Neukundeninformationen
Notwendige Voraussetzung zur Nutzung von MACCs ist das Vorhandensein eines von der Bundesbank in ECMS geführten Counterparty Pools. Ist dieser vorhanden, sind es nur noch wenige Handlungsschritte um Kreditforderungen nach deutschem Recht mit Hilfe der Anwendung MACCs einreichen zu können:
- Übermittlung des ausgefüllten Kontaktaufnahmeformulars per E-Mail an den Fachsupport Kreditforderungen
- Postalische Übermittlung aller erforderlichen, rechtsverbindlichen unterschriebenen Teilnahme-Dokumente
- Erfolgreiche Teilnahme am obligatorischen Kundentest nach Registrierung auf der MACCs-Testumgebung
- Registrierung der MACCs-User im ExtraNet der Bundesbank
Nach der Freigabe der Registrierung durch die Bundesbank können Sie das Fachverfahren MACCs nutzen.
Weitere Informationen zur Registrierung im ExtraNet finden Sie im Abschnitt „Benutzerverwaltung“.