Informationen zu Meldungen zur Bestandserhebung über Direktinvestitionen (Anlagen K3 und K4 zur AWV)

Die Einreichung von Bestandserhebungen über Vermögen von Inländern im Ausland und von Ausländern im Inland durch das AMS-Upload oder im Filetransfer ist mittels Dateien im XML-Format vorzunehmen. Wir bitten um Beachtung der aktuellen Formatbeschreibung hierzu und um Verwendung der aktuellen Schema-Dateien.

Bitte beachten Sie ferner unsere Erläuterungen zum Ausfüllen der Meldeformulare sowie die hinterlegten Merkblätter zu speziellen Geschäftsvorfällen.

Dateien im XML-Format

Anstehende Neuerungen – bitte beachten

Aufgrund einer Änderung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 FRIBS in Verbindung mit der 18. AWV Novelle ergeben sich mit Wirkung zum 7. September 2021 Neuerungen im K3 und K4-Meldebereich (u.a. K3: Angabe von Personalaufwand und Investitionen in Sachanlagen, K4: Möglichkeit der Nutzung internationaler Rechnungslegungsstandards, K3/K4: Entfallen einiger Meldepositionen). Die Änderungen sind ab einem Bilanzstichtag im Jahr 2021 wirksam. Bitte beachten Sie die neuen Hinweise und Unterlagen auf unserer Homepage.