während des Rechtsetzungsverfahrens leistet die EZB bei Bedarf Unterstützung und berät in technischen Fragen. Ergibt sich aus den Gesetzgebungsberatungen Änderungsbedarf, so wird das Eurosystem dies bei der Gestaltung des digitalen Euro berücksichtigen.
Der EZB-Rat wird erst nach Verabschiedung der Verordnung zur Einführung des digitalen Euro über die Ausgabe eines digitalen Euro entscheiden.
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Im Rahmen der Rulebook Development Group (RDG) ist das Eurosystem dabei, einen Entwurf des Regelwerks auszuarbeiten. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Vertretern des europäischen Marktes für Massenzahlungen.
Die RDG besteht aus hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern europäischer Verbände, die sowohl die Angebots- als auch die Nachfrageseite des europäischen Marktes für Massenzahlungen repräsentieren. Arbeitsgrundlage sind die Gestaltungsoptionen für den digitalen Euro, die der EZB-Rat bereits genehmigt hat.
Innerhalb der RDG wurden spezielle Workstreams eingerichtet. Diese konzentrieren sich auf Teile des Regelwerks, die besonderes Fachwissen erfordern.
Im Juni 2025 wurde der RDG ein überarbeiteter vorläufiger Entwurf des Regelwerks für den digitalen Euro zur Marktkonsultation vorgelegt. Der Entwurf des Regelwerks baut ausreichend für künftige Anpassungen vor, die sich aus der endgültigen Fassung der Verordnung über die Einführung des digitalen Euro ergeben könnten. Sie würden nach der Verabschiedung des Rechtsakts berücksichtigt werden.
Auswirkungen und Überlegungen
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Weder die Bundesbank noch das Eurosystem wollen das Bargeld abschaffen. Wir wollen, dass jeder, der lieber mit Bargeld zahlen möchte, dies auch in Zukunft uneingeschränkt kann. Die Bundesbank und das Eurosystem setzen sich daher mit Nachdruck für den Erhalt des Bargeldes ein. Einige Beispiele:
- Neue Euro-Banknotenserie:
Wir arbeiten intensiv an einer neuen Banknotenserie, die den neuesten technischen Standards entspricht, um Geldfälschern weiterhin einen Schritt voraus zu sein. Der Auswahlprozess für die Designs läuft, und wir stellen sicher, dass Bargeld langfristig sicher und modern bleibt.
- Neue Bundesbank-Filialen:
Zur Sicherung der Bargeldversorgung plant die Bundesbank vier neue Filialen. Beim Neubau achten wir darauf, unsere Abläufe weiter zu optimieren und noch effizienter zu gestalten.
- Nationales Bargeldforum:
2024 wurde auf Initiative der Bundesbank das Nationale Bargeldforum ins Leben gerufen. Hier entwickeln alle Akteure des Bargeldkreislaufs gemeinsam Strategien, um die Akzeptanz und den Zugang zu Bargeld auch künftig zu gewährleisten.
Wir erhalten hier auch Unterstützung aus der Politik. Der Gesetzesentwurf der EU-Kommission (Single Currency Package), mit dem der digitale Euro eingeführt werden soll, sieht ausdrücklich vor, dass beide Formen des Zentralbankgeldes – Bargeld und der digitale Euro – gleichberechtigt als offizielles Zahlungsmittel anerkannt werden. Händler wären mit nur wenigen Ausnahmen verpflichtet, beide Zahlungsmittel zu akzeptieren.
- Neue Euro-Banknotenserie:
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Da der digitale Euro ein öffentliches Gut wäre, könnten Privatpersonen seine grundlegenden Funktionen gebührenfrei nutzen.
Banken und andere Zahlungsdienstleister könnten ihren Kundinnen und Kunden zusätzliche kostenpflichtige Dienste in digitalen Euro anbieten. Durch solche Mehrwertdienste wäre der digitale Euro für die Nutzerinnen und Nutzer noch attraktiver, zum Beispiel wenn sie damit bedingte Zahlungen tätigen können. Mit solchen Zahlungen würde zum Beispiel das Onlineshopping sicherer werden: Das Geld würde erst überwiesen werden, wenn die Lieferung des Produkts bestätigt worden ist. Das Betrugsrisiko würde sinken, und Rückerstattungen würden einfacher werden.
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Nein. Programmierbares Geld ist eine digitale Form von Geld, das für einen im Voraus festgelegten Zweck verwendet wird. Es funktioniert wie ein Gutschein, das heißt, bei ihm ist begrenzt, wo, wann oder bei wem es verwendet werden kann.
Wie auch in dem Verordnungsvorschlag zur Einführung des digitalen Euro der Europäischen Kommission vorgesehen, wäre der digitale Euro niemals programmierbares Geld. Er könnte aber bedingte Zahlungen ermöglichen (zum Beispiel, wenn ein Kunde etwas online einkauft und sich für diese Option entscheidet, weil er erst bei Lieferung bezahlen möchte).
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Der digitale Euro wäre Zentralbankgeld, das vom Eurosystem ausgegeben und garantiert wird. Dem Eurosystem gehören neben der Europäischen Zentralbank die nationalen Zentralbanken des Euroraums an. Genau wie die Euro-Banknoten und -Münzen wäre der digitale Euro gesetzliches Zahlungsmittel, das heißt, alle könnten ihn für Zahlungen verwenden. Als Zentralbankgeld und öffentliches Gut wäre der digitale Euro stabil und zuverlässig.
Stablecoins werden von privaten Unternehmen geschaffen. Sie werden nicht von einer Zentralbank oder öffentlichen Stelle garantiert. Der Wert von Stablecoins hängt davon ab, wie gut das Unternehmen seine Rücklagen und Finanzen verwaltet. Dies kann durch Faktoren beeinflusst werden, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Ihre Stabilität ist also nicht so gewiss wie die des Euro.
Kryptowerte wie Bitcoin oder Ether sind wieder anders. Hinter ihnen steht keine Institution, und sie haben keinen Eigenwert. Ihre Preise können stark steigen und sinken, und keine Organisation trägt die Verantwortung dafür, wenn sie wertlos werden.
Weiterführende Informationen
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Der digitale Euro erhöht voraussichtlich nicht die Geldmenge.
Unter der Geldmenge versteht man die von Nichtbanken gehaltenen Bestände an inländischen Zahlungsmitteln, die für Transaktionen genutzt werden können. So umfasst die eng abgegrenzte Geldmenge M1 im Euroraum den Bargeldumlauf und die täglich fälligen Einlagen inländischer Nichtbanken bei inländischen Banken. Sie beinhaltet folglich die Zahlungsmittel, die eine sehr hohe Liquidität besitzen. Der digitale Euro hätte ebenfalls diese Eigenschaft und würde somit voraussichtlich zur Geldmenge M1 zählen.
Die geplante Einführung des digitalen Euro wird den Bedarf der Nichtbanken an Zahlungsmitteln und damit die Geldmenge M1 voraussichtlich nicht wesentlich ändern. Es kann sich aber die Zusammensetzung verschieben, wenn Menschen einen Teil ihres Bargelds oder ihrer Bankguthaben in digitale Euro umtauschen.
- Beim Umtausch von Bargeld in den digitalen Euro wird eine Verbindlichkeit der Zentralbank durch eine andere ersetzt. Die Geldmenge in den Händen von Nichtbanken bleibt in diesem Fall unverändert. Innerhalb von M1 sinkt der Bargeldanteil und der Anteil des digitalen Euro steigt.
- Beim Umtausch von Sichteinlagen in den digitalen Euro nehmen die Sichteinlagen der Nichtbanken im gleichen Umfang ab, sodass sich die Höhe der Geldmenge M3 nicht unmittelbar verändert. Innerhalb von M1 verringert sich der Anteil der Sichteinlagen und der Anteil des digitalen Euro nimmt zu. Für den Umtausch von Kundeneinlagen in digitale Euro benötigt die umtauschende Bank Zentralbankguthaben, um von der Zentralbank digitale Euro zu erwerben.
In beiden Fällen würde der relative Anteil von Bargeld bzw. Bankeinlagen an der Geldmenge M1 abnehmen, während der Anteil des digitalen Euro wächst. Wie stark sich diese Anteile verschieben werden, hängt vom Nutzungsverhalten der Menschen ab. Das geplante Haltelimit für den digitalen Euro würde dessen Anteil aber nach oben begrenzen.
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Wie andere digitale Infrastrukturen könnte auch der digitale Euro zum Ziel von Cyberangriffen werden. Zur Minderung dieses Risikos würden bei der Gestaltung des digitalen Euro modernste Sicherheits- und Verschlüsselungstechnologien zum Einsatz kommen, um ein zukunftssicheres Umfeld zu schaffen, das solchen Angriffen standhalten kann. Bei der Gestaltung der Cybersicherheitskontrollen greift die EZB auf bewährte Verfahren des Eurosystems zu, die bei anderen Marktinfrastrukturen angewendet werden. Zudem soll regelmäßig die Abwehr von simulierten Angriffen getestet werden. Die Sicherheit des Systems hat höchste Priorität bei der Entwicklung.
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Obwohl der Euro schon seit über 25 Jahren existiert, gibt es leider noch kein europäisches Bezahlverfahren, das in allen Bezahlsituationen in allen Euro-Ländern funktioniert – auch kein privatwirtschaftliches.
Der Markt ist fragmentiert. Es gibt Lösungen für die heutigen Bezahlsituationen, aber es sind überwiegend nationale Lösungen wie die Girocard in Deutschland. Diese Lösungen funktionieren im Inland. Dank Visa oder Mastercard funktioniert die Zahlung mit der Girocard auch in anderen Euro-Ländern.
Es gibt Bezahlverfahren, die man überall einsetzen kann, aber das sind allesamt internationale, nicht-europäische Anbieter.
Hinzu kommt, dass mehr als die Hälfte der Euro-Länder gar kein eigenes, nationales Kartensystem nutzen, wie Deutschland die Girocard. Das bedeutet: Über die Hälfte der Euro-Länder verlässt sich direkt auf internationale Kartensysteme, sprich: Visa und Mastercard.
Der digitale Euro konkurriert nicht mit privaten Lösungen. Vielmehr könnten Synergien genutzt und private Initiativen EU-weit leichter ausgebaut werden. Das würde den Abbau der Fragmentierung im EU-Zahlungsverkehr ermöglichen.
Private Initiativen könnten die offenen Standards des digitalen Euro und dessen Status als gesetzliches Zahlungsmittel nutzen. Denn alle Händler, die einer D€-Akzeptanzverpflichtung unterliegen, werden diese Standards verwenden. Dadurch könnten private Anbieter leichter über die nationalen Grenzen hinaus expandieren.
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Die EZB begrüßt europäische Marktinitiativen, die über die heimischen Märkte hinausreichen.
Der digitale Euro sollte nationalen und regionalen Zahlungssystemen in Europa ermöglichen, über Anwendungsfälle und Grenzen hinweg zu expandieren. Dank harmonisierter Standards sollte der digitale Euro diesen privatwirtschaftlichen Lösungen zu einer einfacheren, breiteren und effizienteren Akzeptanz verhelfen. Die europäischen Zahlungsdienstleister würden von diesen Möglichkeiten profitieren, vor allem durch eine größere geografische Reichweite und bisher nicht bediente Anwendungsfälle.
Im Design des digitalen Euro ist die Möglichkeit vorgesehen, private Lösungen zu integrieren. Bei physischen Karten und bestehenden Wallets wäre das sogenannte Co-Badging möglich (auf ein Zahlungsinstrument werden zwei oder mehr Zahlungsanwendungen aufgenommen). Der digitale Euro wäre dann die Back-up-Lösung und würde somit ermöglichen, die Karte bzw. Wallet europaweit zu verwenden. Gleichzeitig würde er den Marktzugang für nationale oder regionale Systeme dort erhalten, wo sie akzeptiert werden.
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Das Eurosystem schlägt ein Ausgleichsmodell vor, das faire wirtschaftliche Anreize für alle am Ökosystem des digitalen Euro beteiligten Akteure schaffen würde. Für Banken und andere Zahlungsdienstleister berücksichtigt das Ausgleichsmodell die operationellen Kosten der Bereitstellung des digitalen Euro.
Wie derzeit bei anderen Zahlungssystemen üblich, könnten Zahlungsdienstleister, die den digitalen Euro bereitstellen, dem Handel die damit verbundenen Dienstleistungen in Rechnung stellen. Wie von der Europäischen Kommission in ihrem Verordnungsvorschlag zur Einführung des digitalen Euro für den digitalen Euro vorgesehen, würde die Preisgestaltung durch den Handel und die Zahlungsdienstleister einer Obergrenze unterliegen.
Wie bei der Herstellung und Ausgabe von Banknoten würde das Eurosystem die Kosten für die Einrichtung des Systems und einer Infrastruktur für den digitalen Euro tragen. Darüber hinaus würde das Eurosystem die zusätzlichen Investitionskosten für Zahlungsdienstleister möglichst gering halten, indem so weit wie möglich bestehende Infrastrukturen genutzt werden.
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Unser Finanzsystem – mit dem Bankensystem als Mittelpunkt – funktioniert gut, und das Eurosystem möchte, dass Banken auch in Zukunft eine zentrale Rolle bei der effizienten Kreditvergabe an die Wirtschaft spielen.
Damit der digitale Euro möglichst keine Risiken für das Finanzsystem birgt, hat die EZB die folgenden Gestaltungsaspekte beschlossen:
- Begrenzung des Betrags an digitalen Euro, den Nutzerinnen und Nutzer auf ihrem Konto halten könnten. Dies würde übermäßige Abflüsse von Bankeinlagen verhindern und dazu beitragen, die Stabilität unseres Finanzsystems auch in Krisenzeiten zu erhalten.
- Verknüpfung der Wallet für den digitalen Euro mit einem Bankkonto. So wäre es möglich, Zahlungen über das Haltelimit hinaus vorzunehmen und etwaige Fehlbeträge sofort zu decken, ohne die Wallet gleich auffüllen zu müssen (vorausgesetzt, auf dem verknüpften Konto befindet sich genügend Guthaben).
- Wie beim Bargeld in Ihrer Geldbörse würden auch die Guthaben in digitalen Euro nicht verzinst werden.
Die EZB hat eine technische Analyse erstellt, um die potenziellen Auswirkungen verschiedener hypothetischer Obergrenzen zu schätzen. Der Analyse war ein Antrag vorangegangen, der im Zuge der legislativen Verhandlungen gestellt worden war. Die Analyse bestätigte, dass die Verwendung des digitalen Euro für alltägliche Zahlungen die Finanzstabilität nicht beeinträchtigen würde. Selbst in einem äußerst unwahrscheinlichen und äußerst konservativen Krisenszenario würden die Auswirkungen des digitalen Euro – angesichts der unterschiedlichen hypothetischen Obergrenzen von bis zu 3 000 Euro pro Person, die auf Wunsch der EU-Gesetzgeber untersucht werden sollten – die Finanzstabilität im Euroraum nicht beeinträchtigen.
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Investitionen in den digitalen Euro sind von entscheidender Bedeutung, damit unsere Währung und unser Zahlungsverkehrssektor auch im digitalen Zeitalter ihren Zweck erfüllen können.
Einige der Komponenten des digitalen Euro, zum Beispiel die Zahlungsabwicklung, würden intern innerhalb des Eurosystems entwickelt werden. Für andere, wie die Offline-Service-Komponente, haben wir Rahmenvereinbarungen mit externen Anbietern geschlossen. Unter anderem wird Giesecke+Devrient die Offline-Lösung entwickeln.
Die Entwicklungskosten für die EZB und die Nationalen Zentralbanken des Eurosystems werden auf insgesamt 1,3 Mrd Euro geschätzt. Das umfasst sowohl extern als auch intern entwickelte Komponenten. Die jährlichen Betriebskosten werden mit rund 320 Mio Euro veranschlagt. Wie von den Staats- und Regierungschefs der Euro-Länder gefordert, setzt das Eurosystem seine Vorbereitungen fort, um so bald wie möglich für eine mögliche Ausgabe von digitalen Euro bereit zu sein. Zuvor müssen allerdings noch die erforderlichen Rechtsvorschriften verabschiedet werden. Die Arbeiten sind daher in Module unterteilt, um eine schrittweise Skalierung zu ermöglichen und die finanziellen Verpflichtungen zu begrenzen.
Das Eurosystem würde die Kosten für die Einrichtung des Systems und der Infrastruktur für den digitalen Euro tragen, so wie es heute für die Herstellung und Ausgabe von Euro-Banknoten aufkommt. Wie bei den Banknoten würden diese Kosten durch die sogenannte Seigniorage gedeckt, also die Einkünfte der EZB aus der Ausgabe von Geld. Der Steuerzahler wird also durch die Kosten des digitalen Euro nicht belastet. Abgesehen davon ist die EZB entschlossen, die Kosten niedrig zu halten, indem weitestgehend bestehende Infrastrukturen genutzt werden. Der digitale Euro soll Privatpersonen und dem Handel einen Mehrwert bringen.
Der digitale Euro wäre ein öffentliches Gut. Seine grundlegenden Funktionen wären für die Verbraucherinnen und Verbraucher daher gebührenfrei und für den europäischen Handel mit verhältnismäßig geringen Kosten verbunden. Gebühren für die Nutzung der Infrastruktur würde das Eurosystem nicht erheben.
Weiterführende Informationen
teilweise in englischer Sprache
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Banken und Zahlungsdienstleister erhalten durch den digitalen Euro eine völlig neue, unabhängige, europäische Infrastruktur, auf der sie aufsetzen können. Durch die Nutzung offener D€-Standards für eigene EU-weite Angebote von Banken und Zahlungsdienstleister und die Wiederverwendung bestehender Prozesse für den digitalen Euro (KYC, Geldwäsche etc.) können die Anbieter ihre Kosten minimieren. Das Eurosystem bekennt sich weiterhin dazu, durch die enge Zusammenarbeit mit dem Markt, die Kosten für alle beteiligten Akteure gering zu halten. Dabei bleibt die direkte Kundenbeziehung erhalten bzw. könnte durch die Ausgabe des digitalen Euro sogar gestärkt werden.
Zu den Investitionskosten der Banken vor der Einführung des digitalen Euro gibt es verschiedene Berechnungen, die sich aus veröffentlichten Studien der Europäischen Kommission, der EZB sowie des europäischen Bankensektors – durch eine von PwC durchgeführte Kostenstudie – ergeben (siehe unten).
Die 2023 veröffentlichte Impact Study der Europäischen Kommission schätzt die Gesamtinvestitionskosten für Banken im Euroraum auf 2,8 Milliarden € bis 5,4 Milliarden €.
Die Ergebnisse einer im Oktober 2025 veröffentlichten Untersuchung der EZB deuten darauf hin, dass die Investitionskosten über einen Zeitraum von vier Jahren in einer Bandbreite von 4 bis 5,77 Milliarden € bzw. 1 Milliarde € bis 1,44 Milliarden € jährlich liegen könnten. Das bestätigt daher die allgemeine Plausibilität der von der Kommission geschätzten Gesamtinvestitionskosten für Banken im Euroraum von 2,8 Milliarden € bis 5,4 Milliarden €.
Weiterführende Informationen
in englischer Sprache