Zusammenstellung der Aufwendungen in Pflegefällen (häuslicher Pflege)

Bei Einreichung Ihres Pflegeantrags (Vordruck 2401) per Post führen Sie bitte die entstandenen Aufwendungen in dieser Anlage auf. Ausnahme: Die Gewährung einer Pauschalbeihilfe (Pflegegeld) können Sie unter Nr. 4 des Pflegeantrags Vordruck 2401 beantragen. Sie haben auch die Möglichkeit, mit unserem neuen Vordruck 2450 die Pauschalbeihilfe einmalig als wiederkehrende Zahlung zu beantragen.

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