Auskünfte zum Meldewesen
Meldefragen
Anrufe bei der Hotline werden automatisch zum jeweils zuständigen Servicezentrum durchgestellt.
Außenwirtschaftsprüfungen
Gemäß § 23 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) kann die Deutsche Bundesbank Auskünfte verlangen, um die Einhaltung des AWG und der zu diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen und Anordnungen sowie von Rechtsakten des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Bereich des Außenwirtschaftsrechts zu überwachen. Zu diesem Zweck kann sie auch Prüfungen bei den Auskunftspflichtigen vornehmen.
Die vier Servicezentren Außenwirtschaftsprüfungen/Meldefragen überwachen im Rahmen ihrer Prüfungen die Einhaltung sowohl der geltenden außenwirtschaftlichen Meldevorschriften als auch der besonderen Beschränkungen im Kapital- und Zahlungsverkehr (Finanzsanktionen).
Informationen zu Finanzsanktionsmaßnahmen, das heißt zu Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs, für deren Umsetzung die Deutsche Bundesbank zuständig ist, finden Sie unter Finanzsanktionen.
Adressen und Kontakte der Servicezentren
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Servicezentrum Düsseldorf
0211 874-2389
069 709094-9450
AdressePostfach 10 11 48
40002 Düsseldorf
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