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Die Gleichstellungsbeauftragten der Deutschen Bundesbank fördern und überwachen den Vollzug des Bundesgleichstellungsgesetzes sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Ihr Ziel ist es, die Beschäftigten vor Benachteiligungen wegen ihres Geschlechts zu schützen, insbesondere bei Benachteiligungen von Frauen.
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Die Schwerbehindertenvertretungen der Deutschen Bundesbank unterstützen die Integration von schwerbehinderten Menschen in die Dienststelle. Sie vertreten ihre Interessen und bieten ihnen Beratung und Hilfe.
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Der Vorstand der Deutschen Bundesbank hat einen Demografiebeauftragten ernannt. Seine Aufgabe besteht darin, Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen der Demografie in der gesamten Bundesbank zu entwickeln und umzusetzen.