Emissionsbedingungen
Der Bund begibt Unverzinsliche Schatzanweisungen, Bundesschatzanweisungen, Bundesobligationen, Bundesanleihen, inflationsindexierte Bundesobligationen und inflationsindexierte Bundesanleihen zu nachstehenden Emissionsbedingungen. Die Emissionsbedingungen und deren Änderungen werden vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die aktuellen Ausstattungsmerkmale der im Tenderverfahren angebotenen Unverzinslichen Schatzanweisungen, Bundesschatzanweisungen, Bundesobligationen, Bundesanleihen, inflationsindexierten Bundesobligationen und inflationsindexierten Bundesanleihen sowie Abweichungen von den Emissionsbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Tenderausschreibung, die von der Deutschen Bundesbank durch Pressemitteilung und über Wirtschaftsinformationsdienste bekannt gemacht wird.