BRUBEG und die Umsetzung der CRD VI Digitales Aufsichtsbriefing im Fokus

Am 22. August wurde der Referentenentwurf für das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) veröffentlicht. Damit sollen die Vorgaben der CRD VI in deutsches Recht übertragen und Kreditinstitute von Bürokratie entlastet werden. Ziel ist eine verhältnismäßige und bürokratiearme Umsetzung, die auch die Belange kleinerer Banken und Sparkassen berücksichtigt. 

Wir laden Sie herzlich zum Digitalen Aufsichtsbriefing im Fokus am 11. Dezember 2025, von 10:30 bis ca. 12 Uhr ein.

Unsere Expertinnen und Experten informieren Sie über wesentliche Aspekte des Gesetzesentwurfs und werden auf Ihre Fragen eingehen. Sie haben bis zum 20. November 2025 die Möglichkeit, Ihre schriftlichen Fragen vorab an aufsichtsbriefing@bundesbank.de und aufsichtsbriefing@bafin.de zu adressieren. Während der Veranstaltung besteht darüber hinaus die Möglichkeit eines Live-Chats.

Schon heute möchten wir darauf hinweisen, dass im Digitalen Aufsichtsbriefing Sachverhalte von grundsätzlicher Natur im Mittelpunkt stehen und keine institutsindividuellen Fragen beantwortet werden können.

Zugang erhalten Sie unter: https://slidesync.com/9JBMqOrBgG
Dies ist bereits der Link zum Livestream am Veranstaltungstag. Es ist keine Registrierung vorab notwendig. Die Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet.